Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw) (40 Beiträge, 948 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Nur zur INFO: Gerichtliche Untersagung von T-Online-Klauseln (Originalverpackung usw)
25.09.2006, 04:26:02
Hallo Leute!

Eine Info fuer allgemeine Haendler-Belange.
Da gibts ja die besonders gscheiten Exemplare die Kundenrechte an die Originalverpackung binden wollen, nun hat ein Gericht durchgegriffen. Zwar in Deutschland, die Grundabsicht wird in Austria aber nicht unaehnlich sein.

http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11144&mode=thread&order=0&thold=0
Verbraucherschutz setzt Änderung von AGB-Klauseln bei T-Online durch


"...
Zudem ging es um eine Klausel, die den Kunden verpflichten sollte, Rücksendungen in der Originalverpackung, samt Innenverpackung und Antistatikhülle durchzuführen. Damit werde das Rückgaberecht des Kunden unzulässig eingeschränkt, urteilte das Gericht. Nach Angaben des Verbraucherschutzes werfen viele Kunden die Originalverpackung weg, was auch rechtmäßig ist und hätten nach dieser Klausel ihr Rückgaberecht verwirkt."




------
Zum Drueberstreuen gleich noch was:
http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=11244&mode=thread&order=0&thold=0
Stiftung Warentest rügt Elektronikmärkte - nur Expert mit "Gut"

"Die Stiftung Warentest hat den deutschen Elektronikfachmärkten ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt.

Als einziger bundesweit vertretener Markt erhielt Expert ein "Gut" für die Beratung beim Kauf, berichtet die Stiftung in der kommenden Ausgabe des Magazins "Test" (Oktober). Die Prüfer hatten die Beratungsleistung der Verkäufer von Unterhaltungselektronik bei fünf bundesweit vertretenen Elektronikmärkten und zwei Kaufhäusern untersucht.

Dabei stellte sich heraus, dass die Verkäufer in jedem dritten Fall auf die Fragen nach einer passenden Digitalkamera, einem Notebook oder einem hochauflösenden Fernseher keine Lösung oder nur eine mit deutlichen Mängeln parat hatten. Bei ProMarkt und MediMax reichte es trotz des freundlichen Verkaufspersonals nur für ein "ausreichendes" Qualitätsurteil, weil Kundenprobleme nur unzureichend gelöst wurden und das Fachwissen nicht tief genug war.

Wer sich bei den Fachmärkten auf Slogans wie "Geiz ist geil" oder "echte Tiefpreise" verlässt, zahlt nach Einschätzung der Stiftung Warentest mehr als er müsste: So fanden die Tester einen LCD-Flachfernseher von Philips einmal für 879 Euro, bei anderen Anbietern kostete er dagegen stolze 1.150 Euro."


Kurz gesagt, die "Fachberater" von MM's und Konsorten stellen in ihrem Mutterland Deutschland in Summe gesehen auch keine wirklichen Geistesgroessen dar :-)

Das wars dann wieder,
Tschuess, hctec.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung