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Offizielle RICHTIGSTELLUNG der Firma Viennaweb HandelsgmbH !!!
25.01.2007, 21:53:43
Offizielle Richtigstellung zun den öffentlichen Anschuldigungen im Geihzhals-Forum unter http://forum.geizhals.at/t473200.html


1.) Das Gerät wurde mit den entsprechend der auf der Webseite angeführten 1GB RAM und 120GB HDD verkauft und übergeben. Es befanden sich daher anders als vom Kunden behauptet durchaus 1GB RAM sowie eine 120GB HDD im verkauften/übergebenen Gerät.

Diesen Umstand (in Form von "Entwarnung an alle Betroffenen") hat dankenswerter Weise bereits unser Mitbewerb "1A-Shop.at", den ich auf diesen Wege als einzigen für die faire Diskussion in diesen Forum meinen Dank aussprechen möchte, veröffentlicht !

Fehlerursache, dzt. noch unbestätigt. Offizielle Bestätigung von FSC folgt voraussichtlich am Freitag den 26.01.2007:
Dem Hersteller (FSC) ist beim Label/Pickerl lediglich ein Druckfehler passiert. dh am Karton stand anstelle von 2x512MB lediglich 512MB RAM.
Dieser Fehler KANN UNS beim Einlagern des Artikels auffallen, muss es aber nicht. Der Kunde hatte das Gerät ausgepackt und hätte durchaus beim Einschalten diesen Umstand problemlos und rasch feststellen können.


2.) Anbei die Stellungnahme des beschuldigten Verkäufers, welche übrigens von einen weiteren Kollegen zu 100% bestätigt wird und somit in keinster Weise und auch nicht annähernd die Ausführungen des Kunden wieder gibt:
"
Der Kunde wollte anders als von ihm dargebracht zunächst vom Kauf "OHNE
ANGABE VON GRÜNDEN" zurücktreten. dh er wollte das Notebook zurück geben und
den Kaufpreis ersetzt haben.

Erst als nach Rücksprache mit einen Sachbearbeiter mitgeteilt wurde, dass dies bei einen geöffneten/benutzen Gerät nicht so einfach geht, kam die Argumentation mit den fehlenden RAMS (die wie
unter Pkt.1 nachträglich analysiert technisch ja vorhanden sind/waren) bzw. falschen/widersprüchlichen Angaben auf der Webseite/Bestellung/Rechnung.

Dies musste neuerlich mit einen Sachbearbeiter abgesprochen werden. Der wiederrum teilte mit, dass es EINEN weiteren OFFENEN/UNGEKLÄRTEN Fall bei diesen Notebook-Typ gibt.
(Dieser hatte übrigens ebenfalls nur einen falschen Aufdruck am Karton !)

Das Gespräch wurde versucht von mir sachlich und klar zu führen.
"
Beide Mitarbeiter können diese Angaben beeidigen.

3.) Anders als vom Kunden in Dialogform vorgebracht war er nicht so freundlich und unser Verkäufer nicht gar so unfreundlich - Würde dies eher als "Wie man in den Wald hinein ruft, so ruft es hinaus" werten.
Laut Einschätzung eines anderen Mitarbeiters war der Kunde beim Betreten des Geschäfts "nicht gut gelaunt", was dann auch zu einen unfreundlichen Gesprächsverläuf bzw. Gesprächseindruck führen kann.

4.) Wir verwehren uns gegenüber der infamen Unterstellung bei der Kaufpreisrückerstattung Euro 100,- mit Absicht einbehalten zu wollen.
Der Verkäufer dürfte sich schlicht und einfach bei der Geldübergabe verzählt haben, das ist durchaus menschlich und solch einen Irrtum kann doch niemanden vorgeworfen werden.

5.) Da sich über 60.000 Artikel in unseren Shop befinden dauert eine Deaktivierung eines Links und/oder Produkts rund einen Tag. Weiters war bei der Rücknahme des Artikels ja die genaue Fehlerursache nicht bekannt - der Verkäufer und Sachbearbeiter haben sich ebenfalls nur an den Aufdruck gehalten und informierten zunächst unseren Lieferanten, der wiederrum den Hersteller kontaktierte. Erst nach der ersten Rücksprache mit allen
Zuständigen wurde der Artikel vorsorglich deaktiviert.


Mittlerweile kann und wird/wurde der Artikel wieder aktiviert, da es sich faktisch um einen als mehr vernachlässigbarer Fehler (falsche Bedruckung am Transportkarton) handelt.


Wir verwehren uns ausdrücklich in irgendeiner Art und Weise in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben oder zu handeln. JEDE öffentliche Behauptung oder Fragestellung dazu wird von uns zivilrechtlich verfolgt.

