Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
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Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
06.08.2007, 15:47:57
Bräuchte einen Tipp, ob ich mich hier absichern soll und vorallem wie…

Folgende Vorgeschichte: Anfang April Handy über ebay verkauft - vorher noch getestet, alles in Ordnung.
Nachdem ich schon mal so dumm war und geduldig gewartet habe, bis mir das Mädl endlich nach 7 Wochen das Geld überweist (nach diversesten Ausreden) hab ich ihr dann Mitte Mai das Handy geschickt.
Das hat sie auch erhalten, hat mich dann aber angerufen, dass es nicht funktioniert - u.a. kann man die Richtungstasten nicht mit Verknüpfungen belegen. Ich hab ihr noch telefonisch erkärt, wie sie das macht - abschließend meinte sie, sie wird es mal anschauen, ev. überprüfen lassen und sich dann wieder melden.
Nachdem ich prinzipiell niemanden über den Tisch ziehen will, hab ich ihr gesagt, dass wir eine Lösung finden,wenn es wirklich einen schweren Mangel hat, den ich übersehe habe - eine Rückabwicklung abzügl. meiner Spesen wäre in diesem Fall sicher eine Alternative gewesen…

Vorige Woche bekomm ich jetzt ohne vorheriger Kontaktaufnahme ihrerseits ein Paket mit dem Handy, wo sie die sofortige Rücküberweisung des Betrages fordert, da das Handy nicht funktioniert - das ganze mehr als 2 Monate nach unserem letzten Gespräch und fast 4 Monate nach dem Kaufdatum!!

Optisch war das Gerät in dem gleichen Zustand wie damals als ich es ihr verkauft habe…und jetzt kommts - es funktioniert auch alles - man kann telefonieren, Akku, Kamera, Radio, MP3-Player etc alles geht, auch die Verknüpfungen der Tasten sind möglich. Wenn man das Hany allerdings mehrfach ein und ausschaltet, gibt es plötzlich irgendwann keine Memory-Funktion mehr - d.h. die Tastenverknüpfungen müssen neu belegt werden.

Sie meint, das Gerät funktioniert nicht, sie hatte es 2 Monate zur Begutachtung und selbst nicht verwendet. Ein Fehlergutachten will sie mir aber anscheinend nicht schicken, zumindest reagiert sie auf die mehrfache Aufforderung nicht… >:-D

Ums auf den Punkt zu bringen  - ich nehm das Gerät sicher nicht zurück und will es ihr asap zurückschicken (auf ihre Kosten). Sie droht natürlich mit Gott und der Welt, ich denke, ich bin aber in jeder Beziehung auf der sicheren Seite (habe in der Auktion auch jegl. Garantie und Gewährleistungsansprüche gegen mich ausgeschlossen)

Meine Befürchtung ist jetzt, dass diese "kranke Person" jetzt ev. das Handy im Nachhinein irgendwie manipuliert (Wasser oder etc) und es dann mir anhängen will. Wie kann ich mich jetzt  - ohne (hohem) Kostenaufwand und schnell  - absichern, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Auktion und auch jetzt noch funktioniert. Für Schwächen in der Gerätesoftware kann ich doch wohl wirklich nichts!!

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, bevor ich das Gerät wieder zurückschicke oder muss ich mir - wie ich eigentlich glaube - sowieso keine Sorgen machen, weil 4 Monate nach der Auktion und 2 Monate nach der Übernahme des Gerätes keinerlei Ansprüche mehr möglich sind (abgesehen davon, dass sie vollkommen unberechtigt sind)??

Zum Glück ist es schon zu spät, dass sie mich auf ebay schlecht bewerten kann - wegen solchen Idioten habe ich meine ebay Verkäufe auf ein Minimum reduziert >-(

ich bin für jeden Ratschlag dankbar, brauche aber keine zynischen Belehrungen von den Besserwissern, die sich hier teilweise tummeln - die solchen sich den nächsten thread aussuchen ;-)
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Re(2): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
06.08.2007, 16:53:11
danke, so ähnlich hab ichs eh angelegt.

ich hab ihr angeboten,

a) das Handy auf ihre Kosten zurückzuschicken
b) es neuerlich zu verkaufen und ihr den Reinerlös zu geben. Bearbeitungsgebühr hätt ich gar nicht verlangt - ich möcht die Sache endlich aus der Welt haben. Schade um die ganze Hackn, die ich schon damit habe. Wenns mir nicht so deppert gekommen wäre und sofort das Gerät zurückgeschickt hätte, dann hätt ich ihr das Geld wahrscheinlich wirklich gegeben (abz. der Kosten für ebay und Porto)

Problem: wenn
sie klagt, bekommt sie vermutlich teilweise recht.


hmm, das ist nicht das, was ich hören wollte 8-O
Der ganze "Streitwert" sind 170 EUR - also das ist sowieso lächerlich. Aber so (w)irr, wie die ist, trau ich ihr einiges zu.

Abholung des Gerätes wird schwierig, da sie im tiefsten Kärnten ist und ich in Wien - ist aber eigentlich nicht mein Problem.
Aber die Vorausüberweisung ist eine gute Idee - besser als unfrei schicken!

