coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
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Re: coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
26.12.2005, 08:48:31
Gleiches Problem, ständig Lügen am Telefon von Frau Roblick, "Großhändler gewechselt, Ware wurde verschickt, wieder Großhändlerwechsel, Ware steckt im Zoll fest, wieder Ware verschickt". Das beste aber daran ist, dass der Lieferstatus immer auf verfügbar steht um weiterhin "Beute" an Land zu ziehen. Nachdem mir die Lügerei zu blöd wurde, forderte ich Geld zurück. Keinerlei Antworten auf meine Mails. Bestellt wurde am 5.11.2005, bis heute warte ich auf die Rückzahlung. Habe in PLZ 26506 Norden, Anwaltskanzlei Geelvink & Schubert beauftragt den Betrag nebst den mir entstandenen Kosten für unzählige Telefonate und den Zeitaufwand, sowie Zinsen einzuklagen. Vielleicht schliessen sich einige zu lang auf ihr Eigentum oder Geld Wartende der Klage an. Ich kann nur jeden Warnen bei Coast-Distribution zu bestellen, wer sein Geld anlegen möchte sollte das in Festgeldern  tun und nicht in Coast Distribution Aktien mit 0-Rendite aber garantierten Ärger. Vielleicht sollte sich Frau Kristin Roblik eine 0190`Nummer schalten lassen um noch mehr Geld mit gutgläubigen Kunden zu machen. Es ist einfach nur traurig dass es immer wieder schwarze Schafe gibt, deren Schlachtung so lange rausgezögert wird, bis diese sich still und heimlich aus dem Staub machen. Auf jeden Fall werde ich versuchen die Medien auf diese Firma aufmerksam zu machen. Leute kämpft um Euer Geld sonst nehmen solche Ärgernisse nie ein Ende und jeder muss immer befürchten von Gaunern im Net übers Ohr gehauen werden!!! Hoffe für Euch alle auf Erfolg ! B-)

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Re: Coast distribution, Roggenstede: Keine Lieferung, Geld einbehalten
10.01.2006, 19:37:21
@Jäger
Prinzipiell stimme ich Dir voll zu,aber es gibt vor einem Strafantrag noch ein paar rechtliche Spielregeln zu beachten bevor so ein Schritt gemacht wird. Ich habe mich heute mit einem anwaltlichen Inkasso Unternehmen beraten was der richtige Weg ist um nicht unnötig Kohle in den Wind zu schießen.

Ich habe zwar seit dem 7.12.05 bis heute außer losen Versprechungen nicht viel von denen gehört. Auch habe ich einige Mahnungen und Fristen per Mail gesetzt. Das reicht leider nicht.

Fakt ist in meinem Fall z.B. das ich nach regen Kontakt endgültig am Telefon die Bestätigung am 21.12.05 bekommen habe das Sie sich nicht liefern können. Auf weiteren regen Mailverkehr und Anwaltandrohung habe ich am 27.12.05 per Mail die Bestätigung meiner Stornierung erhalten,dies ist ein sehr wichtiger Beleg für mich.

Heute habe ich, und man beachte das ist der wichtigste Bestandteil, eine rechtskonformes Einschreiben mit Rückschein mit ausreichender Frist zur Rückzahlung auf den Weg gebracht 4,40 Euro für die Katz aber Prädikat wertvoll ;-). Wenn diese Frist nicht eingehalten wird gehts direkt zum anwaltlichen Inkasso Büro. Wird die Annahme jedoch verweigert gehts direkt zur Kripo, dann kann man erst erkennen ob hier eventuell gewerbsmäßige Wirtschaftskiminalität vorliegt.

Bei der Inkassogeschichte kostet die anwaltliche Mahnung 20 Euro, das daruf folgende gerichtliche Mahnverfahren kommt nochmal auf ca. 80 Euro,bringt aber auf die nächsten 30 Jahre gute Aussichten irgendwann mal an Geld zu kommen.

Vielleicht ist diese Firma auch nur hoffnungslos unterbesetzt und überlaufen mit Aufträgen wo sie nicht nachkommen mit ihren Verpflichtungen. Vielleicht haben die sich auch in die roten Zahlen gewirschaftet und kassieren weiter fröhlich Vorkasse Zahlungen ein und verschaffen sich ein finanzielles Polster um nach und nach alte, bis kurz vor dem Zwangsvollzug stehende Vorderungen auszugleichen. Wie gesagt ich weiß es nicht.

Abwarten und Tee trinken...
Mich würde viel mehr interssieren was mit all den Postern hier so abgeht ?? Was hat sich in der Zwischenzeit getan ?? Gibt es irgendwelche Erfolge ?? Der einzigste mit dem ich im Kontakt bin ist Pitboy, der hält einem auf dem laufenden was bei ihm abgeht.

Viele Grüße
Lucky B-)

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Re(2): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
11.01.2006, 18:50:38
Hallo,

auch ich habe so meine Erfahrungen mit dem Unternehmen Coast-Distribution gemacht:

Am 18.10.2005 bestellte ich einen Drucker von Canon (PIXMA 4200) bei Coast.

Zunächst muss ich sagen, dass ich mit dem Verkaufspreis, der Liefergeschwindigkeit und den günstigen Versandkosten (3 EURO) sehr zufrieden war. Etwas umständlich waren die nachträglich berechneten 3 EURO Versandkosten, die vom Shopsystem nicht angezeigt worden sind.

So weit, so gut. Bei der Kontrolle des Inhalts fiel mir auf, dass die 2. schwarze Tintenpatrone in dem dazu bestellten "Canonen Pixma 4200 Tinten-Kompletteset fehlte".

Dieses reklamierte ich am nächsten Tag gleich bei E-Mail und ICQ. Da ich auf beide Kommunikationswege keine Antwort erhielt, rief ich per Telefon an und wurde darüber informiert, dass eine eidesstattliche Erklärung notwendig ist, die ich auch sofort per Fax rübergeschickt habe. Noch am selben Tag erhielt ich einen telefonischen Rückruf von der Geschäftsführerin, dass mein Fax komplett ist und die fehlende Tintenpatrone ausgeliefert wird. Nach einer Woche war nichts da und ich rief noch mal an. Da wurde mir gesagt, dass die Tintenpatrone ausverkauft ist (was eventuell auch der Grund war, warum sie im Paket fehlte) und wenn ich mich noch eine Woche gedulde, kommt sie dann auch. Wenn nicht, wurde mir ein Rückruf versprochen. Es kam aber keine Tintenpatrone und auch kein Rückruf. Beim 3. Anruf wurde mir versichert, dass die Patrone auf dem Tisch liegt und gleich am nächsten Tag zur Post geht. Es rührte sich aber nichts. Erst nach dem 4. (!) Anruf kam nach einer Wartezeit von über 1,5 Monaten ein Päckchen mit der fehlenden Tintenpatrone. Natürlich war es genau die falsche, obwohl ich mehrfach telefonisch und schriftlich die genaue Typenbezeichnung mitgeteilt habe (sogar noch dick unterstrichen)
Ich habe es dann aber aufgegeben, dieses noch mal zu reklamieren, da der ganze Ärger und die Telefonkosten bald den Wert der Tintenpatrone übersteigen. Das Telefon bei Coast Distribution ist ständig besetzt und es braucht unzählige Versuche, dort mal durchzukommen. Oft landet man in einer Warteschleife ("Der Teilnehmer telefoniert. Bitte warten Sie") und wird dann schließlich nach 5 Minuten doch aus der Leitung geworfen. Auf E-Mails und ICQ Anfragen wird grundsätzlich nicht geantwortet, bei telefonischen Nachfragen wird man vertröstet und es rührt sich dann trotzdem nichts ("Liegt hier auf dem Tisch und geht heute noch raus").

