www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
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Re(2): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
10.01.2006, 20:29:18
@rotkatze
Yepp das ist rechtlich absolut nicht nicht haltbar.

@Jojo5
Das ist rechtlich von e-bug aus gesehen absolut legitim und rechtlich einwandfrei ok.
Auf die Weise händeln es sehr viele Firmen, nicht nur Online-Vesandhäuser.
Geschäftsschädigend für Folgekaäufe sind diese Maßnahmen allemale, wer kauft da noch ein zweites mal ein ? Sehr unkulante Verfahrensweise.

Das einzigste was man dort machen kann ist genau nachzusehen ob man mit der 2 jährigen gesätzlichen Gewärleistung gekauft hat ODER mit einer 2 jährigen Garantie.

Bei einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet 2 Jahre dafür geradezustehen ohne Beweislastumkehr, weil er halt "garantiert" hat das sein Produkt hält.

Nun, bei gesetzlicher Gewährleistung siehts halt so aus wie Du es selbst erlebt hast.

Wie schon geschrieben bieten viele seriöse und gute Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine zusätzliche sehr gute Kulanz oder Grantieleistung für Ihre Produkte. Besonders postitiv auffallen tun mir das aus eigener Erfahrung da Hersteller wie Maxtor, Microsoft, Logitech und Dell...usw.

Beispiel Microsoft:
Ich hatte nach 4 Jahren eine defekte optische Microsoft Maus hier liegen, diese wurde mir anstandslos ohne Rechnungsnachweis oder abliefern des Altteils ausgetauscht.

Beispiel Logitech:
Nach 1,5 Jahren habe ich eine Tasse Kaffee versehentlich über meine Special-Editon Tastatur geschüttet, schrott,kurzschluss. Nach freundlcher Anfrage beim Support wurde mir nach dem einsenden abzuschneidenen Anschlussstecker anstandslos auf Kulanz eine neue Tastatur geschickt.

Beispiel Maxtor:
Defekte Festplatte nach 4 Jahren über Seriennummer Identifikation anstandsloser Austausch über Irland. Sonderservice,Neuteil kam auf wunsch vor Rücksendung des Defektteils,spezeille Verpackung usw. wurde mitgeschickt.Hier mußte lediglich der Versand nach Irland bezahlt werden.

Besipiel Dell:
Ich habe hier beruflich über 100 Dell Notebooks im Einsatz mit 3 jähriger Complete-Garantie vor Ort innerhalb von 24 Stunden,die neueren sogar incl.selbst verschuldeter Bruchschäden. Funktioniert 1a ohne Probleme. Nachteil: Darüber hinaus nicht 1 Tag Kulanz und kein direkter Ersatzteil verkauf.

Das bietet kein Händler.



Viele Grüße
Lucky
10.01.2006, 20:32 Uhr - Editiert von Lucky68, alte Version: hier
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Re(6): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
12.01.2006, 15:21:11
Lies bitte mal Deinen eigenen Satz nochmal durch:Nochmal, damit Du es
vielleicht verstehst:"Garantie" und "Verkäufer" passen nicht zusammen, da der
Garantiegeber in aller Regel der Hersteller und nicht der Verkäufer ist. Die
Fälle daß ein normaler Händler Garantie gibt sind extrem selten.Alles klar
jetzt?Wobei man natürlich noch anmerken muß daß der Verkäufer für eine von ihm
beworbene Herstellergarantie gerade zu stehen hat, falls der Hersteller diese
eigentlich gar nicht anbietet (Nur zur Sicherheit ein Beispiel: Händler
bewirbt eine Festplatte mit "3 Jahre Herstellergarantie", der Hersteller gibt
aber eigentlich nur ein Jahr).Der Unterschied zwischen Garantie und
Gewähleistung ist mir sehr wohl bekannt... Du darfst mir außerdem gerne
erklären wie Du aus meinem obigen Satz ableitest daß ich diesen nicht kennen
würde.Also bitte: Erst lesen, verstehen, nachdenken und dann meckern.Gruß,
Jogy


Abgesehen davon das Dein letzter Satz auf eher Dich zutrifft und nicht auf mich reden wir beide von der gleichen Sache, aber irgendwie trotzdem aneinander vorbei ;-)

Natürlich darf kein Händler eine Herstellergarantie bewerben die es garnicht gibt, aber soetwas soll es ja auch geben. Aber darum ging es mir auch nicht.