@warum ich das Paket angeommen habe: vollkommen richtig, hätt ich wahrscheinlich auch nicht (hätt versucht, einiges zu klären und erst dann entschieden, ob ichs vom Postamt abhole oder nicht, wobei ich ihr ja ohne Gerätetest geglaubt hätte, dass das Gerät nicht funktioniert) Dummerweise hat der Postler das Paket bei der Nachbarin abgegeben, damit war es übernommen...
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Re: Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
07.08.2007, 17:09:36
Ich habe 2 Jahre beruflich als Powerseller auf Ebay gearbeitet und habe in der Zeit einige Erfahrungen in solchen Sachen gesammelt. Da du die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hat kann Sie sich ... (wie sagt man hier in Österreich so schön) brausen gehen :-) und das mit gesetzlicher Sicherheit.

Wenn dann kann Sie eine Klage wegen Betrug einreichen wobei das bei Ebay Auktionen so oft vorkommt das über 90% im Vorfeld abgelehnt werden. Sollte die Klage dennoch angenommen werden kann das Handy ja da es noch physikalisch vorhanden ist überprüft werden und man(n)/Frau wird feststellen das es einwandfrei funktioniert. Der von dir/Ihr beschriebene Fehler konnte bei einem Funktionstest (wie du Ihn vor dem Verkauf und auch danach) durchgeführt hast nicht auf Anhieb festgestellt werden. Daher trifft dich dort auch keine Schuld. Ich kann dir nur folgende Vorgehensweise empfehlen:

1) Informiere die Frau das du das Handy erhalten hast es getestet hast und es einwandfrei funktioniert, auch das dir dies durch unabhängige Zeugen bestätigt wurde. Ein Foto mit Tageszeitung wie Grummel es vorgeschlagen hat ist auch nicht verkehrt. Am besten wenn das Handy angeschaltet ist, um ganz sicher zu gehen auch mit mehreren Fotos die unterschiedliche Menüstände des Handys zeigen. Am besten eines wo die Tastenverknüpfungen zu sehen sind. Damit hast du dein Beweismaterial zusammen.

2) Informiere die Frau das Sie sich IHR (es gehört ja rechtlich ihr) Handy bei dir abholen kann oder dir die Versandkosten überweisen damit du es ihr zuschickst.

3) Informieren Sie das du jeden Monat den du für Sie auf IHR Handy aufpassen musst eine Gebühr von XX,XX € verrechnest. Denn du musst ja aufpassen das dir das Handy nicht gestohlen wird oder das sich jemand drauf setzt, ein Glas Wasser darüber verschüttet etc.
Dies wird Sie in Ihren Bemühungen das Handy wieder zu bekommen beflügeln.

4) Solltest du Nie Wieder was von Ihr hören darfst du das Handy nachdem die Gebühren den Kaufpreis überstiegen haben wieder als dein Eigentum ansehen welches du veräußerst um deine "Aufpass"Gebühren rein zu bekommen.

Du brauchst auch nicht mit Ihr Diskutieren ob das Handy einen Defekt hat oder nicht. Das ist bei einem Privatverkauf unerheblich. Wenn man in eine Beschreibung (bei Ebay) reinschreibt "ohne Gewährleistung" bezieht sich dies auch auf die Beschreibung. D.h. du schreibst das Handy ist einwandfrei / da du schreibst "ohne Gewährleistung" bedeutet dies das das Handy schrott sein kann. Du hast ja darauf hingewiesen das die Angaben ohne Gewährleistung sind.

Mfg

Psylogic



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Re(3): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
08.08.2007, 15:42:41
Ich glaube das nicht nur, ich weiß es weil ich es in der Firma in der ich gearbeitet habe machen musste. Defekte Ware verkaufen. Natürlich muss man als Firma wissen was man schreibt und welche rechtliche Bedeutung es hat. Wie du dir vorstellen kannst sind hin und wieder Leute die Defekte Waren gekauft haben gekommen und wollten diese (so wie eben diese Frau) zurückgeben.

Die Beschreibung des Zustandes eines defekten Notebooks sah zB so aus: Display und Gehäuse gebrochen, Display ohne Funktion, Notebook Unterteil an externem Monitor getestet - Einwandfrei. Gerät wird als Defekt verkauft - Ohne Gewährleistung.

Sonst könnte ja die Sound oder Netzwerkkarte kaputt sein oder eine Taste auf der Tastatur, eine der zwei Boxen, etc etc - Die Leute haben Sich immer darauf bezogen das dort einwandfrei stand, aber wenn es wirklich zum Streit gekommen ist haben alle schnell festgestellt das der Wortlaut Ohne Gewährleistung sich nicht nur auf das Notebook bezieht sondern auch auf die Beschreibung.

Dies soll nicht den Eindruck erwecken wir hätten in der Firma Leute über Ebay abgezockt, das war ganz und gar nicht so. Wir reden hier von einem Notebook mit zerstörten Display und 1,- Euro Startpreis. Welche dann im Schnitt für 20-30 euro ausgelaufen sind. Aber man muss wenn man solchen Schrott verkauft (es war wirklich nur etwas für Bastler die Ersatzteile brauchten oder Spaß am basteln hatten) auch dementsprechend sich rechtlich in der Beschreibung absichern.

