Re(4): Blitzschlag - Versicherung will sich drücken
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Blitzschlag - Versicherung will sich drücken
22.07.2007, 23:10:42
Hallo,

vor einigen Wochen hat in unser Wohnhaus der Blitz eingeschlagen :-(. Der Einschlag dürfte relativ nahe gewesen sein bzw. ein Volltreffer. Im Moment des Einschlags habe ich es im ganzen Haus nur noch Klicken und Prasseln gehört - Apokalyptisch - muss man erlebt haben 8-O. Natürlich war der Strom sofort weg und ist erst irgendwann am nächsten Tag wieder angeknipst worden. Am Tag danach waren in meinem (und allen anderen...) Haushalten des Hauses zahlreiche Geräte kaputt. Ich habe eine Premium Haushaltsversicherung von Zürich die selbstverständlich auch indirekten Blitzschlag abdeckt. Ich habe deshalb auch brav alle Schäden am nächsten Tag reklamiert worauf ein "Gutachter" der Fa. Faircheck bei mir auftauchte und alle Geräte auf Blitzschäden untersucht hat. Interessanterweise konnte er nur bei einem Multischalter der Sat-Anlage einen Blitzschaden feststellen. Bei allen anderen Geräten konnte er das nicht. Die Versicherung (Zürich) stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass nur offensichtliche Blitzschäden zu ersetzen sind (Schmauchspuren etc.). Nachdem beim Blitzschlag auch sehr teure Geräte wie Modem, Router, Stereoanlage, komplette Sat-Anlage und mein nagelneuer PC erledigt wurden ist das eine ziemliche Katastrophe für mich >:-(. Die Dinge haben einen Wiederbeschaffungswert von ca. 2.000Euro. Das ist eine Menge Geld. Alle Geräte waren bis zum Moment des Blitzeinschlags voll funktionsfähig - das ist denen jedoch egal. Gibts Möglichkeiten den Schaden doch noch ersetzt zu bekommen?

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Re(4): Blitzschlag - Versicherung will sich drücken
06.04.2008, 20:52:51
Hallo,

ich habe diese Woche die Angelegenheit mit meinem Blitzschaden hoffentlich endgültig abschließen können. Ich bin zwischenzeitlich den zahlreichen Ratschlägen aus dem Forum gefolgt :-) und habe unabhängige Gutachten zu den beschädigten Geräten anfertigen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass ein Blitzschlag als Schadensursache nicht ausgeschlossen werden kann (siehe e-mail korrespondenz unten). Nachdem bei mir definitiv ein Blitz neben meinem Wohnhaus eingeschlagen hat, sollte die Sachlage eigentlich klar sein. Zürich hat daraufhin ihr Schadenersatzangebot von 350€ auf 650€ erhöht :-/. Ich werde selbiges annehmen, da ich besseres zu tun habe als vor Gericht rum zu streiten. Was ich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten möchte ist die Korrespondenz mit Zürich. Also Zürich hat für mich definitiv das ranzigste Kundenservice was mir jemals untergekommen ist. Deren Performance bezüglich Customer Care ist grundlegend verschieden zu dem was einem vom Marketing suggeriert wird. Ich rate jedenfalls jedem von einer Zürich Haushaltsversicherung ab. Punkt.

Gruß,
Jo.

Mein letztes e-mail an Zürich:

Sehr geehrter Hr. XXX,

wenn ein Gerät vor einem (nachweislich stattgefundenen!) Blitzschlag funktioniert und nachher nicht mehr wäre die Schlussfolgerung naheliegend, dass der Blitzschlag etwas damit zu tun hat. Schließt ein Gutachter aus den vorliegenden Fakten, dass derartiges zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Sachlage wohl ziemlich klar. Ihre Vermutung, dass ich defekte Elektrogeräte sammle um dann beim nächsten Blitzschlag meine Haushaltsversicherung zu belangen ist vollkommen abstrus.

Es ist definitiv nachgewiesen, dass zum besagten Zeitpunkt ein Blitzschlag in der Umgebung meines Wohnhauses stattgefunden hat. Nachdem auch Sie nicht genau nachvollziehen können ob ein "indirekter Blitzschlag" oder eine "Netzkurzunterbrechung" zu den Schäden geführt hat, können Sie bei der Schadensfeststellung wohl kaum von einem Schadensverlauf zu Ihren Gunsten ausgehen. Sie machen das trotzdem. Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, erwarte ich mir von einer Versicherung aber etwas anderes.

Ihr Angebot bezüglich der 650€ werde ich trotzdem akzeptieren, da ich in meiner Freizeit bessere Dinge vor habe, wie Gerichtsverhandlungen bei zu wohnen. Das Geld überweisen Sie bitte auf:



> Betreff: Antwort: Schadennummer XXX

> Sehr geehrter Herr Choghart,
>
> bzgl. Ihres Schreibens vom 03.03.2008 möchten wir anmerken, dass sich
> weder
> die Fa. XYZ GmbH, noch die Fa. ZXY klar deklarieren, dass es sich
> um einen Schaden durch indirekten Blitz handelt.
>
> Die Fa. XYZ schreibt "vermutlich indirekter Blitz" und die Fa.
> ZXY
> "es kann nicht ausgeschlossen werden das ein Blitzschlag die Ursache war".
>
> Somit wären wir wieder am Anfang - kann Schaden durch ind. Blitz sein,
> kann
> Schaden durch Netzkurzunterbrechung sein, kann Schaden durch
> Stromschwankungen sein - nur ersteres wäre versichert.
>
> Ob eine gerichtliche Entscheidung zielführend ist müssen Sie
> entscheiden.
>
> Von unserer Seite können wir Ihnen unpräjudiziell und ohne weiterer
> Prüfung
> eine Pauschalentschädigung in Höhe von EUR 650,00 zusagen.
>
> Sollte dies von Ihrer Seite nicht gewünscht werden bitte um kurze
> Rückmeldung, ebenso wenn dies in Ordnung geht - dann bitte um Bekanntgabe
> einer Bankverbindung.
>
> Freundliche Grüße

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