Re(3): An alle, die schon mal Arbeitslos waren,
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » An alle, die schon mal Arbeitslos waren, (104 Beiträge, 1324 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
... PLONKED von Schnäppchenführer: Provokation   (ufo12 am 28.07.2005, 23:15:40)
.... PLONKED von Schnäppchenführer: Provokation   (corbu am 28.07.2005, 23:21:31)
...... PLONKED von Schnäppchenführer: Provokation   (corbu am 28.07.2005, 23:40:23)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (BMLoidl am 29.07.2005, 07:57:49)
.  Re: An alle, die schon mal Arbeitslos waren,  (MG am 29.07.2005, 11:22:22)
...
Re(3): An alle, die schon mal Arbeitslos waren,
MG
30.07.2005, 17:20:05
Hm, ich frage mal höflich: spinnst du?Warum ist es eine Schweinerei?
"Einvernehmlich" bedeutet, daß eine für beide Parteien zufriedenstellende
Lösung gefunden wurde. Ist dies nicht möglich, wird man sich eben nicht
einigen. Es besteht kein Recht auf eine einvernehmliche Auflösung des DV.Na
klar. Die Kammern und Gewerkschaften existieren wohl nur, um Firmen zu
erpressen und für ihre Mitglieder mehr rauszuschlagen, als ihnen zusteht? Oder
was möchtest du damit andeuten?Tja, wenn man es auf eine fristlose Kündigung
anlegt oder riskieren möchte, daß dies schön dokumentiert wird um die
Erschleichung von Sozialleistungen zu belegen...


Nein, ich spinne nicht. Ich habe in meiner Verwandtschaft 2 Leute die das bereits mehrmals spielen mussten bei einem Jobwechsel.

Immerhin ist der unterschied zwischen Selbstkündigung und Einvernehmlicher bzw. gekündigt werden, bei allen die noch im alten System sind zumindest die Abfertigung.

Weiters hängt davon ab, ob im Fall von Sperrfristen Entgeltfortzahlungsanspruch besteht oder nicht. In den Fällen die ich da kenne ging es in Summe um Ansprüche von ungefähr einer Million Schilling. Das sind Beträge um die kämpft man, und verzichtet nicht nobel darauf.

Und ja, natürlich war das mit AK und künftigem Dienstgeber akkordiert. Und ja, die AK und die Gewerkschaften SIND die Vertreter der Interessen der Dienstnehmer, und sind selbstverständlich dazu da, und auch jederzeit dazu bereit einen Arbeitnehmer darin zu unterstützen jeden Cent auf den er Anspruch haben könnte mit allen Mitteln einzufordern.

Und wenn der alte Dienstgeber unter Verzicht auf alle weiteren Fristen kündigt, nichts besseres kann dem Dienstnehmer in einer Situation, dass er weg will passieren.

Entlassung spielts jedenfalls nicht. Argumentierte Kritik an Vorgesetzten ist kein Entlassungsgrund.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: An alle, die schon mal Arbeitslos waren,  (AVS am 29.07.2005, 11:57:31)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung