EU und Raubkopien
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Re(3): EU und Raubkopien
Fly
04.01.2007, 14:13:39
Hier vergleichst Du jetzt aber selbst Lavoir mit Pissoir. Die Schadensersatzklage läuft über den ZIVILprozeßweg, die Vignette nicht zu kleben wäre ein Vergehen gegen die StVO und damit ein STRAFprozeß fällig.

Die Klage der MI rennt übrigens unter dem Titel des Gewinnentganges und der möglicherweise erfolgten Weitergabe urheberrechtlich geschützem Materials. Wobei ich mich immer wieder frage, wo sie den Beweis hernehmen wollen, daß Material weitergegeben wurde. Die Tatsache, daß dieses Material auf einem Rechner verfügbar ist und dort auch angefordert werden kann reicht nicht aus, um hier die Weitergabe selbst zu konstituieren oder auch nur die Möglichkeit der Weitergabe. Es ist für einen halbwegs gebildeten IT-Menschen kein Problem, hier den Upload dergestalt zu verändern, daß diese Inhalte als vorhanden und abrufbar gekenntzeichnet sind, allerdings nicht abgerufen werden können. Wie soll also der Beweis geführt werden, daß dem so ist? Begeht die MI selbst Rechtsbruch und ruft die Daten ab?

Oder beschränkt sie sich auf den Beweis, daß die Datei dort ist und verläßt sich (zurecht) drauf, daß Richter ohnehin so viel Ahnung von P2P haben wie ich von ökologisch verträglicher Landwirtschaft?

Komm mir jetzt bitte auch nicht mit Experten und gerichtlich beeideten Sachverständigen. Ich hatte hinreichend Gelegenheit, mich mit solchen und ähnlichen Schwachverständigen ausgibig zu unterhalten. Sehr viel Heißluft, sehr viel Dampfplauder, wenig Inhalt. Und so jemand spielt Einflüsterer für jemanden, der anschließend Recht sprechen soll.

Und da soll man das Vertrauen in das Rechtssystem und den Rechtsstaat im Allgemeinen nicht verlieren?

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There's a typo in the Bible.
It should read "The geek shall inherit the earth".
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