Kollegin scannt Emails von Kollegen! Hilft Falle? wer kann helfen?
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Re(8): Kollegin scannt Emails von Kollegen! Hilft Falle? wer kann helfen?
11.02.2006, 15:11:37
stimmt so de fakto nicht, das ist genauso wie man bestimmte grundrechte nicht durch agbs aushebeln kann!

aber du hast auch teilweise recht...besonders in österreich ist das thema noch ein wenig problematisch, da präzedenzfälle fehlen.

in deutschland und der schweiz (die eine sehr ähnliche gesetzgebung und rechtsauffassung haben wie österreich) gilt aber folgendes

"E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz: Urteil des LG Braunschweig

Danach ist die Bespitzelung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber auch im Bereich von E-Mail untersagt.

    * Pressetext-Artikel

    Anmerkung: Zum Schutz von E-Mail siehe oben. Am Arbeitsplatz wäre wie bei Internet im allgemeinen und auch beim Telefon eine betriebliche Vereinbarung sinnvoll, was erlaubt ist und was nicht."



"E-Mail-Überwachung: Urteil des BGH (Schweiz) vom 7. 11. 00, 1P 608/2000

Der E-Mail-Verkehr darf nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden wie ein Telefonanschluss. Wie das Bundesgericht in einem neuen Urteil in Erinnerung ruft, bedarf es dafür gestützt auf die kantonalen Strafprozessordnungen eines richterlichen Genehmigungsentscheids."


du hast aber insofern recht, dass arbeitgeber durch eine internetpolicy im betrieb den privaten gebrauch von email komplett verbieten kann (wird aber in den meisten fällen nie gemacht). ist dies der fall, kann er durchaus argumentieren das einsicht in die emails haben will.
praktisch ist aber ein privater gebrauch von email nie durchsetzbar...brauch nur mal ein onkel aus amerika die emailadresse seiner nicht auf der firmenhomepage finden und ihr ein paar grüße schicken.

11.02.2006, 15:14 Uhr - Editiert von chillbear, alte Version: hier
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