Es ging mir darum, das es einen großen Unterschied macht wenn ein Händler mit Garantie oder mit Gewährleistung wirbt. Natürlich macht es auch einen Unterschied wenn der Händler mit Hersteller-Garantie wirbt. Dabei stellt sich die Frage ob der Händler überhaupt mit einer Herstellergarantie werben darf ? Egal womit er wirbt oder nicht, er muß sich an die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung halten und darf nicht gleich vom ersten Tag an den Hersteller verweisen. Er kann es im schlimmsten Fall nur so machen wie halt im ganz oben gennannten fall von E-Bug und nach was weiß ich 1,5 Jahren sagen "abgelehnt"

Der Unterschied wäre es, wenn der Händler wörtlich mit "2 Jahren Garantie" auf sein Prudukt wirbt und nicht mit "2 Jahren Hersteller-Garantie" In einem solchen Fall kann der Händler sich innerhalb der 2 jahren NICHT auf die gesetzliche Gewährleistungsregelung, von wegen nach 6 Monaten Beweislastumkehr berufen, er muß voll dafür gerade stehen.
Es soll viele Urteile in dieser Form geben wo mit Garantie geworben wurde aber nur Gewährleistung gewährt wurde, oder wo mit Garantie geworben wurde aber dann auf Hersteller-Garantie verwiesen wurde.

Wir bekommen das schon irgendwie hin ;-)

Viele Grüße
Lucky B-)
12.01.2006, 15:24 Uhr - Editiert von Lucky68, alte Version: hier
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Re(7): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
12.01.2006, 17:11:36
Du gehst wieder nur auf Dinge ein die ich einfach der Vollständigkeit halber geschrieben habe, aber nicht auf den Punkt um den es sich dreht.

Ich versuch es noch ein letztes Mal, dann gebe ich es auf...

Bei einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet 2 Jahre dafür
geradezustehen ohne Beweislastumkehr, weil er halt "garantiert" hat das sein
Produkt hält.


Das war Deine Aussage... um es noch deutlicher zu machen, nur mal den Teil auf den es wirklich ankommt:

"Bei einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet"

Eine Garantie verpflichtet den Verkäufer zu gar nichts, da sie in aller Regel nicht vom Verkäufer sondern vom Hersteller eingeräumt wird. Ist es jetzt endlich klar?

Der Satz müßte lauten:

"Bei einer Garantie ist der Hersteller verpflichtet"
oder
"Bei einer Garantie ist der Garantiegeber verpflichtet"

Der Verkäufer hat in diesem Satz nichts verloren, die Garantie des Herstellers verpflichtet ihn zu rein gar nichts. Und wenn er einen Garantieaustausch für den Kunden durchführt, dann darf er dafür eine Aufwandsentschädigung berechnen.

Zudem ist auch die Angabe "2 Jahre" schlichtweg falsch, eine Garantie gilt so lange wie in den Garantiebedingungen festgelegt und während dieser kompletten Zeit wird angenommen daß es - so weit abgedeckt - ein Garantieschaden ist (§443 (2) BGB).

Gruß, Jogy

12.01.2006, 17:12 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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Re(8): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
12.01.2006, 22:56:01
Du gehst wieder nur auf Dinge ein die ich einfach der Vollständigkeit halber
geschrieben habe, aber nicht auf den Punkt um den es sich dreht.Ich versuch es
noch ein letztes Mal, dann gebe ich es auf...Das war Deine Aussage... um es
noch deutlicher zu machen, nur mal den Teil auf den es wirklich ankommt:"Bei
einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet"Eine Garantie verpflichtet
den Verkäufer zu gar nichts, da sie in aller Regel nicht vom Verkäufer sondern
vom Hersteller eingeräumt wird. Ist es jetzt endlich klar?Der Satz müßte
lauten:"Bei einer Garantie ist der Hersteller verpflichtet"oder"Bei einer
Garantie ist der Garantiegeber verpflichtet"Der Verkäufer hat in diesem Satz
nichts verloren, die Garantie des Herstellers verpflichtet ihn zu rein gar
nichts. Und wenn er einen Garantieaustausch für den Kunden durchführt, dann
darf er dafür eine Aufwandsentschädigung berechnen.Zudem ist auch die Angabe
"2 Jahre" schlichtweg falsch, eine Garantie gilt so lange wie in den
Garantiebedingungen festgelegt und während dieser kompletten Zeit wird
angenommen daß es - so weit abgedeckt - ein Garantieschaden ist (§443 (2)
BGB).Gruß, Jogy


Du scheinst es wirklich nicht so zu verstehen. Was Bitte hast Du immer mit deinem Verweis auf dem Hersteller wenn es um Garantie geht ??? Ich versuchs auch noch ein letztes mal. Garantie kann geben wer will, Hersteller,Händler, Du oder ich, Jeder.
Wer die Garantie gibt steht auch dafür gerade, über den genannten Zeitraum der dabei genannt wird mit allen Ein oder Ausschlüssen die dabei im Kleingedruckten stehen.