Sehr schade, ich werde dort nie wieder bestellen.







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Re(3): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
11.01.2006, 19:23:37

O.K. DANN NOCH EINMAL FÜR ALLE HIER WEIL ANGEBLICH FALSCHER THREAD!


Richtig so!

Lasst euch nicht verarschen!

Bei mir ist das auch so gelaufen. Drucker Mitte November bestellt und bezahlt. Nie eine Antwort erhalten. Telefonisch eigentlich nicht zu erreichen. E-Mails bleiben unbeantwortet.
Aussagen total widersprüchlich. Von bereits "geliefert" bis "Ware verschwunden" etc.
Gar nicht erst lange überlegt. Stornierung mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein verschickt. (Wurde persönlich von Frau Roh* angenommen!). Frist ist natürlich verstrichen!
Dann plötzlich ein Brief mit "Stornierung erhalten" - Gutschrift kommt in den nächsten Tagen!

..... gääähhnnnn das ist auch schon lange her!

Ab zur Polizei und Strafanzeige gestellt. Laut Aussage des netten Beamten liegen alleine für den Raum Niedersachsen mittlerweile "17 Strafanzeigen" gegen diese Firma vor. Nette Aussichten sind das!

Laut IHK und Amtsgericht Aurich liegt weder eine Insolvenz noch sonstige Sachen gegen die Firma vor.

Übrigens nur Strafanzeige alleine reicht nicht um sein Geld wieder zu bekommen. Ihr müsst auch ein Mahnbescheid beantragen. Das kann allerdings 4-8 Wochen dauern bis da was passiert. Für Niedersachsen ist das Amtsgericht Uelzen zuständig.

Mal schaun was da jetzt noch so alles passiert.

PS. Schade das Selbstjustiz verboten ist, sonst hätte ich da schon längst jemand hingeschickt.  Vielleicht sollte man sowas mal an Fernsehen schicken. Dann kriegen die bestimmt auch ein "Fass ohne Boden" von Bizz oder wie das heisst.


LOCKER BLEIBEN UND NICHT ENTMUTIGEN LASSEN!
Gruß
gtipfeiffer  

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coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten; Tipps
31 Stimmen
12.01.2006, 22:59:02
Seid gegrüßt,

bin auch Betroffener. Um dem unseligen Treiben ein schnelles Ende zu machen,
empfehle ich Folgendes:

Fristsetzung:  Nur schriftlich , per Brief.
                    
                    Emails sind nicht rechtswirksam !
          
                   Angemessene Frist ca 8-14 Tage.

                   Darauf hinweisen das danach Mahnververfahren, Strafanzeige,
                   Rechtsanwalt droht und die daraus entstehenden Kosten
                   zu übernehmen sind.

Mein Rechtsanwalt formuliert das so:
Falls die Einleitung dieser Schritte durch Ihr Verhalten erforderlich wird,
sind die daraus resultierenden Kosten von Ihnen zu tragen.    


Es reicht eine Fristsetzung, danach kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet
werden.
Formulare gibts im Schreibwarenladen.
Hier im Forum gabs in einem Beitrag auch nen Link ums Online zu machen.

X BEIM AMTSGERICHT GIBT ES OFT EINE KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG X

WENN IHR WOLLT DAS DER NERV EIN ENDE NIMMT:
STELLT STRAFANZEIGEN UND STRENGT SAMMELKLAGEN AN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

DA DIE GERICHTE ÜBERLASTET SIND WERDEN VIELE FÄLLE EINGESTELLT !

JE MEHR VERFAHREN LAUFEN DESTSO GRÖßER IST DIE CHANCE AUF NE VERURTEILUNG!

In diesem Sinne,- gutes Gelingen!

P.S.:
Ich zahle nur noch per  Lastschrift/Abbuchung.
Die kann ich innerhalb von 6 Wochen rückgängig machen.




        
                                      


                  

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Anzeige bei der Polizei!!!
16.01.2006, 20:23:00
Hallo ihr,

mit großem Interesse habe ich hier im Forum euer Leid gelesen.
Hätte nicht gedacht, dass es mittlerweile so viele Geschädigte gibt.

Ich komme aus der Gegend und bekomme das Geschehen so am Rande mit.

Ich will euch allen sagen:
ERSTATTET UNBEDINGT ANZEIGE BEI DER POLIZEI!
Je mehr Anzeigen eingehen und je mehr die Polizei gegen diese Firma in der Hand hat, desto schneller kann dem Ganzen der Garaus gemacht werden. Es ist zwar so, dass die Anzeige bei der Polizei auf einer anderen Schiene abläuft als die zivilrechtlichen Forderungen. Durch eine Anzeige bei der Polizei kriegt man nicht unbedingt sein Geld zurück.
Doch man kann sein Gewissen ein bisschen beruhigen, indem man weiß, dass der Täter bestraft wird. Wenn ihr es nicht anzeigt, dann erfährt die Staatsanwaltschaft vielleicht nichtmal wie hoch der Vermögensschaden überhaupt war, der angerichtet wurde.
Weiterhin kostet diese Anzeige bei der Polizei gar nichts, außer ein bisschen Zeit ;) Dafür braucht man keinen Anwalt. Ihr geht zur Polizei und zeigt den Sachverhalt an. Großartige Kopien aus Foren usw. sind wahrscheinlich nicht mehr nötig, da diese Firma mittlerweile bei der PI Aurich bekannt ist.

Es ist sehr schade, dass die meisten erst nach einem Fehlkauf auf dieser Seite landen und sich nicht vorher informiert haben. Naja, ich weiß auch nicht, ob ichs gemacht hätte... Ein gute Sache ist in diesem Zusammenhang immer eine Treuhandfirma!

