IQfight.de
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Re: IQfight.de
16.07.2006, 13:55:26
Hallo!

VIelleicht kennt ja jemand iqfight. Ich hab im Moment probleme mit denen.

Schon im Juni bekam ich ne Rechnung von diesem Verein.

So wie es aussieht, hat eine Frau Hostel dort sich registriert mit ihren postalischen Daten und wohl meine Email-Adresse angegeben. Wie das sein kann? Keine Ahnung. SIcher ein verschreiber, da diese Email-Adresse nicht öffentlich zugänglich ist.

Diese Woche kam an meine Email-Adresse ne Mahnung. Im Anhang, kostet von ca 34 Euro, zu bezahlen auf... Im Briefkopf sieht man auch deutlich die komplette postalische Adresse der Frau Hostel.

Ich hab ne Mail an diesen Iqfight Verein geschrieben, dass hier wohl jemand Schabernack treibt. Bisher keine sachliche Argumentation:

Zitat:
ie haben sich nachweislich bei IQFight.de angemeldet, der Start des Tests wurde über Ihre E-Mailadresse ausgelöst.

Ein Widerruf ist leider nicht mehr möglich, sobald die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde(TestStart wurde aktiviert). Die Möglichkeit den Test vor der Aktivierung/Anlegung zu widerrufen, haben Sie nicht genutzt, bitte beachten Sie die per Mail angehängten AGB und Verbraucherinformationen, die Ihnen nachweislich zugestellt worden sind.
Ebenfalls ist ein Widerruf nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von einem Monat abgelaufen ist.



Was tun? Ich hab mich nachweislich da nicht angemeldet. Weder sind meine daten hinterlegt, noch stimmt das mit der IP Adresse und was weiss ich noch. Dazu kommt, dass die REchnung der Mahnung an eine Frau Hostel adressiert ist und nicht an mich.

Ich bin halt nur vorsichtig, dass die mich nicht noch vielleicht anhand meiner Email-Adresse *PIEP* wollen.

Sollte es zu inkasso kommen, können die doch eh nur was über Post-Adresse, oder?

|TFT BenQ FP71E+, 17"
|CPU Intel Pentium 4 530J 3530 Mhz
|CPU Kühler Arctic Cooling Freezer 7
|RAM 2048 MB Corsair ValueSelect PC3200 DDR CL2.5-3-3-8
|Motherboard ASUS P5GD1, i915P
|Grafikkarte Gainward Ultra/3400PCX, 7800 GT, 486 Mhz Geo-GPU / 1210 Mhz RAM
|Netzteil Enermax EG365AX-VE-G-FCA/FMA
|HDD1 Hitachi T7k250 250GB SATA2 8MB Cache
|HDD2 Samsung SpinPoint P80 120GB PATA 2MB Cache
|Soundkarte Creative X-Fi Extreme Music 400 Mhz CPU / 166 Mhz RAM

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Re(9): IQfight.de
05.09.2006, 21:52:15
Also, wie bereits berichtet, hat ein Freund von mir vor ein paar Tagen einen Brief von irgendeinem Inkassobüro erhalten. Ich hab heute eine Email von dem selben erhalten, welches wie folgt lautet:

Sehr geehrter Teilnehmer,

die Firma VitaActive Ltd. hat uns mit der Durchsetzung einer gegen Sie
bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
Rechtslage haben wir Ihnen folgendes mitzuteilen:

Sie haben sich am 25.05.2006 um 21:21 Uhr mit der eMail-Adresse
"XXX@XXX" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt
zugewiesenen IP-Adresse XX.XXX.XXX.XXX (XXXXXXXX) im
Internet-Angebot "IQ-Fight" (http://www.iqfight.de ) unserer Mandantin
angemeldet und Zugang zu deren kostenpflichtiger Dienstleistung
erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine
Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die
Rechnung unserer Mandantin vom XX.XX.2006 (ReNr. REVA-XXXXXX) haben Sie
ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren erste Mahung vom
XX.XX.2006 (M1VA-XXXXXX) und zweite Mahnung vom XX.XX.2006
(M2VA-XXXXXX). Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug
befinden, haben Sie unserer Mandantin auch den seither entstandenen
sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB)
zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die Kosten unserer
Inanspruchnahme zählen:

Gebührenberechnung
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
Anwaltskosten 24,00 EUR

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, haben Sie sich am 25.05.2006
unter Verwendung von unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person und
Anschrift angemeldet. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und
auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt
der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen
Dienstleistung unserer Mandantin zu verschaffen, ohne deren Entgelt
bezahlen zu wollen. Dieses Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand
(Eingehungsbetrug) und ist strafbar gemäß § 263 StGB.

Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
Gesamtbetrag von 54,36 EUR bis spätestens zum 20.09.2006 unter Angabe
des Verwendungszwecks "IQ-1665-576" auf das Konto 15342466 bei der
Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER RECHTSANWÄLTE) zu
überweisen. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht
vollständig eingehen, wird dies als Bestätigung einer Betrugsabsicht
gewertet. Für diesen Fall hat unsere Mandantin angekündigt, Ihre Daten
umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens zu übermitteln. Wir weisen bereits jetzt darauf
hin, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.

Hochachtungsvoll

HOELLER RECHTSANWÄLTE
Inkassodezernat

Die Sachen mit XXX habe ich anonymisiert.
Ich weiß auch nicht genau was ich von diesem Email halten soll, bin jedoch der Meinung das eine Email für solche Dinge keinen Wert hat, und dieses Inkassobüro nicht einmal eine Adresse oder Telefonnummer hingeschrieben hat, wo man sich irgendwie informieren könnte, und finde das ganze daher reichlichst unseriös.
Ich werd einfach mal weiter abwarten.

mfg Johannes

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Re(13): IQfight.de
08.11.2006, 20:43:50
Hallo allerseits.

Habe auch vor einigen Wochen mich bei IQ-fight registriert, dann aber gesehen, daß die 30 Euro von mir wollen.

Ich befand daraufhin, daß mein IQ keine 30 Euro wert ist, und habe den Test nicht durchgeführt.

Alsbald bekam ich per e-mail eine Zahlungsaufforderung.

Ich antwortete, daß man mir begründen möge, für welche Leistung ich eigentlich zahlen soll, da ich den Test nie durchgeführt habe.

Bekommen habe ich eine äußerst pappige Antwort, daß das alles in den Geschäftsbedingungen steht (dort steht aber nicht explizit, daß die Registrierung alleine 30 Euro kostet, sondern die Teilnahme am Test....an dem ich nie teilnahm), und ich bräuchte überhaupt nicht auf die Idee kommen, zum Verbraucherschutz zu gehen.

Daraufhin hab ich das Thema einfach vergessen.

Nun hab ich schon die zweite Mahnung.

Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, ob ich jetzt meine echte Adresse, oder irgendeine falsche angegeben habe.

Ich habe aber Lust, denen mit dem Konsumentenschutz zu kommen, einfach aus Rache, für die blöde Ansage, ich bräuchte erst garnicht damit zu kommen.

Auf der anderen Seite habe ich für den ganzen Quatsch keine Zeit, und keine Lust. Zumal deren Mahnungen sowieso dauernd im Spam-Ordner landen, und wer kann mich zwingen, meine Spammails auch zu lesen.

Gesetzt dem Falle, ich war so doof, meine echte Adresse anzugeben, kann mir da was schriftliches per Post blühen, und muß ich drauf reagieren?

Rechtschutzversichert bin ich nicht.

Ob die wirklich mit dem Gericht kommen scheint ja mehr als fraglich zu sein.

Gibt es hier Leute, die erfolgreich "zu Ende gewartet" haben, und nicht mehr mit dem Blödsinn belangt werden, trotz Angabe der richtigen Adresse?