Fallbeispiel: Der Hersteller bietet keine Garantie sondern lediglich die gesetzliche Regelung die da lautet 2 Jahre Gewährleistung. Der Händler preist das Prudukt mit 2 Jahren Gewährleistung genauso so an, die er auch dem Kunden gewähren tut / muss.

Fallbeispiel: Der Hersteller bietet 2 Jahre Garantie auf sein Produkt. Der Händler bietet gleichlautend 2 Jahre Hersteller-Garantie an, muß und darf sich aber nicht über seine 2 Jahre Gewährleistung hinwegsetzen. Der Kunde kann entweder wie im Eingangsfall (e-Bug) nach 1,5 Jahren eine Ablehung seiner Forderungen vom Händler korrekt erwarten aber sich beim Hersteller direkt auf seine 2 Jahre Garantie berufen. Der Hersteller springt bzw. muß für sein Garantieversprechen einstehen. Ganz klare Sache.

Jetzt der Knackpunkt wo wir aneinander vorbei reden:
Gleicher Fall bla,bla...aber der Händler bietet das Produkt mit 2 oder weiß der Teufel mit wieviel Jahren Garantie an, deutlicher gesagt: Das Produkt ist so geil das ich euch dafür 2-3-4 Jahre darauf Garantie gebe, er darf es wie gesagt, jeder darf es. Im Reklamationsfall nach z.B. 1,5 Jahren darf er jetzt nicht einfach auf den Hersteller verweisen, egal auch wenn der Hersteller 30 Jahre Garantie bietet, er der Händler ist verpflichtet sie zu erbringen. Der Kunde kann dies ohne Probleme beim Händler einklagen / einfordern. Er kann natürlich trotzdem an den Hersteller gehen wenn dieser ein großzügiges Ganatieangebot hat.Rechtlich muß der Händler ganz klar haften.

Was ist daran falsch zu verstehen ???
Werde noch beschugge hier, ich leite beruflich seit vielen Jahren die Reklamations -/ und Gewährleistungsabwicklung in der AG wo ich beschäftigt bin....irgendwas mach ich wohl falsch...thats Live


Viele Grüße
Lucky
12.01.2006, 22:58 Uhr - Editiert von Lucky68, alte Version: hier
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Re(9): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
13.01.2006, 11:48:38
Du scheinst es wirklich nicht so zu verstehen. Was Bitte hast Du immer mit deinem Verweis auf dem Hersteller wenn es um Garantie geht ???


Weil E-Bug (wie praktisch jeder Online-Händler) definitiv keine Garantie gibt.

Wenn hier eine Garantie vorhanden ist dann die des Herstellers und daher gibt es aus dieser Garantie keinerlei Verpflichtungen für den Verkäufer.

Du redest doch selbst kurz danach nur noch von Garantien der Hersteller und bringst auch nur solche als Beispiel... also warum in aller Welt redest Du dann von Garantieansprüchen gegen den Verkäufer?

Oder anders ausgedrückt: Hier in diesem Fall davon auszugehen daß eine etwaig vorhandene Garantie vom Händler eingeräumt wurde ist sehr sehr unwahrscheinlich, daher macht es relativ wenig Sinn dem Fragesteller zu erzählen daß er daraus Ansprüche gegen den Verkäufer hätte. Wenn eine solche vorhanden wäre, dann dürfte das eine Herstellergarantie sein die er auch dort geltend zu machen hat.

Geh einfach mal an Dein Posting heran mit der Vorstellung daß Du Dich nicht auskennst... und dann stell Dir vor daß Du beim durchsehen der Unterlagen eine Garantieurkunde findest... an wen würdest Du unter Berücksichtigung der von Dir gemachten Aussage die Ansprüche richten?

Es reicht nicht etwas zu wissen, man sollte es auch so rüberbringen daß jemand der keine Ahnung hat damit auch etwas anfangen kann.

Gruß, Jogy

13.01.2006, 11:51 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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