Soweit ich weiß, ist die Firma nicht lieferfähig, ihr braucht also nicht zu warten, das bringt der Firma nur Zeit. Wenn ihr mich fragt war die Firma von Anfang an darauf aus, zuerst einige Sachen zu verkaufen um sich einen Ruf zu machen und anschließend dadurch hohe Summen zu verdienen, ohne eine Auslieferung!!!

Ich wünsche euch weiterhin alles Gute!

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Re(5): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
17.01.2006, 18:58:37
Wofür haben wir eigentlich die Kripo ? Können die auch mehr als nur Anzeigen aufnehmen ???


Denk bitte das nächste Mal vorher über deine Behauptungen nach.

Das mit der Kripo ist gar nicht so einfach wie du denkst.
Man kann solch eine Firma nicht einfach so schließen. Diese Firma hat nicht von Anfang an betrogen und hat eine Menge positiver Umsätze gemacht.
Du kannst den Firmenbetrieb nicht einstellen, weil das nicht verhältnismäßig wäre. Wenn du eine Firma hast und damit beispielsweise immer 3000 € monatlich verdient hast, dann kann diese Firma nicht geschlossen werden, weil sich 10 Leute beschweren, dass sie dir 2,95 € bezahlt haben (mal so als Beispiel im kleineren Rahmen) und keine Leistung dafür erbracht wurde.
Selbst wenn es die Polizei so möchte, das Recht verbietet dieses (letztendlich der Staatsanwalt). Das ist nicht immer alles so einfach!! Es ist zwar ärgerlich, aber so ist das Recht und das ist ja eigentlich auch gut so, denn es kann jeder Firma mal passieren, dass sie in Lieferschwierigkeiten usw. kommt. Ich weiß, hier ist es schon sehr krass, was hier so erzählt wird. Aber nur erzählen bringt leider nichts. Der bisher bei der Polizei angezeigte Schaden ist einfach noch viel zu gering, um da rechtliche Schritte einleiten zu können.

Auch aus diesem Grund ist es erforderlich eine Anzeige zu erstatten.

Für diejenigen, die ihr Geld erst vor Kurzem überwiesen haben. Innerhalb eines kurzen Zeitraumes, sprich einige Tage, ist es immer noch möglich die zuständige Bank zu kontaktieren und den überwiesenen Betrag zurück zu fordern. Ich denke auch, soweit es der Bank möglich ist, wird sie entgegenkommend sein, denn diese Firma ist mittlerweile bekannt.


17.01.2006, 19:06 Uhr - Editiert von Siwonu, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(11): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
18.01.2006, 13:11:20
Handelsregisterverordnung (HRegV)
  


Vom 7. Juni 1937 (Stand am 1. Juli 1992) - SR 221.411




III. Eintragungspflicht und amtliches Verfahren

Art. 52 Eintragspflicht    <<---"Eingetragener Kaufmann"+*)

Wer ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, sich am Ort seiner Hauptniederlassung in das Handelsregister eintragen zu lassen (Art. 934 Abs. 1 OR).

Die Eintragungspflicht beginnt mit der Eröffnung des Betriebes.

Als Gewerbe im Sinne dieser Verordnung ist eine selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten.




Art. 53 Die Arten der eintragspflichtigen Gewerbe

A. Zu den Handelsgewerben gehören insbesondere:

1. der Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Sachen irgendwelcher Art und die Wiederveräusserung derselben in unveränderter oder veränderter Form (der Hausierhandel wird nicht zu den Handelsgewerben gerechnet);
2. der Betrieb von Geld-, Wechsel-, Effekten-, Börsen- und Inkassogeschäften;
3. die Tätigkeit als Kommissionär, Agent oder Makler;
4. die Treuhand- und Sachwaltergeschäfte;
5. die Beförderung von Personen und Gütern irgendwelcher Art und die Lagerung von
Handelsware;
6. die Vermittlung von Nachrichten und die Auskunfterteilung irgendwelcher Art und in irgendeiner Form;
7. die Versicherungsunternehmungen;
8. die Verlagsgeschäfte.

B. Fabrikationsgewerbe sind Gewerbe, die durch Bearbeitung von Rohstoffen und anderen Waren mit Hilfe von Maschinen oder andern technischen Hilfsmitteln neue oder veredelte Erzeugnisse herstellen.

C. Zu den andern, nach kaufmännischer Art geführten Gewerben gehören diejenigen, die nicht Handels- oder Fabrikationsgewerbe sind, jedoch nach Art und Umfang des Unternehmens einen kaufmännischen Betrieb und eine geordnete Buchführung erfordern.




Art. 54 Ausnahmen von der Eintragspflicht. - Roheinnahmen

Die im vorangehenden Artikel unter den Buchstaben A Ziffern 1, 5 und 8 sowie B und C bezeichneten Gewerbe sind von der Eintragungspflicht befreit, wenn ihre jährliche Roheinname die Summe von 100'000 Franken nicht erreicht.




Art. 55 Bestimmung der Roheinnahmen, - a) zeitlich

Massgebend ist die Roheinnahme in den zwölf, dem Zeitpunkt der Prüfung der Eintragspflicht unmitttelbar vorangegangenen Monaten.

Besteht ein Betrieb noch nicht ein Jahr, so ist die voraussichtliche Roheinnahme massgebend, berechnet für ein ganzes Jahr auf Grund des seit der Eröffnung des Geschäftes erzielten Ergebnisses.




Art. 56 Bestimmung der Roheinnahmen, - b) bei mehreren Betrieben

Betreibt der Inhaber eines seiner Natur nach eintragspflichtigen Gewerbes, das die in Artikel 54 vorgesehene Roheinnahme nicht erreicht, noch ein anderes Gewerbe, so ist, selbst wenn dieses an sich der Eintragungspflicht nicht unterliegen würde, in die massgebende jährliche Roheinnahme auch diejenige aus dem Nebengewerbe einzurechnen.




Art. 57 Zwangsweise Eintragung

Wer nach Artikel 934 Absatz 1 OR und den Artikeln 52-56 dieser Verordnung zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist und diese Pflicht nicht erfüllt hat, ist vom Registerführer unter Hinweis auf die Vorschriften durch eingeschriebenen Brief oder amtliche Zustellung aufzufordern, binnen zehn Tagen die Eintragung anzumelden oder die Weigerung schriftlich zu begründen.

Die Eintragung kann auch von dritter Seite verlangt werden. Das Begehren ist zu begründen. Der Registerführer erlässt die Aufforderung, wenn er aus den Umständen schliessen kann, dass die Voraussetzungen der Eintragspflicht gegeben sind.

Die aufgeforderten Personen sind verpflichtet, die für die Prüfung der Eintragspflicht und für die Eintragung erforderliche Auskunft zu erteilen und vorhandene Geschäftsbücher vorzulegen.

Wenn innerhalb der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch Weigerungsgründe schriftlich geltend gemacht werden, so nimmt der Registerführer die Eintragung von Amtes wegen vor. Gleichzeitig macht er der kantonalen Aufsichtsbehörde Anzeige. Die Aufsichtsbehörde büsst den Fehlbaren.




