Autoverkauf - Mündigkeit des Käufers
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Autoverkauf - Mündigkeit des Käufers
21.03.2007, 13:22:08
Folgende Situation:

Habe meinen alten BMW 325 td inseriert.
3 junge Burschen aus Tirol kommen vorbei, um ihn sich anzusehen, der Käufer kommt selber mit dem Auto, fährt auch Probefahrt und schaut alles durch. Nach der Frage, wie alt er ist, sagt dieser 19.

Ok, Auto war noch angemeldet, er unterschreibt Kaufvertrag über 2000 €, ausgemacht war, er holt ihn sich eine Woche später ab. Pickerl läuft noch bis April.

Am Freitag musste ich zufällig nach Tirol, somit habe ich ihm das Auto gleich vorbeigestellt, Geld kassiert, und wieder heimgefahren.

Gestern kommt ein Anruf seines Vaters. Laut Prüfgutachten vom Öamtc oder irgendeiner Werkstätte hat 32(!?) Mängel festgestellt. zB korrodierte Bremsleitungen etc.

Weiters hat der Vater des Burschen gesagt, er ist erst 17 (?) und somit noch nicht mündig, also der Kaufvertrag nichtig.
Er meint, ich soll das Auto zurücknehmen. Als Anmerkung dazu waren seine Eltern mit dem Autokauf nicht einverstanden?

Wie schauts rechtlich nun wirklich aus?

Hatte der Bursche L17 ? Wenn ja, kann er doch über sein eigen verdientes Geld verfügen?

Wenn nein, wieso kommt er dann selber mitm Auto, und macht auch Probefahrt?
Bin ich verpflichtet, das Alter zu kontrollieren?
Von Gewährleistung usw wurde im Kaufvertrag Abstand gehalten, da dieser ja Privat war.
Weiters kann er mich doch nicht wegen diverser Mängel haftbar machen, wenn er die Gelegenheit der Probefahrten nutzte, einen Ankaufstest etc aber ungeachtet ließ? Somit kann doch auch keine Rede einer Rücknahme sein?

Wie gesagt, die Eltern waren mit einem generellen Autokauf im Vorhinein nicht einverstanden, aber dafür kann ich ja nichts oder?

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