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Re(21): IQfight.de
11.10.2006, 10:36:22
ich bin ja auch so blöd gewesen und bin darauf reingefallen.
hab in allen möglichen Foren nachgelesen und es sind ja wirklich ewig viele, die darauf reingefallen sind, was ja eigentlich ein deutliches Zeichen dafür ist, dass die Kosten nicht eindeutig ersichtlich sind, so wie das der Fall sein müsste. Ich hab aber nirgends gelesen, dass bei jemanden etwas anderes als Drohungen mit Mahnungen oder Inkasso gekommen sind.
Pro7 hat darüber auch schon berichtet, hab dazu einen Link gefunden, vielleicht war er auch sogar aus diesem Forum, ich weiß es nicht mehr:
http://www.youtube.com/watch?v=SYIlUf6ryWg

Auch vom logischen Denken her:
Wenn man über internet etwas kauft ist es doch - außer bei dialern, aber das ist ja wieder ein anderes Thema - normalerweise immer so, dass bei einem seriösen Unternehmen sofort ins Auge fällt, dass die Dienstleistung etwas kostet. Bei denen dagegen ist es so versteckt, dass ich es in den AGBs trotz "überfliegens" nichts zu den Kosten gefunden hab, erst als ich sie sehr genau gelesen habe, habe ich die Stelle mit den 30€ gefunden.
Mein Vater hat die AGBs ausgedruckt und durchgelesen, nachdem ich ihm gesagt hab, was mir passiert ist und hat die Stelle mit den Kosten trotzdem nicht gesehen!!
Ich denke, dass sagt alles...
Ich bin, was solche Dinge anbetrifft schon immer vorsichtig, aber bei diesem Test bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass er was kosten könnte, es gibt ja unzählige kostenlose IQ-Tests im Internet. Und das richtige Ergebnis kommt ja 100% (zumindest bei mir) auch nicht raus...

Ich werde auf jeden Fall nicht zahlen und mache mir wegen der Sache inzwischen auch keine Gedanken mehr. Ist halt lästig, aber ich bin ja selber Schuld, dass ich nicht besser aufgepasst hab ;-)

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Re(10): IQfight.de
14.10.2006, 20:38:15
habe auch sowas bekommen:
keine Adresse, keine Telefonnummer, einfach nichts! wie soll ich mich verhalten?

Als ich mich dort angemeldet habe, stand da nix von 30 Euro.
Also, was soll ich tun?

[Zitat:]
Sehr geehrte/r Herr/Frau Meyer,  
  
Sie haben unsere Dienstleistung auf http://www.iqfight.de  bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.
  
Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.
  
Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.
  
Teilnahme am IQFight                               30 Euro    
Verzugspauschale/Mahnkosten                         3 Euro
-----------------------------------------------------------    
Zahlungsbetrag                                     33 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)

Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der
einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight beträgt 30 Euro. Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird
dem Teilnehmer eine Rechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist
vorbehaltlich der Ausübung des Widerrufsrechts des Teilnehmers nach
Vertragsschluss und nach Bereitstellungs der Zugangsdaten zum IQTest
fällig." Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB
im Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung
sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Sollten
Sie die oben genannte Forderung nicht bis zum 17.10.2006  begleichen, sind Sie
daher auch zur Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte
Verständnis dafür, dass wir auch betriebswirtschaftlich rationell
handeln müssen.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
    
Kontoinhaber: VitaActive LTD
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN: DE41 2504 0066 0202 5831 00
BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Mahnung M1VA-262429, Kdnr. IQ-81929
  
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
  
Hochachtungsvoll

Ihr IQFight.de-Team

*************************************************************
  
Supportanfragen senden Sie bitte an mahnung@IQFight.de  
Telefonischen Support erhalten sie unter +49 180 5335011-493*  
* = Werktags 9:00 bis 17:00 Uhr. 12 Cent/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom  
    
*************************************************************

[ Handelsregister: HR B 77547 - Amtsgericht Frankfurt ]
[ Steuernummer: 047/247/87273 - Ust.Id.: DE 249 105 465 ]
[ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 5772567 ]

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Re(3): IQfight.de
25.10.2006, 16:50:18
Ich hab heute auch ne Mahnung erhalten. Habe ihnen folgendes geantwortet:

Ich verweise noch einmal darauf, dass ich den Vertrag als nicht zustande gekommen ansehe und sehe mich als Opfer eines Internetbetrugs ihrer seriösen Firma, die Mahnungen per email verschickt. Wahrscheinlich erhalte ich bald eine Nachricht von einem Inkassobüro auch per email...
Ich verweise auf meine letzte email:

An
VitaActive Ltd.