Art. 58 Entscheidung der Aufsichtsbehörde

Werden Weigerungsgründe geltend gemacht, so überweist der Registerführer die Angelegenheit der kantonalen Aufsichtsbehörde. Diese prüft die Verhältnisse und entscheidet unverzüglich. Sie teilt den Entscheid mit Begründung den Anmeldungspflichtigen, den Dritten, welche die Eintragung verlangt haben sowie dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister mit.




Art. 59 Aenderungen im allgemeinen

Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss auch jede Aenderung dieser Tatsache eingetragen werden (Art. 937 OR).

Die Anmeldungspflichtigen haben auch die Eintragung der von einer Verwaltungsbehörde oder vom Richter verfügten Einschränkungen oder Aenderungen in der Geschäftsführung oder Vertretung von Firmen zu veranlassen, sofern nicht die Verfügung den Registerführer zur unmittelbaren Eintragung anweist.

+*)

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Re(2): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
tx
19.01.2006, 11:34:12
Hallo zusammen!

Nachdem ich die Beiträge zu den Machenschaften von Coast Distribution eine zeitlang beobachtet habe, möchte ich nun auch einige Infos loswerden.

Habe Anfang Dezember einen Drucker bei "CD" bestellt, kurz  vor Weihnachten war immer noch keine Ware da und auf die darauffolgenden e-mail Anfragen zum Zustellungstermin des Druckers kam keine Antwort. Am 24.12 bekam ich schließlich den schon vielfach angesprochenen Brief, aus dem hervorging das sich der Liefertermin wegen der hohen Nachfrage verzögern würde u.ä.

Zwischenzeitlich habe ich bei der Gemeinde Dornum eine Gewerberegisterauskunft beantragt um zu erfahren ob der Betreiber des Internetshops tatsächlich ein angemeldetes Gewerbe betreibt.

Am 16.01.06 erhielt ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr K.,

Der Gewerbebetrieb der Frau Kristin Roblick ist hier angemeldet.

Firmenanschrift: Rebhuhnweg 21, 26553 Dornum-Schwittersum

Angemeldetete Tätigkeit: EDV-Geräte u. Einrichtungen (Geräte und
                                     Einrichtungen für die automatische Daten-
                                     Verarbeitung), Netzwerkeinrichtungen,
                                     Reparaturen, Computerservice vor Ort

Bemerkung:  Die Frage zur Steueridentifikationsnummer kann von hier
                   nicht beantwortet werden; wenden Sie sich ggfls. an das
                   zuständige Finanzamt Norden, Mühlenweg 20, 26506 Norden.

M.f.G.
I.A.

-Eckhoff-


Desweiteren ist auf der Seite von Coast Distribution das Bonitrus Websiegel dargestellt,habe deshalb auch mal bei Bonitrus angefragt ob "CD" die Berechtigung hat dieses auf der Internetseite zu "präsentieren". Heute (19.01.06) habe ich folgende Antwort von "bonitrus" erhalten:

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Mail. Wir erhalten derzeit sehr viele Reklamationen zum Shop.

Coast-Distribution gehört allerdings nicht mehr zu unseren Kunden und verwendet das Shop-Zertifikat unrechtmäßig. Aus diesem Grund kann der Shop das Logo auch nicht zum Sicherheitszertifikat verlinken. Es läuft derzeit eine Abmahnung wegen dieser Markenrechtsverletzung.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich direkt an eine Schlichtungsstelle wenden, z.B. http://www.ombudsmann.de  

Sie erhalten dort kostenlos Beratung von Rechtsexperten.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Altmann


Die Stornierung meiner bestellten Ware (mit dem Hinweis auf Einleitung rechtlicher Schritte bei Überschreitung der Frist zur Rücküberweisung) habe ich in der zweiten Januarwoche per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.

Bis auf den unterschreibenen Rückschein und den Brief von Coast Ditribution, in dem die Geschäftsaufgabe mitgeteilt wird, kam bisher keine weitere Mitteilung.

Soviel dazu; werde  in den kommenden Tagen ein Mahnverfahren einleiten und eine Anzeige gegen Coast Distribution richten. Den Sachverhalt so zu belassen wie er ist sehe ich auf keine Fall ein, schließlich wurde für etwas bezahlt und bisher keine Gegenleistung erbracht.
Werde meinem Glück also etwas nachhelfen müssen.

Euch allen wünsch ich somit auch viel Erfolg!>:-)

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Re(8): Immer noch Ärger?
25.01.2006, 14:59:56
Hallo lucky 68, ich habe Deine Kommentare zum Thema Coast gelesen und hoffe,
Du kannst mir vielleicht einen Tipp geben. Ich habe im August einen Canon
Drucker bei Coast bestellt, bezahlt und auch erhalten. Leider gab das Gerät
nach 2 Wochen seinen Geist auf. Ich habe das Gerät, nach Rücksprache mit
Roblick zurück geschickt, sollte angeblich 1-2 Wochen dauern. Zweimal hatte
ich das Glück telefonisch zu Roblick durch zu dringen. Wurde genauso angelogen
und hingehalten wie alle anderen. Habe 2 mails zu Coast geschickt und um
Rückerstattung des Kaufpreises gebeten. Natürlich ohne Erfolg. Seit gestern
weiß ich, auf wen ich mich eingelassen habe. Leider habe ich keinen
Rechtsschutz. Denke, dass ich sowohl mein Geld, als auch meinen Drucker nie
wieder sehen werde. Trotzdem möchte ich gegen dieses Pack gern etwas
unternehmen. Kannst Du mir einen Rat geben?GrußBarbara


Hallo Babara,
auch nicht schlecht. Also wie Du es hier auch schon bestimmt gelesen hast,sofort schriftlich, am besten per Einschreiben mit Fristsetzung max. 7 Tage stornieren.
Wenn Du aus "D" kommst Parallel dazu ab zum Gericht oder Schreibwarenladen den Mahnbescheid holen, ausfüllen und direkt zum Ablauftag deiner Frist bei Gericht aufgeben.
Das sollte Dir 18 Euro Wert sein und der Mahnbescheid ist auch kein Brief mit 7 Siegeln.

Aber ich Frage mich warum du bald ein halbes Jahr gewartet hast ???

Viele Grüße
Lucky
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Re: coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
23.01.2006, 23:29:58
Hallo!