Nun zurück zum Thema, aufgrund der Erfahrungen die wir dort mit Anwälten und Kunden gesammelt haben kann ich nur sagen, ohne Gewährleistung bedeutet auch wirklich ohne Gewährleistung. Ohne wenn und aber, selbst wenn er geschrieben hätte das Handy ist 100% in Ordnung und es wäre wirklich total schrott könnte die Frau nichts ausrichten ausser einen gewollten Betrug zu unterstellen und anzuzeigen. Welchen Sie auch beweisen müßte. Den selbst in so einem Fall kann der Verkäufer (wenn es ein Privater ist) sagen er habe es einwandfrei abgeschickt und es müße auf dem Transport passiert sein oder man könnte behaupten die Frau habe es selbst kaputt gemacht weil sie gern das Geld wieder hätte.

Bei einem Geschäft Endkunde-Firma sieht das ganz anders aus, aber Endkunde-Endkunde also Privatverkauf ist nunmal rechtlich sehr ungeschützt. Daher Achtung wenn Ihr etwas von Privat kauft.

Mfg

Psylogic

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Re(2): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
08.08.2007, 10:22:50
danke für diese ausführliche Empfehlung.

1) und 2) sind bereits erfolgt, nachdem ich eigentlich um eine beidseitig akzeptable Lösung bemüht bin, bin ich noch nicht so weit, eine "Verwahrungsgebühr" zu fordern

4) kommt eigentlich eher nicht in Frage - das Gerät gehört ihr und sie solls auch wieder bekommen...

Ich Du brauchst
auch nicht mit Ihr Diskutieren ob das Handy einen Defekt hat oder nicht. Das
ist bei einem Privatverkauf unerheblich. Wenn man in eine Beschreibung (bei
Ebay) reinschreibt "ohne Gewährleistung" bezieht sich dies auch auf die
Beschreibung. D.h. du schreibst das Handy ist einwandfrei / da du schreibst
"ohne Gewährleistung" bedeutet dies das das Handy schrott sein kann. Du hast
ja darauf hingewiesen das die Angaben ohne Gewährleistung sind.Mfg Psylogic



Naja, ganz so ist es glaub ich nicht  - wenn ich wissentlich einen Defekt verschleiert habe und mir klar sein musste, dass das Gerät defekt ist (zb gebrochenes Display etc), dann kann sie das schon wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Aus diesem Grund hab ich es ja auch getestet, hab sogar die Akku-Standby-Zeit "gemessen". Auf die Idee, das Handy 10x hintereinander ein- und auszuschalten bin ich aber nicht gekommen, daher kann von Täuschung kaum die Rede sein.
Außerdem ist es mehr als fraglich, ob diese Einschränkung diese ganze "Tamtam" rechtfertigt, aber sie scheint ein bissl auf Querulant unterwegs zu sein.  >-(
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Re(2): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
08.08.2007, 17:33:00
Nun. Du bestätigst hier einen Mangel, den du beim Geschäftsabschluss
verschwiegen hast


WAS????  Ich bestätige hier in keinem Wort einen Mangel, den ich beim Verkauf verschwiegen habe. Etwas verschweigen zu können, setzt voraus, dass man davon weiß...

Wenn du meine Postings gelesen hättest, würdest du mir nicht so einen Schwachsinn unterstellen.

Also um es auch für dich klarzustellen: ich wusste davon nichts, weil ich zu dem Zeitpunkt als ich das Handy noch verwendet hatte, nie irgendwas davon bemerkt hatte, es dann ca 3/4 Monate nicht in Verwendung war und ich es dann wie geschrieben getestet hatte und es hat funktioniert...
Es stimmt, dass ich es beim damaligen Testen es "veräbsäumt habe" das Gerät 10 hintereinander ein- und auszuschalten, dann wäre mir diese kleine Einschränkung in der Funktionalität wahrscheinlich aufgefallen. Aber was wäre, wenn das erst bei 20x Auschalten oder bei 50x passiert??? !:-)

Und wer sagt mir, dass das nicht erst durch ihr Zutun aufgetreten ist. Ist eine Frage der Beweislast - 4 Monate nach dem Kauf wirds aber schwer für sie, mir zu beweisen, dass a) dieser Mangel schon beim Verkauf vorhanden war und b) ich noch dazu davon wusste.

BTW: ich bin rechtlich nicht gerade hochgebildet (außer ein bissl Uni), aber soweit ich mich erinnern kann, gibt es die Irrtumsanfechtung nur bei schweren Mängeln und bei leichten "nur" Nachbesserung (was mir schwerfallen wird) oder Wertminderung.
Und ein schwerer Mangel ist das definitiv nicht - das ist aber wahrscheinlich Interpretationssache... Wenn ich das Telefon nur deswegen habe, weil der Einschalt-Jingle so schön ist und ich diesen dauernd hören will, dann ists vielleicht ein schwerer Mangel...
|-D
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