Re(5): Rechtsfrage: Höhe des Gartenzauns
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.....
Re(5): Rechtsfrage: Höhe des Gartenzauns
14.08.2006, 10:37:35

Gehts noch deppater?


Geht's noch blöder?


Ich habe, glaube ich, in diesem Thread ziemlich klar gemacht, dass ich kein
Querulant aus Prinzip bin. Ich bin kein Paragraphenreiter, der sich freut,
wenn er anderen eines auswischen kann. Frage mich, welchen Thread du gelesen
hast.


Der, in dem steht, dass Ihr euch zusammen mit dem Vermieter geeinigt habt, Du ein Stückchen Garten zurückbekommst und jetzt auf einmal dagegen was unternehmen willst, dass er doch seinen Zaun baut.

Offensichtlich ist Dein Wort genau nichts wert.


Mir geht es darum, was erlaubt ist und was nicht. Ich hätte an Stelle
des Mieters nebenan nämlich durchaus ein Problem damit, mir meine Privatsphäre
auf Kosten des Nachbarn zu holen.


Darum geht es nicht mehr. Ihr habt eine Übereinkunft, die Du jetzt wieder brechen willst. Also bist du der Querulant.


Dass eigentlich
schon alles geklärt ist?



Ich möchte heute einfach klären, ob er einen 1,80 m
hohen, blickdichten Zaun dort aufstellen darf, wo vorher keiner war.


Genau das ist der Punkt! Zuerst habt Ihr alles geklärt und jetzt fängst du wieder an. Isst auf Dein Wort verlass oder nicht?

Du würdest natürlich jede Beeinträchtigung Deiner
Lebensqualität sofort und ungefragt hinnehmen, weil Du so ein guter Mensch
bist.  


Stimmt, und vor allem .. wenn ich eine Übereinkunft treffe, stehe ich dazu und bin nicht derart kleinbürgerlich, dagegen trotzdem noch was zu unternehmen.
---

Lieber ein Betriebssystem, dass nach einem Raubtier benannt ist, als eines, dass nach einem Rindviech benannt ist und sich auch so verhält.
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.  Re: Rechtsfrage: Höhe des Gartenzauns  (stvienna am 13.08.2006, 19:18:55)
 

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