Auch ich habe einen PC bestellt, Geld überwiesen und nichts mehr gehört. Dann war ich beruflich in der Nähe und bin kurzerhand nach Roggenstede gefahren; schickes Haus, in dem die Coast Distribution residiert. Das sagt natürlich nichts über die Besitzverhältnisse aus.
Jedenfalls habe ich geklingelt und Frau Roblik hat die Tür geöffnet. Sie war sehr freundlich und machte eher den Eindruck, als ob sie etwas überfordert war.
Sie wollte mir entgegekommen, meine Lastschrift nicht zurückbuchen. Das hat sie mir sogar schriftlich gegeben, aber 3 Tage später war das Geld wieder weg!
Dann gab es noch 2 eMails, eine mit der Nachricht, ein Scheck wäre unterwegs, das Ganze mit der Sendungsnummer RG574346351DE. Das war am 17.01.06 und bis heute ist kein Scheck  angekommen.
Auf weitere eMails bekommt man keine Antwort und am Telefon ist niemand erreichbar. Hier ist dringend der Gesetzgeber gefordert, damit solchen Leuten das Handwerk gelegt wird.

Nun werde ich morgen Anzeige bei der Polizei machen und versuchen, das Geld zurück zu bekommen. Zusätzlich werde ich mit der Creditreform versuchen, Geld einzutreiben und ihr "negative" Einträge im Boniindex beschaffen, soweit es mir möglich ist. Immerhin hatte sie noch eine Kreditwürdigkeit von 1500 Euro!!! Aber das wird bald der Vergangenheit angehören, denke ich.

Naja, ich habe mich schon damit abgefunden, 128,95 Euro abschreiben zu können, aber den Titel hole ich mir und kleister mir den an die Wand, ----als Genugtuung, auch wenns nix bringt! Ist halt für mein Gefühl!

Also, schickt bloß kein Geld, die Geldanlage ist zu 100% verloren!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß

Frank


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Mal wieder ne neue Adresse....
4 Stimmen
24.01.2006, 16:48:27
Danach handelt es sich um eine GmbH.

Mit anderer Anschrift.

LG

Chris


Whois Server Version 1.3

Domain names in the .com and .net domains can now be registered
with many different competing registrars. Go to http://www.internic.net
for detailed information.

   Domain Name: COAST-DISTRIBUTION.COM
   Registrar: ASCIO TECHNOLOGIES, INC.
   Whois Server: whois.ascio.com
   Referral URL: http://publicwhois.ascio.com
   Name Server: NS1.FREENET.DE
   Name Server: NS2.FREENET.DE
   Status: REGISTRAR-LOCK
   Updated Date: 28-aug-2005
   Creation Date: 27-aug-2004
   Expiration Date: 27-aug-2006


>>> Last update of whois database: Tue, 24 Jan 2006 02:42:22 EST <<<

NOTICE: The expiration date displayed in this record is the date the
registrar's sponsorship of the domain name registration in the registry is
currently set to expire. This date does not necessarily reflect the expiration
date of the domain name registrant's agreement with the sponsoring
registrar.  Users may consult the sponsoring registrar's Whois database to
view the registrar's reported date of expiration for this registration.

TERMS OF USE: You are not authorized to access or query our Whois
database through the use of electronic processes that are high-volume and
automated except as reasonably necessary to register domain names or
modify existing registrations; the Data in VeriSign Global Registry
Services' ("VeriSign") Whois database is provided by VeriSign for
information purposes only, and to assist persons in obtaining information
about or related to a domain name registration record. VeriSign does not
guarantee its accuracy. By submitting a Whois query, you agree to abide
by the following terms of use: You agree that you may use this Data only
for lawful purposes and that under no circumstances will you use this Data
to: (1) allow, enable, or otherwise support the transmission of mass
unsolicited, commercial advertising or solicitations via e-mail, telephone,
or facsimile; or (2) enable high volume, automated, electronic processes
that apply to VeriSign (or its computer systems). The compilation,
repackaging, dissemination or other use of this Data is expressly
prohibited without the prior written consent of VeriSign. You agree not to
use electronic processes that are automated and high-volume to access or
query the Whois database except as reasonably necessary to register
domain names or modify existing registrations. VeriSign reserves the right
to restrict your access to the Whois database in its sole discretion to ensure
operational stability.  VeriSign may restrict or terminate your access to the
Whois database for failure to abide by these terms of use. VeriSign
reserves the right to modify these terms at any time.

The Registry database contains ONLY .COM, .NET, .EDU domains and
Registrars.


-----
united-domains AG Remote Whois
===============================

The data in Ascio Technologies' WHOIS database is provided
by Ascio Technologies for information purposes only. By submitting
a WHOIS query, you agree that you will use this data
only for lawful purpose. In addition, you agree not to use the data to:
(a) allow, enable, or otherwise support the transmission by e-mail,
telephone, or facsimile of mass, unsolicited, commercial advertising
or solicitations to entities other than the data recipient' s
own existing customers; or
(b) enable high volume, automated, electronic processes that
send queries or data to the systems of any Registry Operator
or ICANN-Accredited registrar, except as reasonably necessary
to register domain names or modify existing registrations.
Ascio Technologies reserves the right to
modify these terms at any time. By accessing and using
Ascio Technologies WHOIS information, you agree to these terms.

NOTE: FAILURE TO LOCATE A RECORD IN THE WHOIS DATABASE IS NOT
INDICATIVE OF THE AVAILABILITY OF A DOMAIN NAME.
Registrant:
  Coast-Distributions GmbH (COASTDIS161)
  Marienburger Str. 26
  
  Esens, , 26427
  DE

  Domain name: coast-distribution.com

Technical contact:
  Wolf, Markus (MW297)
  life medien GmbH
  Pascalstr. 10
  
  Berlin, , 10587
  DE
  wolf@life-medien.de
  +49.190814142 Fax: +49.3043730411

Administrative contact:
  Smolka, Andreas (AS3901)
  Coast-Distributions
  Marienburger Str. 26
  
  Esens, , 26427
  DE
  hp.smolka@freenet.de
  +494971 927585 Fax:

Record created:           2004-08-27 11:58:23
Record last updated:      2004-08-27 11:58:25
Record expires:           2006-08-27 08:00:00

Domain servers in listed order:
  NS1.FREENET.DE (NSFREENE852)
  NS2.FREENET.DE (NSFREENE842)

