Re: Festlegung des Gerichtsstandortes ?
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.  Re: Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (Fly am 08.07.2005, 10:07:07)
.  Re: Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (mb_82 am 08.07.2005, 10:09:11)
..  Re(2): Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (Dr. Ko am 08.07.2005, 10:13:24)
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Re: Festlegung des Gerichtsstandortes ?
08.07.2005, 10:30:01
Aus dem Konsumentenschutzgesetz:

Gerichtsstand

§ 14. (1) Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

2) Das Fehlen der inländischen Gerichtsbarkeit sowie der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen; die Bestimmungen über die Heilung des Fehlens der inländischen Gerichtsbarkeit oder der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit (§ 104 Abs. 3 JN) sind jedoch anzuwenden.

(3) Eine Vereinbarung, mit der für eine Klage des Verbrauchers gegen den Unternehmer ein nach dem Gesetz gegebener Gerichtsstand ausgeschlossen wird, ist dem Verbraucher gegenüber rechtsunwirksam.

(4) Die Abs. 1 bis 3 sind insoweit zur Gänze oder zum Teil nicht anzuwenden, als nach Völkerrecht oder besonderen gesetzlichen Anordnungen ausdrücklich anderes bestimmt ist.

Hilft das?

Ja, jetzt hab ich übrigens endlich mal das komplette KSchG gefunden: http://www.tews.at/gesetze/abgb/kschg.pdf

GrummelGrumpf
08.07.2005, 10:32 Uhr - Editiert von GrummelGrumpf, alte Version: hier
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..  Re(2): Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (Dr. Ko am 08.07.2005, 10:44:07)
...  Re(3): Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (AVS am 08.07.2005, 11:23:51)
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......  Re(6): Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (AVS am 08.07.2005, 21:27:19)
.  Danke  (Dr. Ko am 09.07.2005, 10:35:49)
.  Re: Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (.tom am 09.07.2005, 17:10:34)
.  Re: Festlegung des Gerichtsstandortes ?  (intorange am 10.07.2005, 00:55:39)
 

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