Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave
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.  Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (bach am 30.05.2005, 21:14:27)
..  Re(2): Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (EroProf am 14.09.2006, 13:00:22)
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Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave
17.06.2005, 10:02:32
Wenn nach einer angemessenen Frist weder Vorkasse erstattet wurde, noch der Händler/Lieferant seine Möglichkeiten zur Abhilfe (also z.B. Austauschgerät bei defekter Lieferung) innerhalb einer angemessenen Frist genutzt hat, würde ich erstmal nen Mahnbescheid abschicken.

Das Formular gibt's im gut sortierten Schreibwarenladen für ca. 1,50 EUR. Das geht dann an die Mahnabteilung des zuständigen Gerichtes.
Mit so einem Mahnbescheid kann man im heftigsten Fall bei Privatleuten ne eidesstattliche Versicherung oder bei Firmen ne Insolvenz herbeiführen, spassig ist es auf keinen Fall, weil sowas mitunter bei der Schufa/Creditreform registriert wird.
Googelt mal nach dem Prozedere, so übermässig schwer ist es nicht. Wer nen Anwalt kennt, sollte den fragen, aber nur wenn man ihn privat kennt, denn Geld dafür auszugeben ist eigentlich nicht nötig.

Fruchtet das nicht, müsste es möglich sein nen Insolvenzantrag zu stellen.
Dabei muss man aber sehr genau aufpassen, sonst wird der Insolvenzantrag zum Bumerang und man sieht erst recht keine Kohle. Auf keinen Fall damit drohen, das wird als Mißbrauch des Insolvenzantrages angesehen! (http://www.insolvenzrecht.info/urteile/drohungmitinsolvenzantrag.htm )
Hier sollte man sich also ganz genau anschauen wie's läuft und sicherheitshalber nen Anwalt hinzuziehen.

P.S.
angemessene Frist sind sicher nicht nur zwei Wochen, aber wer - so wie ich - seit zehn Wochen auf seine vorab gezahlte Kohle nach ner Stornierung wartet, überlegt was er tun kann.....

P.P.S.
Ich bestell jetzt nur noch bei der Handvoll Shops mit denen ich bisher gute Erfahrungen gemacht hab (z.B. Reichelt, Mindfactory,...).
Da muss schon viel kommen, damit ich nochmal bei nem Anderen bestell...

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