Antworten
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Re(5): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
26.01.2006, 22:04:34
Jaja, das sind wieder alles vermutungen...
Kleiner Tip: Die Jungs haben heute Insolvenz angemeldet.
Statt ständig Märchen zu verbreiten sollte man auch mal etwas genauer recherchieren.
Anzeigen bringen Meiner Meinung nach überhaupt nichts, die Polizei bringt einem definitiv kein Geld, also schlaft mal weiter, ich weis wovon ich rede. Habe den selben Krempel mit einem Anbieter hier gehabt...trotzdem kauf ich weiter per Vorkasse, gibt ja auch noch andere Gute Anbieter.
Der sicherste Weg ist definitv sein Geld einzukalgen, denn wer sagt denn 100% das die Bude nicht einfach Pleite gegangen ist wie 100 andere Jeden Tag ?
Dann wird da mal eben das Verfahren eingestellt und Ende ! So erlebt 2003.
Leider nimmt die Polizei ja alles auf, ohne einen darüber zu informieren.
Es kam dann lediglich der Spruch eines hiesigen Beamten: Wir sind kein Inkasso Unternehmen oder die Mahnabteilung am Amtsgericht. Und Pleite ist Pleite. Das ist noch  noch keine Straftat. Ich bin damals auf rund 1180€ hängen geblieben.
Meistens gehen die Buden doch hier über den Jordan, weil irgendwelche Kunden auf die Barikaden gehen. Dann werden hier Warnungen ausgesprochen usw... Letztendlich lesen es andere, keiner kauft mehr, die Bank kündigt Kredite usw.
Schaut euch mal an, wie negativ mancher Händler hier bewertet ist, dass geht immer eine Zeit lang gut und dann geht es bergab. Achso, mir schuldet die Firma Coast übrigens "lediglich" knapp 100€. Daher werde ich die Forderung geltend machen.

Ich habe dort mehrfach bestellt, sicher dadurch mehr gespart als wenn ich hier zum Händler gegangen wäre. Leider nun doch wieder auf den Bauch gefallen. Insgesamt muß ich aber sagen, dass bis zum Letzten Geschäft alles reibungslos lief.







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Re(7): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
26.01.2006, 23:10:10
Naja,

mit dem genug Geld vorhanden ich weis ja nicht waran Du das festmachst.
Insolvenz heißt für mich Zahlungsunfähigkeit. Und das melde ich nicht an, wenn ich genug habe. Erst recht nicht, wenn ich mich damit absetzten will. So dumm ist keiner.
Ich glaube eher, dass aufgrund des Rauswurfs bei den Preisvergleichen schlichtweg die Einnahmen fehlten um neue Ware zu kaufen. Denn so eine Sache muß ja laufend weiter gehen. Ich selbst mache in Autoteilen. Ich weis nur eins, wenn bei uns die Werbung ausbleibt, dann merkt man das direkt. Aber was sollen wir mutmaßen, ich hoffe nur, dass ich unterm Strich mein Geld zurück bekomme. Garantie auf die Beiden anderen Geräte hab ich beim Hersteller, dass juckt mich nicht. Ich wollte hier obwohl ich schon lange mitlese eigentlich nicht schreiben, weil ich finde das es die Lage also Geld weg, für mich überhaupt nicht ändert. Außerdem wird eh meist nur Stuss geschrieben.
Ich sage nur Russeninkasso  ?-) ... Da fällt mir wieder nichts mehr ein.
Mir geht es definitv um mein Geld, die Leute dort sind mir volkommen egal, leid tut es mir lediglich um die Angestellten, die mir durch Ihre Arbeitslosigkeit wieder indirekt auf der Tasche liegen. Gibt ja schon soviele davon. Ich kann nur hoffen, dass durch solche Sachen mal wieder der Einzelhandel vor Ort etwas gestärkt wird. Wenn ich sehe, dass die Leute mit einer ausgedruckten Internetseite ankommen und mir sagen, dass Teil XY aber im Internet 5€ billiger ist, dann könnte ich die erwürgen. Aber man ist ja selber nicht besser. Der Drucker Vor Ort hätte mich lediglich 12€ mehr gekostet :(
So, nun hab ich mich wieder genug aufgeregt.

Gute Nacht !



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Re(8): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
27.01.2006, 11:07:05
@All
Schaut mal nicht so Negativ hier rein, das ist hier nicht Sinn der Sache.
Fakt ist unser Geld ist "erstmal" weg, das sollten wir uns immer vor Augen halten.

Wir sollten uns jetzt nur darauf konzentieren wie jeder einzelne vorgeht und was wir evt. zusammen machen können, es gibt so einige Möglichkeiten ans Geld zu kommen.

Fakt ist,nur unwissende verlieren ihr Geld und verzichten aus fehlender Kentniss oder Angst vor hohen Kosten auf die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen.
Das ist genau das gleiche, wie mit der jährlichen Steuererklärung, wo der Staat jedes Jahr Milliarden spart weil der unwissende Bürger Angst hat er müsse nachzahlen und deshalb mal lieber keine Erklärung abgibt.

Schon mal etwas von verschleppter Isolvenz gehört ?
Mittlerweile sind viele wichtige Detais hier zusammengetragen worden, aus denen ganz klar
meiner Meinung nach Betrug hervor geht und nicht einfach eine Insolvenz wegen Misswirtschaft. Insovenz hin-/oder her,Frau Roblick haftet ! Sie kann sich natürlich gerne die nächsten 30 Jahre von Ihrem Freund durchfüttern lassen, wahrscheinlich taucht der demnächst als Geschäftsführer mit ner neuen Firma wieder auf...also Augen auf welche Firmengründungen demnächst wieder so auftauchen.

Die Russeninkasso Hinweise gehören hier wirklich nicht rein ! Die Beauftragung eines Inkasso Unternehmens ist jedoch völlig legitim und ok. Auch das RussenInkasso Unternehmen ist eine legitime und legale Angelegenheit,jedoch wollen wir hier doch nicht Werbung für gerade "einen" Inkasso-Unternehmer machen ? Wer ein Inkassobüro beauftragen möchte soll dies tun, er sollte sich jedoch über die Folgekosten im klaren sein !

Hier nochmal meine Empfehlung um das maximale bei minimalem Einsatz zu erreichen:

1.Wer Rechtschutz OHNE SB hat, kann hier aufhören zu lesen und direkt einen Termin beim Anwalt machen, der Auftrag an Coast sollte jedoch vorher schon schriftlich, mindestens per Fax storniert sein ! Nach wie vor, Einschreiben mit Rückschein, mit allen Daten wie Kaufdatum,Datum,Auftragsnummer,Summe und max.7 tage Frißt setzen.

2.Wer Rechtschutz mit SB hat, meist 150 Euro sollte sich im klaren sein das es deutlich preiswerter ist das Mahnverfahren und anschließende Pfändung/Tittel oder Klage bei Gericht auf eigene Kosten durchzuführen. Die Kosten belaufen sich bei einer Klagesumme von um die 400 Euro auf 18 Euro für den Mahnbescheid und mehr nicht. Wird Wiederspruch eingelegt und es dann zur Klage kommt fallen bei einer Summe bis 600 Euro gerade mal nach BARGO 25 Euro Gerichtskosten und max.45 Euro Anwaltskosten der Gegenseite an, und das NUR wenn man selber schuldig gesprochen wird ;-) ..was wohl sehr unwahrscheinlich ist :o)
Aber das muß  jeder Rechtsschutzler mit sich selber ausmachen.