Die Art und Weise wie der Kunde diesen eindeutig vernachlässigbaren Fehler in beleidigender,  ruf- und geschäftsschädigender Art und Weise veröffentlicht hat, wird von unserer Anwaltskanzlei geprüft und ggf. nachgegangen.



Johann Baldermann
Geschäftsführer Viennaweb HandelsgmbH

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Re: Offizielle RICHTIGSTELLUNG der Firma Viennaweb HandelsgmbH !!!
25.01.2007, 22:48:03
lieber herr baldermann!

Dieser Fehler KANN UNS beim Einlagern des Artikels auffallen, muss es aber nicht. Der Kunde hatte das Gerät ausgepackt und hätte durchaus beim
Einschalten diesen Umstand problemlos und rasch feststellen können.

das gerät wurde (wie ich im shop mehrmalig betonte) NICHT eingeschaltet.
woher soll der kunde wissen, was in dem karton drinnen is, hätte ich das gerät auch noch eingeschaltet, wäre das umtauschen vmtl noch unmöglicher gewesen, als es nach dem kartonöffnen ohnehin war. (so dachte ich jedenfalls)

Dem Hersteller (FSC) ist beim Label/Pickerl lediglich ein Druckfehler
passiert. dh am Karton stand anstelle von 2x512MB lediglich 512MB RAM.

dass es nur ein druckfehler seitens des herstellers war, kann ich als kunde nicht erahnen - wie auch?
es müsste doch der händler wissen, dass das pickerl falsch is - wäre ich darauf hingewiesen worden, hätte ich das gerät nicht einmal zurückgebracht!

Wir verwehren uns gegenüber der infamen Unterstellung bei der
Kaufpreisrückerstattung Euro 100,- mit Absicht einbehalten zu wollen.
Der Verkäufer dürfte sich schlicht und einfach bei der Geldübergabe verzählt
haben, das ist durchaus menschlich und solch einen Irrtum kann doch niemanden
vorgeworfen werden.

ich habe nirgends geschrieben, dass der verkäufer die absicht hatte, die 100€ einzubehalten - ich wollte nur den vollständigen dialog hier darbringen.
falls so eine unterstellung herauslesbar war, entschuldige ich mich hiermit in aller form dafür.

Der Kunde wollte anders als von ihm dargebracht zunächst vom Kauf "OHNE ANGABE VON GRÜNDEN" zurücktreten. dh er wollte das Notebook zurück geben und
den Kaufpreis ersetzt haben.

da lag wohl eine fehlerhafte kommunikation vor - ich habe sehr wohl gleich gesagt, dass bei dem laptop etwas nicht stimme und das gerät anders als von mir gewünscht nur 512mb befänden. (dass nun doch 1 gb drinnen waren, konnte ich zu diesem zeitpunkt nicht wissen) spätestens jetzt hätte jemand über das fehlerhafte pickerl bescheid wissen müssen und mich aufklären. ich weiß, dass der fehler beim hersteller lag, aber solche fehler sollten ihnen beim erhalt der ware vom hersteller entweder mitgeteilt werden, oder auffallen, oder irre ich da?

Wir verwehren uns ausdrücklich in irgendeiner Art und Weise in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben oder zu handeln. JEDE öffentliche Behauptung oder Fragestellung dazu wird von uns zivilrechtlich verfolgt.

ich habe ihnen nie betrug unterstellt. sollte es so geklungen haben, tut es mir leid und ich entschuldige mich.
dieser vorfall hätte sich einfach durch BESSERE INFORMATION ihrerseits bezüglich des falschen pickerls vermeiden lassen - ich werde das haupt-posting selbstverständlich sofort zurückziehen!

Anders als vom Kunden in Dialogform vorgebracht war er nicht so freundlich und unser Verkäufer nicht gar so unfreundlich - Würde dies eher als "Wie man in
den Wald hinein ruft, so ruft es hinaus" werten.
Laut Einschätzung eines anderen Mitarbeiters war der Kunde beim Betreten des
Geschäfts "nicht gut gelaunt", was dann auch zu einen unfreundlichen
Gesprächsverläuf bzw. Gesprächseindruck führen kann.

ich bin generell ein freundlicher kunde muss ich hier zu meiner verteidigung sagen - auch beim betreten des geschäfts war ich zwar nicht fröhlich, (durchaus auf den umstand zurückzuführen, dass ich 45min unterwegs war wegen der notebook-rückgabe) aber auf keinen fall darauf aus, jemandem etwas vorzuwerfen oder jemanden anzumotzen.
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                 "Vaterland statt Elefant!"
25.01.2007, 23:07 Uhr - Editiert von heimwerkerking, alte Version: hier
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