Re(8): Punkteführerschein und Kindersitz
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Punkteführerschein und Kindersitz
02.08.2005, 11:33:55
nun werden wir mit dem punkteführerschein zwangsbeglückt. wie zu lesen war, wurden die ersten autofahrer bereits bepunktet welche bei kontrollen keinen kindersitz verwendet hatten. um entsprechend gerüstet zu sein habe ich mir nun den gesetzestext angesehen.

zu meiner überraschung gibt es den kindersitz in keiner der vorschriften (ausser beim motorrad) beim auto geht es immer nur um geeignete, der größe und dem gewicht der Kinder entsprechende rückhalteeinrichtungen.

a) wer bitte weiss was das sein soll? mein auto hat höhenverstellbare gurte, somit sind diese aus meiner sicht auch ohne kindersitz geeignete rückhalteeinrichtungen.

b) darf ein schulkind unter 14 am vordersitz mitfahren ?

(5) Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die
1. 150 cm und größer sind, auf einem Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, nur befördert werden, wenn sie den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen,
2. kleiner als 150 cm sind, in Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, nur befördert werden, wenn dabei geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern,
3. das dritte Lebensjahr vollendet haben, in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, die nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden, die vorhandenen Sicherheitssysteme (Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtung) benutzen, wenn sie sich auf ihrem Sitz befinden.
Ist das Fahrzeug, ausgenommen Beförderung in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, nicht mit Sicherheitssystemen (Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtung) ausgerüstet, so dürfen Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht befördert werden und müssen Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr auf anderen als den Vordersitzen befördert werden. Kinder dürfen auf einem mit einem Front-
Airbag geschützten Sitz nicht in einem nach hinten gerichteten Rückhaltesystem befördert werden, es sei denn, der Airbag wurde außer Betrieb gesetzt oder schaltet sich in zufrieden stellender Weise automatisch selbst ab.
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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Re(8): Punkteführerschein und Kindersitz
gns
03.08.2005, 10:38:22
also "härtestens bestraft" gehört Mord, Raub, Banküberfall, Erpressung, Betrug und Kindesmißbrauch ... neben anderen strafrechtlich relevanten Tatbeständen ... nach gerichtlicher Verurteilung ... in einem einwandfreien und fairen Verfahren ...

das ständige populistische Geschrei nach "härtester" Bestrafung in diesem Land, auch wenn es dabei nur darum geht, daß der Staat verwaltungsrechtliche Vorschriften gegenüber seinen Bürgern durchsetzen will, ist völlig verfehlt und mittlerweile unerträglich

... auch bei Vorschriften die dem Schutz von Kindern / Menschen dienen!

Ja, selbstverständlich sollen Kinder im Straßenverkehr bestmöglich geschützt sein ... und ja, die Einhaltung der diesbezüglichen staatlichen Vorschriften kann/soll auch mit vernünftigen, zweckmässigen und verhältnismässigen Sanktionen bei Nichtbeachtung versehen sein ... Strafpunkte in Richtung Führerscheinentzug sind es m.E. jedenfalls nicht

... gerade in diesem Fall geht es primär um Bewußtseinsbildung ... es ist nicht anzunehmen daß Eltern "wissentlich" Ihre Kinder unnötigen gefahren aussetzen wollen ... das Problem ist eben, daß sowohl die Gefahr als auch das Eintrittsrisiko unterschätzt werden ...

... das heißt, es ist Aufklärung angesesagt .. am besten funtkioniert das durch persönliche Erfahrung ... z.B. könnte man Leute, die Kinder ungesichert im Auto herumführen, verpflichtend (! bei sonstiger Geldstrafe !) einladen, sich auf den entsprechenden Simulator zu begeben  ... also der bekannte Beschleunigungsschlitten mit kontrolliertem Aufprall bei xx km/h ...  wo sie am eigenen Leib erfahren, wie es sich auf menschliche Körper auswirkt, wenn man ohne "geeignete Rückhaltevorrichtung" rasch von xx km/h auf 0 verzögert wird ...  das würde auch gleich die Anschnallquote beio den Erwachsenen verbessern

... bei dem Termin müsste man dann auch gleich den/die geeigneten Kindersitz/e vorweisen ... und würde auf Wunsch über den richtigen Einbau / richtige Gurtführung etc. beraten ...

... und nur im Wiederholungsfall ... bei echt Unbelehrbaren ... kann man dann (Geld)Strafen verhängen ...

... das wäre m.E. ein viel effizientererer Weg, das angestrebte Ziel "Verbesserung der Sicherheit für in Autos mitfahrende Kinder"

... weiters zielführend wäre es m.E., wenn ab x.x.2006 nin Österreich alle neu zugelassenen PKW verpflichtend und ohne Ausnahme mit ISOFIX-Kindersitzhalterungen versehen sein müssen (nicht mit den Sitzen, nur mit den Halterungen ... die kosten in den entsprechenden Mengen wahrscheinlich so ca. 5 Euro pro Auto) ... ist das sicherste System ... und Bedienungsfehler bei montage des Sitzes de facto ausgeschlossen ... aber im Moment sauteuer (Aufpreis bei Auto und die Sitze seklbst) ... das würde rasche Standardisierung mit fallenden Preisen bringen ... und es damit auch finanziell schwächeren familien erleichtern, für jedes Kind das jeweils passende Rückhaltesystem zu haben

... auch die Taxis wären mit den halterungen ausgerüstet ... und wenn die Kindersitz-Hersteller dann noch einen clever designten - vielleicht - modularen - Kombisitz für Gruppen I/II/III herausbringen, passt der sogar in den Kofferraum einer Mercedes E-Klasse (oder ähnliches Fahrzeug - alles, was kleiner ist, sollte - aus Sicherheits- und Komfortgründen - IMHO sowieso nicht als Taxi zugelassen werden)

... und wenn es wirklich um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr geht (und nicht um eine populistische "jedes Verwaltungsdelikt härtestens bestrafen"-Orgie), dann sollten ab spätestens 1.1.2006 Schulbusse ohne Sicherheitsgurte ebenfalls verschwunden sein!


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