3.Der Typische Fall: "Kein Rechtschutz vorhanden" Egal !! Wie schon in Punkt 2 geschrieben sind die "Folgekosten" für einen selber sehr gering und akzeptabel !!
Gleiche Vorgehensweise wie bereits beschrieben ! Stornieren...und Mahnbescheid beim Gericht oder Schreibwarenladen holen (bei Gericht kostenlos !!) ich empfehle dies bei Gericht zu tun, je nach Mitarbeiter dort sind die recht hilfsbereit bei offenen Fragen rund zur Ausstellung des Mahnbescheides ! Ansonsten gibts hierzu auch ganz  Hilfe von mir ! Also nochmal für die "ängstlichen" --> Stornierung-->Mahnbescheid-->FERTIG.
Nach dem korrekt ausgestelltem Mahnbescheid ist erstmal Ruhe angesagt und man kann getrosst die Beine hochlegen...gut Ding braucht Weile, Rom ist auch nicht an einem Tag entstanden, aber es läuft !  Also wer hier normalsterblicher ist und der nicht übers Meer laufen kann und dem dem Gras aus der Hand wächst sollte auf keinen Fall einen Anwalt oder Inkasso beauftragen ! Wer es doch tut sollte sich zu 1000% im klaren sein das die zusätzlich entstehenden Inkasso, Anwalt und alle Mahngebühren garantiert bei einem hängen bleiben !! Der rechtliche Anspruch auf diese Kosten ist zwar der gleiche, aber der sollte genauso wie oben geschrieben erstmal im Kopf abgeschrieben werden...30 Jahre können lang sein. Wenn ich überlege nur EIN Mahnschreiben (NICHT ,mit dem Mahnbescheid zu verrwechseln !!) kostet bein Anwalt´s Liebling mal regulär eben mindestens um die 18 Euro :o) Es bringt in solch KLAREN Fällen für einen keinerlei Vorteil einen Anwalt/Inkasso zu beauftragen !! Auch der Anwalt stellt wie jeder andere den Mahnbescheid aus. Ebenso kann sich jeder selbst bei Gericht verteidigen und sich die 45-80 Euro von den eigenen Anwaltskosten sparen. Wie gesagt in "solchen" Fällen wo es um keine wiedersprüchlichen Fakten oder 2 verschiedenen Meinungen geht !! Hier geht es schlichtweg NUR um "Eine Kaufpreisrückerstattung nach Stornierung" Jeder hat seine Beläge für seinen Kauf und die Vorkasseleistung zur Hand. Wenn Frau Roblick nicht die Lieferung oder Rückzahlung belegen kann ist die Sache wasserdicht !

Nochmal zu meiner Situation, ich selbst habe (hatte bisher) keinen Rechtschutz, den brauchte ich in meinen 37 Jahren bisher noch nie und deshalb habe ich mir auch keine Gedanken darüber gemacht, nun habe ich ihn und berappel mal eben für den "Fullservice" 188 Euro im Jahr.

Was die Sache mit der Strafanzeige angeht muß jeder für sich selber entscheiden. Mir ist in erster Linie wichtig das ich mein Geld bekomme und dabei hilft mir keine Anzeige weiter.
Ich habe natürlich, weil es Online ziemlich bequem war ebenfalls Anzeige erstattet, das ist eine Sache von 5min.!

Also, ran ans Werk..es gibt viel zu tun.
Eine Bitte noch, ich helfe gerne weiter, deswegen bin ich über ICQ und wer sucht und findet auch per Mail zu erreichen.
Aber ihr solltet euch hier erstmal kpl. durchlesen und euch hierdurch informieren bevor ihr mich ständigt fragt wieviel Geld ich von denen bekomme oder wann ich meinen Mahnbescheid aufgegeben habe,dies steht alles hier alles schon drin.









Viele Grüße
Lucky
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Re(2): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
29.01.2006, 23:07:45
Nochwas:

Mein Leidensgeschichte und Wissensstand:

Canon IP 4200 Anfang 12/05 bestellt, Überweisung 101,45 EUR am 05.12.05 getätigt, kam aber wieder zurück (Zufall? Wollte mich eine höhere Macht warnen? :-) Alle Bankdaten hatten gepasst!) Am 12.12.05 bemerkt und sofort nochmal überwiesen. Die restliche Geschichte verlief wie bei allen anderen hier: telefonisch anfangs nur schwer, später gar niemand mehr erreichbar, Vertröstungen, Versprechen, Ausreden (Defekte Lieferung...), dann keine Reaktion mehr, viele unbeantwortete Mails, dann Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung...

Dann kam letzte Woche auch zu mir der bereits bekannte Brief per Post "Geschäft eingestellt..., wir sind bemüht, den Geldbetrag so schnell wie möglich zurückzuerstatten..."

Nachdem auch der Einschreiberückschein ankam und die Frist überschritten war, habe ich Frau Roblick formhalber per Mail informiert, dass ich nun rechtliche Schritte einleiten werde, worauf ich überraschenderweise erstmalig per Mail Antwort (oder vielmehr einen Standardtext) erhielt, Zitat:


Sehr geehrter Kunde,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir unseren Geschäftsbetrieb
eingestellt haben. Wir haben Insolvenz beantragt.

Somit können wir die von ihnen getätigte Bestellung nicht mehr erfüllen.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

Coast Distribution
04933-992758
info@coast-distribution.com
http://www.coast-distribution.com


Also: lt. Frau Roblick (ich denke, die "Firma" besteht nur aus ihr und ggf. einem Partner der den unsympathischen AB-Text aufgesprochen hat), stimmt das also mit der Insolvenz - war ja bisher nicht wirklich bestätigt. Natürlich kann auch das eine Lüge sein, aber ich dachte, wäre mal sinnvoll, die Mail hier zu veröffentlichen.

Mein weiteres Vorgehen: Nächste Woche, Freitag hab ich einen freien Tag. Da werd ich zur Polizei gehen und wahrscheinlich auch mal zu einem Gericht spazieren, um den hier im Forum beschriebenen Mahnbescheid auszufüllen... Wenn ich Neues weiß, werd ich´s hier reinschreiben.

Grüße!

