Re: Zum Thema Datenbank
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Re: BlueMelon
28.01.2005, 15:44:29
Hallo Ihr Bluemelon-Geschädigten!! Es tut sich was!!

Ich habe wie versprochen weiter recherchiert.
Ich möchte kurz mitteilen, warum.

Das Rechtsempfinden eines jeden ist ganz unterschiedlich. Ich bin der Meinung, das es nicht rechtens ist, dass ein Unternehmer monatelang Geld von seinen Kunden auf seinem Konto hortet und auch nach etlichen Anrufen, Mails und so weiter sich nicht meldet. Dabei ist es mir egal, ob er sich übernommen hat.
Ich bin der Meinung, er hätte auf seiner Internetseite schreiben müssen, dass er im Moment keine neuen Aufträge wegen Überlastung annehmen kann. Aber trotz angeblicher Überlastung nimmt er laufend neue Aufträge an, wissentlich, dass er sie nicht im üblichen Zeitrahmen ausführen kann.
Diejenigen, die wie ich laut schreien und auch etwas unternehmen, bekommen dann - wie durch ein Wunder - doch noch die Ware oder das Geld.
Soweit meine Meinung zu diesem Geschäftsmann.

Nun aber das Wichtigste!!

Ich habe in Erfahrung gebracht, dass eine Polizeidienststelle an dem Fall „Bluemelon“ arbeitet, und zwar

LKA Berlin Direktion 3
- VB/3 -
Perlebergerstraße 61A

10559 Berlin

Allen, die sich betrogen fühlen, empfehle ich eine kurze Schilderung, was seit der Bestellung passiert ist (Stornierung, Mahnung, evtl. wann und wo und unter welchen Az. Strafeanzeige erstattet wurde)

Fügt folgende Unterlagen als Kopie bei:
Eure Bestellmail,
die Bestellbestätigung von Bluemelon,
Euren Überweisungsauftrag an Bluemelon und
Kontoauszug, der die ausgeführte Überweisung bestätigt.

Versucht auf keinen Fall, dort anzurufen, das würde nur die Arbeit aufhalten und nur schriftlich vorliegende Unterlagen können bearbeitet werden.

Bevor Fragen kommen, woher ich das weiß: Ich habe beruflich viel mit Polizei und Kripo zu tun.


Hier noch ein Link, der bestimmt nicht schlecht ist. http://www.gcpr.net/Computeropfer.php
Schaut Euch das mal an.

Ich hoffe, ich kann so dazu beitragen, dass doch noch viele Ihre Ware bzw. Geld bekommen und nicht noch weitere geprellt werden.
Die Polizei kann Euch das Geld natürlich nicht zurückgeben, sondern nur dazu beitragen, dass Herr Loetscher seinen Verpflichtungen nachkommt.

Ich habe bei dem Aufruf, mir alle Eure Daten zu schicken auch einige Mails aus dem Ausland bekommen, was mir nur sagt, wie viele in meinen Augen Betrogene es in Wirklichkeit sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael  Eifler


31.01.2005, 19:38 Uhr - Editiert von Michael0854, alte Version: hier
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.  Re(2): BlueMelon  (braganaze am 28.01.2005, 17:17:51)
.  Re(2): BlueMelon  (melonhater am 28.01.2005, 18:30:22)
..  Re(3): BlueMelon  (Michael0854 am 28.01.2005, 18:55:35)
...  Re(4): BlueMelon  (roc am 22.02.2005, 19:35:32)
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.........  zum thema telefon  (uwepr am 01.02.2005, 11:16:04)
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Re: Zum Thema Datenbank
01.02.2005, 11:52:32
@ beinlara
>>Nachdem ich ihn auch auf den besagten Telefonnummern nicht erreichte, setzte ich Herrn Loetscher per Einschreiben (mit Rückschein) eine Frist bis zum 31. 1. 05 zwecks Stornierung des Auftrages.<<

Genau wie bei mir; meine Frist läuft am 4. Februar ab. Bin gespannt, ob er den Brief, wie alle anderen auch, wieder ignoriert. Bis heute hat er mir noch nicht mal den Rückschein gesandt!

>>Vielleicht sollte man auch nicht unbedingt sein Geld zurückhaben wollen, sondern sich mit ihm auf ein Alternativ-Gerät einigen.<<

Darauf würden sich viele von uns wohl einlassen, aber wie denn, wenn er sich überhaupt nicht meldet?


@ master-davinci
In seinem Impressum unter Haftungsausschluß steht noch dieses:
"Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt."   ???

Ich wette, daß Juristen in kaufmännischer und verwaltungstechnischer Unfähigkeit keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sehen. Sie würden wohl auf den Nachweis von Betrugsabsichten bestehen. Hat S.L. die?
Schaden? Da mein Rasierer (wollte meine Frau mir zu Weihnachten schenken) bis heute nicht avisiert wurde, stand ich vor der Wahl, mir entweder einen Vollbart wachsen zu lassen oder vorübergehend Naßrasierzeug zu besorgen.
Kann man eigentlich Guthabenzinsen auf die Rückzahlungsbeträge aufschlagen?

@ alle
Schaut mal, wie leicht seine Partnerfirma my-eshop.de es solchen Shop-Betreibern macht:

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Das heißt ja wohl, daß man nur mit der PC-Maus umgehen,
und nicht mal eMails schreiben können muß, um an viel Kohle
heranzukommen. So´was könnte also ein Grundschüler oder meine Oma auch.
Wißt ihr jetzt Bescheid?

Viel Erfolg und Spaß weiterhin,
melonhater

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.......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (tordi am 01.02.2005, 12:39:53)
..........  Re(2): Zum Thema Datenbank  (tiro1974 am 01.02.2005, 14:10:25)
...........  Re(3): Zum Thema Datenbank  (tordi am 01.02.2005, 14:44:40)
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