Re(3): Rechtsfrage: Höhe des Gartenzauns
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Re(3): Rechtsfrage: Höhe des Gartenzauns
13.08.2006, 21:14:44
Naja, so hart es auch klingt, dann musst Du Dir einen größeren Garten nehmen. Versteh mich nicht falsch, aber Dein Nachbar hat Recht auf Privatsphäre und dieses Recht ist von "meinem Gefühl her" sicher höher angesiedelt als Dein Recht auch Aussicht und Sonne am Abend.
Verstehst Du? Du kannst nicht den Garten Deines Nachbarn "beanspruchen" und sagen Du brauchst diesen damit Dein eigener Garten nicht so klein wirkt. Auch kannst Du nicht damit argumentieren Du willst den Schatten nicht. Ich glaube das ist sein Recht auf Blickschutz eben wichtiger.
Bevor Du Dir das mit ihm ausstreitest (und meiner Meinung nach) verlierst, erkundige Dich. Denn gewinnen wirst Du nichts und dann hast Du einen bösen Nachbarn noch dazu.

Ich kann nur von mir sprechen: Wenn ich mal meinen Garten habe, kommt gleich eine 2 m Mauer drumherum (oder so hoch sie sein darf). Ich WILL meine Privatsphäre. Ich will dass sich meine Frau und meine Kinder einfach in den Garten legen können um sich ZB zu sonnen. Auch wenn sie Badanzug ect... anhaben, geht das nicht so frei und ungestört wenn der Nachbar durch den Maschendrahtzaun sehen kann. Da gehts gar nicht drum was für ein Typ das ist, es geht um Privatsphäre und die kann man nicht mit einem der nicht zur Familie gehört vollkommen teilen.

Sieh es positov, Du hast  jetzt weniger Ausblick aber dadurch hast Du selbst auch mehr Privatsphäre. Du und Deine Familie können euren Garten jetzt noch intensiver und ungestörter, privater und intimer (so dumm das jetzt auch klingt) nutzen.




Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil! :)
13.08.2006, 21:18 Uhr - Editiert von nastavnik, alte Version: hier
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....  Re(4): Rechtsfrage: Höhe des Gartenzauns  (iraki am 14.08.2006, 10:36:11)
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