Re(7): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
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.  Re: www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert  (3io am 04.01.2006, 23:53:41)
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Re(7): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
12.01.2006, 17:11:36
Du gehst wieder nur auf Dinge ein die ich einfach der Vollständigkeit halber geschrieben habe, aber nicht auf den Punkt um den es sich dreht.

Ich versuch es noch ein letztes Mal, dann gebe ich es auf...

Bei einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet 2 Jahre dafür
geradezustehen ohne Beweislastumkehr, weil er halt "garantiert" hat das sein
Produkt hält.


Das war Deine Aussage... um es noch deutlicher zu machen, nur mal den Teil auf den es wirklich ankommt:

"Bei einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet"

Eine Garantie verpflichtet den Verkäufer zu gar nichts, da sie in aller Regel nicht vom Verkäufer sondern vom Hersteller eingeräumt wird. Ist es jetzt endlich klar?

Der Satz müßte lauten:

"Bei einer Garantie ist der Hersteller verpflichtet"
oder
"Bei einer Garantie ist der Garantiegeber verpflichtet"

Der Verkäufer hat in diesem Satz nichts verloren, die Garantie des Herstellers verpflichtet ihn zu rein gar nichts. Und wenn er einen Garantieaustausch für den Kunden durchführt, dann darf er dafür eine Aufwandsentschädigung berechnen.

Zudem ist auch die Angabe "2 Jahre" schlichtweg falsch, eine Garantie gilt so lange wie in den Garantiebedingungen festgelegt und während dieser kompletten Zeit wird angenommen daß es - so weit abgedeckt - ein Garantieschaden ist (§443 (2) BGB).

Gruß, Jogy

12.01.2006, 17:12 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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