Kundennummer:
Rechnungsnummer:



Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 09. Oktober 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf http://www.lebenserwartung.de  der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.

Ich trete mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung, wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll


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Re: IQfight.de (Rechtliches Antwortschreiben for free)
27.10.2006, 09:41:32
Hallo zusammen,

hier das Antwortschreiben welches auf sämtliche vergleichbaren Fälle (z. B. hausaufgaben.de) im Internet übertragbar ist.

Kunden Nr.:
Mahnungs Nr.:

München, den 27.10.2006

Betreff:

Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit wiederspreche ich dem in der Rechnung vom 27.10.06 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf IQtest.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, auf Grund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe auf Grund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll

bitte auch an alle im internet verbreiten.
Ich hoffe damit jedem geholfen zu haben.

Gruß
Mawinn


27.10.2006, 09:42 Uhr - Editiert von mawinn, alte Version: hier
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Re(6): IQfight.de
14.12.2006, 17:11:30
das ist falsch ich habe mich gestern über 3 stunden informiert es ist noch nie zu gerichtlichen verhandlungen gekommen zu min stand das in keinen der foren und viele sind der meinung das es nicht dazu kommen wird da es sich dabei um einen muster prozess handelt den sie verlieren würden denn der preis muss eindeutig zu sehen sein und darf nicht erst wie es im moment der fall ist durch skrollen sichbar werden das fällt unter irgent so einem tranzparenz gesetz es muss deutlich sehbar sin und das ist es definitiv nicht habe nicht gelesen das jemasl einer hatte zahhlen müssen eher das die leute die zahlten die nächtste mahnung erhalten haben un sollten noch mal zahlen was ich gehört habe schreibt der firma das ihr nicht damit einverstanden seit und wenn sie der meinung seien das sie recht haben sollen sie mich verklagen werde ich auch machen habe auch schon von dem inkasso büro nachrichten bekommen aber mache mir da keine sorgen ma davon abgesehen eigentlich bräuchte ich auch garnichts machen denn keines dieser schreiben kam per einschreiben also können sie nicht einmal nachweisen das ich jemals irgentwas erhalten habe also werde ich behaupten diese firma nicht einmal zu kennen und erst nach erhalten des gerichtlichen schreibens mich mit dem thema befasst zu haben und dann fesgestellt das die firma sowieso nicht nach dem gesetz gehandelt hat in mehr facher hinsicht zumal ich jez etliche möglichkeiten kenne leute zu findn die bei einer massenanklage dabei wären also wie schon so oft gesagt wurde man muss sich keinen kopf um die machen ^^