Heiko

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Re(6): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
30.01.2006, 14:11:40
Hi, bin auch ein Coast Geschädigter. Hab bei Coast einen Samsung 930BF TFT und ein DVD Laufwerk für zusammen 380 Euro bestellt (am 27. November) und leider per Vorkasse bezahlt, nach 2 Wochen hab ich die Bestellung storniert, weil Coast nicht liefern konnte. Seitdem warte ich auf mein Geld, hab dort mehrmals angerufen, hab E-Mails geschickt und wurde dabei mehrfach belogen, also genau wie bei den meisten hier. Ende Dezember hab ich einen Brief von Coast erhalten, indem die Stornierung bestätigt wurde und mir versichert wurde das ein Scheck an mich unterwegs sei, was natürlich wieder nur gelogen war. Letzte Woche hab ich dann Anzeige erstattet, nachdem ich niemanden mehr dort erreichen konnte. Heute hab ich nach 3 Wochen wieder jemanden am Telefon erreicht. Die Frau meinte das Coast nun seit einer Woche insolvent ist und auf den Insolvenzverwalter, der in 2 Wochen kommen soll und alles weitere regelt, wartet. Als ich sie danach fragte wie die Chancen stehen das Geld wieder zu bekommen, meinte sie nur sie wüßte es nicht, ich denke mal eher schlecht, aber eine kleine Hoffnung bleibt. Der Insolvenzverwalter soll sich jedenfalls bei jedem Kunden melden, der noch Geld zurückfordert und alles klären, auf das Ergebnis bin ich sehr gespannt.
Diese Bestellung war definitiv meine letzte mit Vorkasse, lieber zahl ich nocht etwas mehr für die Nachnahme, als mich Wochenlang über solche Shop´s ärgern zu müssen.

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Re(9): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
31.01.2006, 12:26:02
NACHTRAG !

Heute hat mich das Amtsgericht Aurich zurückgerufen: Der Insolvenzantrag ist doch gestellt worden. Und zwar am 26.01.06 von Frau Roblick selbst.

Wann ein Insolvenzverwalter beauftragt wird steht noch aus. Sie ist erst einmal schriftlich aufgefordert worden Stellung zu beziehen.

Also bitte...jeder der noch Geld oder Ware zu bekommen hat,  schnell einen Mahnbescheid beantragen. Wenn der durch ist (Titel / Vollstreckungsbescheid),  wird der Insolvenzverwalter nach dem Eingang und den entsprechenden Mitteln entscheiden wer oder was wie viel bekommt, wenn überhaupt! (*geiler Satz, gell*).

Eine Strafanzeige bei der Polizei hat zwar nichts mit dem Geld zu tun, sollte aber meiner Meinung nach trotzdem gestellt werden. Alleine schon aus dem Grunde, das "Sie" dafür einen zwischen die Augen bekommt. Bin zwar selber kein Fan davon aber wer nicht hören will muss fühlen!

Thema Mahnbescheid!

Irgendwie gehen da die Meinungen auseinander. Den Vordruck bekommt ihr eigentlich in jeden Büroartikelmarkt. z.B. Staple oder so... Kostenpunkt zwischen 1,50 bis 3,- Euro.
Als Antragsgegner bitte die "Dame" eintragen und nicht die Firma da es sich dabei um ein Einzelunternehmen handelt. Ihr könnt aber den Namen der Firma als Zusatz angeben. Sie ist in jedem Fall aber als erste zu setzen. Bei der Katalognummer gehen die Meinungen auch auseinander. Hier solltet ihr die Nummer "11" eintragen. Es ist und bleibt letztendlich ein Kaufvertrag der nicht erfüllt wurde. Sei es die Ware betreffend oder das Geld!

Hoffe es ist jetzt ein bisschen klarer!

Das Aktenzeichen der Insolvenz lautet: 9 I N 3 8 aus 2006
Als Richter ist ein Dr. Hirschmann eingesetzt.

Bitte jetzt aber nicht alle den Richter nerven. Der muss sich ja schließlich auch erst einmal ein Bild von der Sache machen.

PS. Den Drucker den ich haben wollte (Pixma MP 780) ist lt. Canon übrigens seit Ende letzten Jahres ein Ausläufer und sollte nicht mehr in den freien Markt gelangen. (Nur für die Leute zur Info, die den auch geordert hatten.)

.....und das mit der Insolvensverschleppung hat der Richter zu entscheiden. Da aber einige schon seit September auf Ware oder Geld warten kann es durchaus sein, das da noch mehr auf die Dame zukommt.

so .....  munter bleiben!  gtipfeiffer

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Re(17): coast distribution: Keine Lieferung, Geld einbehalten, keine Antwort
08.02.2006, 23:47:10
Hi an alle Betroffenen

Mir geht es, wie den Meisten hier in diesem Thread. Auch ich habe schon im November einen TFT per Vorkasse bestellt. Und auch mir wurden diverse Versprechungen bezüglich des Monitors gemacht, bis ich denen schriftlich per Einschreiben eine Stornierung geschickt habe und mein Geld zurückgefordert habe. Danach kamen noch zwei Schreiben, in denen zum einen meine Stornierung anerkannt wurde und zum anderen ich ihnen zurückschreiben sollte, wie mit meinem Geld nun zu verfahren sei. Das, obwohl ich schon in der Stornierung geschrieben habe, dass ich das Geld zurück auf mein Konto überwiesen haben möchte. Für diese zwei Briefe hat die Fr. Roblick (oder wer auch immer) sage und schreibe 6 Wochen gebraucht. Hab Anfang Januar auch schon Strafanzeige bei der hiesiegen Polizei gestellt. Die haben dann meine Unterlagen an die Polizeidienststelle Nordum weitergeleitet und dort sagte man mir, dass sich die Staatsanwaltschaft bei mir melden würde, sobald das Verfahren gegen Coast abgeschlossen ist. Aber daran hab ich so meine Zweifel. Denn bis heute hat sich niemand mehr gemeldet und die Anzeige wurde immerhin schon Ende Dezember aufgegeben. Ich werde das Geld wohl nie wieder sehen. :´(

Ob die Fr. Roblick die Inhaberin ist, da habe ich auch so meine Zweifel. Zum einen deshalb, weil die ICQ# über einen Herrn Peter Sievert läuft (falls das sein richtiger Name ist). Ansonsten sind die Domains http://www.coast-distribution.com  und http://www.coast-distribution.de  auf den Namen Andreas Smolka registriert. Ich persönlich find das echt komisch.

Falls noch etwas passieren sollte, kann mir ja jemand mailen und hier ins Forum posten. Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen
Phil

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Re: Aktenzeichen und zuständiges Insolvenzgericht?
07.03.2006, 16:04:30
Hi,
Ich habe gerade bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

folgendes gefunden:

===========================================
Geschäfts-Nr.: 9 IN 38/06 . Am 28.02.2006 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Kristin Roblick, geb. am 29.01.1984, handelnd unter der Firma "Coast-Distribution" - EDV-Einzelhandel, Zur Haltestelle 13, 26553 Dornum. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Rüffert, Donnerschweer Str. 398, D 26123 Oldenburg, Tel.: 0441 / 340770, Fax: 0441 / 34077340.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.04.2006

b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO)

Berichtstermin am Donnerstag, 04.05.2006, 08:15 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, in dem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten entschieden wird;

im Anschluss daran werden die angemeldeten Forderungen geprüft.

Amtsgericht, Aurich 02.03.2006

07.03.2006, 16:04 Uhr - Editiert von bernd23, alte Version: hier
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