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Re(10): IQfight.de
22.12.2006, 11:27:07
mensch leute, seid doch nicht so dumm und lasst euch von diesem mist einschüchtern und zahlt!
wenn ihr schon so viele postings gelesen habt, im fernsehen war es schon öfter zu sehen und der gesunde menschenverstand und sogar das gesetz sagen es:
iqfight und lebenserwartung sind ganz klare betrüger die mit ihrer abzockemasche geld verdienen wollen! ich traue mich wetten, dass selbst wenn ihr bezahlt wird, nochmal eine zahlungsaufforderung kommt aus irgendwelchen, fadenscheinigen gründen!
lasst euch von einem so "seriösen" anwalt wie höller, bei dem man nur über eine kostenpflichtige telefonnummer auskunft bekommt (wenn man eine erhält) nicht einschüchtern!!
im internet liest man so viel über diese masche und dass man nicht bezahlen soll, auch von den verbraucherzentralen! also macht es halt auch nicht!
das einzige, was wirklich wichtig ist, aber nie passieren wird, ist, dass ihr einem GERICHTLICHEN mahnbescheid, den jeder idiot beantragen kann, widersprecht.
damit hat sich die sache!
dumm ist, wer zahlt und sich von denen einshüchtern lässt.
ich warte schon sehnsüchtig auf das anwanltsschreiben, denn meine wohnung wird schon kalt und ich brauche wieder papier zum heizen.
so ernst kann man die sache nehmen!
jetzt hab ich wieder ewig viel geschrieben, ich wollte zu der nervigen sache eigentlich gar nichts mehr sagen, aber es nervt mich, wenn sich wirklich welche dermaßen einschüchtern lassen. kontaktiert halt dann einen anwalt, dessen auskunft kostet euch wahrscheinlich weniger als die gebühr von iqfight und er sagt euch, dass ihr die rechnung nicht bezahlen müsst! vor allem wenn ihr auch noch minderjährig seid, so wie es bei die lala der fall zu sein scheint.
vllt sollte ich auch mal so einen pseudo test machen, thema: findet mich das andere geschlecht attraktiv?
denn wenn so eine abzockermasche sich so lange halten kann und es immer noch welche gibt, die sich freiwillig mit ein bisschen leeren drohungen abzocken lassen, ist es doch eine herrliche gelddruckmaschine ohne arbeit!
wenn ihr so schiß habt, liest mal in diesem forum nach, da stehn auch ein haufen links, die ALLE davon abraten zu zahlen: http://www.nickles.de/static_cache/538103860.html

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Re(6): IQfight.de
26.01.2007, 13:44:44
Hallo Gag,
dein Vorschlag wäre der leichteste und Bequemste Weg sich der Sache zu entledigen. Aber auch sehr blauäugig zu glauben das dieser Anbieter IQFight (VitaActive Ltd.) Kosten und Mühen scheuen wird! Punkt eins ist der das Sie in Frankfurt a. Main einen Sitz haben, somit denke ich mal das sie auch in Deutschland Rechtsanwälte am rumschwirren haben. Der zweite Punkt ist der dass VitaActive Ltd. es auf eine Sammelklage ankommen lässt wo es Natürlich für sie auch um viel Geld ( und nicht nur 30,00€) gehen wird!

Hin oder Her, der dritte Punkt ist der:
VitaActive Ltd. hat die Webseite wo der IQ-Test angeboten wird ge-Fake’t. Das heißt, beim Erstbesuch der Webseite landet man auf der Startseite wo der Test angeboten wird. Hier findet man noch nichts von AGB, Richtlinien oder Kosten. Mit dem bestätigen des Button jetzt IQ-Test starten wird man auf eine Seite weiter geleitet wo man aufgefordert wird seine Daten zu hinterlassen. Schon beim betätigen des Startbutton auf der Startseite ist es zu spät und der (Vertrag???) ist für VitaActive Ltd. zustande gekommen. Das ist nicht rechtens und sollte von allen betroffenen Anwaltsmäßig abgeklärt werden! Man hat gute Chancen. Weiterhin ist zu bemängeln das E-Mails sowie Briefe nicht, selten oder erst spät (3 Monate) beantwortet werden. Deshalb kann man davon ausgehen das es sich um Scheinadressen handelt und somit auch kaum zu Rechtsfolgen für betroffene kommen wird!

http://www.forum-rasasoft.de/wbb/thread.php?threadid=793

26.01.2007, 14:13 Uhr - Editiert von Delphi-Boy, alte Version: hier
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Re: IQfight.de
30.01.2007, 16:56:02
hallo!

ich brauche wohl nicht schreiben, dass auch mein freund und ich auf diese seite hereingefallen sind...

natürlich habe ich das mit den 30€ überlesen, ich habe sogar die AGB überflogen, habe auch widerrufen und auf die standardantwort geantwortet und, oh wunder, die gleiche antwort wieder erhalten.

man nimmt ja bei diesem test auch an einem gewinnspiel teil und ich habe mir dann die AGB genauer durchgelesen und folgendes entdeckt:

5. Die Sachpreise werden vom Betreiber, dem jeweiligen Sponsor oder bevollmächtigten Dritten per Paketdienst, Post oder Spedition an die von den Gewinnern anzugebende Postadresse versendet. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Lieferung der Gewinne frei Haus. Sollten zusätzlich Transportkosten und/oder Zölle entstehen, hat der Gewinner diese Kosten zu tragen. Leistungsort bleibt auch im Blick auf die Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Betreibers.

Der Gewinner hat Sorge zu tragen, dass er anwesend ist und sollte daher zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung benennen, an welche der Gewinn im Fall der Abwesenheit geliefert werden kann. Für den Fall, dass die Lieferung per Spediteur erfolgt, wird dieser mit dem Gewinner einen Liefertermin zu vereinbaren. Regelmäßige Anlieferungszeit
ist montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Kann unter den angegebenen Adressen des Gewinners niemand angetroffen werden, wird eine Nachricht hinterlassen. Dadurch entstehende Extrakosten einer erneuten Anlieferung hat der Gewinner in diesem Fall selbst zu tragen.

falls es überhaupt gewinner gibt, müssen diese also das porto selbst zahlen. ich habe also vorsorglich gleich schriftlich ausdrücklich auf die teilnahme verzichtet!

hat eigentl jemand von euch diesen dubiosen "bis zu" 5€ gutschein erhalten??

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Re(8): IQfight.de
02.02.2007, 11:18:36
Mach dir doch nicht in die Hose wegen dem Schmarrn ;-)
Abgesehen von den Gründen, die dafür sprechen, dass die Forderung dieser Firma nicht einklagbar sind und die du bestimmt schon gelesen hast, wenn du die Foren und anderen Seiten gelesen hast, die sich mit dem Thema beschäftigen, reicht doch allein der gesunde Menschenverstand aus, um sich klar zu machen, dass die Masche nur auf Abzocke aus ist:

1. Die Kosten sind sehr gut versteckt und man rechnet zudem nicht einmal damit, das der Test was kosten könnte. Ich hab die AGBs überflogen und die Stelle mit den Kosten nicht gesehen, und meine Frau hat sie nicht einmal gefunden, als isie die AGBs ausgedruckt gelesen hat und ich ihr gesagt hab, dass sie drinstehen!!!
Abgesehen davon, dass Kosten, die in den AGBs stehen nicht gültig sind...
Der andere Teil, wo die Kosten erwähnt sind, ist ja noch besser versteckt...

2. Bekommen auch die eine Rechnung, die den Test gar nicht gemacht haben, mit einer äußerst fadenscheinigen Begründung...

3. Bekommen Leute wieder eine Rechnung, die bereits gezahlt haben. Kann natüüüüürlich schnell mal passieren, haha

4. Wird eine Anfechtung der Willenserklärung wegen Irrtums (hätte den Test nie gemacht, wenn ich über die Kosten Bescheid gewusst hätte) nicht anerkannt und nur mit einem Standardschreiben beantwortet.

5. Kommen Mahnungen per email (oh, wie seriös!) von einem Inkassodezernat, das man nur schwer findet!

Das sind die Gründe, die mir auf die schnelle einfallen, gibt bestimmt noch einige mehr.
Vllt. glaubst du ja solchen Gründen eher, wenn du schon den Verbraucherzentralen und den  Anwälten nicht traust, dass die Forderung der Firma unrechtsmäßig ist. Oder heißt du zufällig Neugeboren und willst die Nutzer in diesem Forum zusätzlich verunsichern ;-)

Mach dir also keine Gedanken!
Lies dir dieses Forum mal durch (http://www.nickles.de/static_cache/538103860.html ), da sind viele Links auf offizielle Seiten (nicht Aussagen von fachfremden Internetusern), die genau sagen, warum diese Forderung bestimmt nicht einklagbar ist. Aus diesem Grund wird die Firma auch Anzeigen wegen falscher Adressangaben erstatten, denn warum soll man jemanden wegen falscher Adressangabe anzeigen, wenn man Hunderte!!! wegen nicht bezahlter Rechnungen drankriegen könnte....

Mein üblicher Schlusssatz zu dieser Sache ;-)
Nicht so dumm sein und sich einschüchtern lassen und zahlen!!!

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