Re(3): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
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Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
06.08.2007, 15:47:57
Bräuchte einen Tipp, ob ich mich hier absichern soll und vorallem wie…

Folgende Vorgeschichte: Anfang April Handy über ebay verkauft - vorher noch getestet, alles in Ordnung.
Nachdem ich schon mal so dumm war und geduldig gewartet habe, bis mir das Mädl endlich nach 7 Wochen das Geld überweist (nach diversesten Ausreden) hab ich ihr dann Mitte Mai das Handy geschickt.
Das hat sie auch erhalten, hat mich dann aber angerufen, dass es nicht funktioniert - u.a. kann man die Richtungstasten nicht mit Verknüpfungen belegen. Ich hab ihr noch telefonisch erkärt, wie sie das macht - abschließend meinte sie, sie wird es mal anschauen, ev. überprüfen lassen und sich dann wieder melden.
Nachdem ich prinzipiell niemanden über den Tisch ziehen will, hab ich ihr gesagt, dass wir eine Lösung finden,wenn es wirklich einen schweren Mangel hat, den ich übersehe habe - eine Rückabwicklung abzügl. meiner Spesen wäre in diesem Fall sicher eine Alternative gewesen…

Vorige Woche bekomm ich jetzt ohne vorheriger Kontaktaufnahme ihrerseits ein Paket mit dem Handy, wo sie die sofortige Rücküberweisung des Betrages fordert, da das Handy nicht funktioniert - das ganze mehr als 2 Monate nach unserem letzten Gespräch und fast 4 Monate nach dem Kaufdatum!!

Optisch war das Gerät in dem gleichen Zustand wie damals als ich es ihr verkauft habe…und jetzt kommts - es funktioniert auch alles - man kann telefonieren, Akku, Kamera, Radio, MP3-Player etc alles geht, auch die Verknüpfungen der Tasten sind möglich. Wenn man das Hany allerdings mehrfach ein und ausschaltet, gibt es plötzlich irgendwann keine Memory-Funktion mehr - d.h. die Tastenverknüpfungen müssen neu belegt werden.

Sie meint, das Gerät funktioniert nicht, sie hatte es 2 Monate zur Begutachtung und selbst nicht verwendet. Ein Fehlergutachten will sie mir aber anscheinend nicht schicken, zumindest reagiert sie auf die mehrfache Aufforderung nicht… >:-D

Ums auf den Punkt zu bringen  - ich nehm das Gerät sicher nicht zurück und will es ihr asap zurückschicken (auf ihre Kosten). Sie droht natürlich mit Gott und der Welt, ich denke, ich bin aber in jeder Beziehung auf der sicheren Seite (habe in der Auktion auch jegl. Garantie und Gewährleistungsansprüche gegen mich ausgeschlossen)

Meine Befürchtung ist jetzt, dass diese "kranke Person" jetzt ev. das Handy im Nachhinein irgendwie manipuliert (Wasser oder etc) und es dann mir anhängen will. Wie kann ich mich jetzt  - ohne (hohem) Kostenaufwand und schnell  - absichern, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Auktion und auch jetzt noch funktioniert. Für Schwächen in der Gerätesoftware kann ich doch wohl wirklich nichts!!

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, bevor ich das Gerät wieder zurückschicke oder muss ich mir - wie ich eigentlich glaube - sowieso keine Sorgen machen, weil 4 Monate nach der Auktion und 2 Monate nach der Übernahme des Gerätes keinerlei Ansprüche mehr möglich sind (abgesehen davon, dass sie vollkommen unberechtigt sind)??

Zum Glück ist es schon zu spät, dass sie mich auf ebay schlecht bewerten kann - wegen solchen Idioten habe ich meine ebay Verkäufe auf ein Minimum reduziert >-(

ich bin für jeden Ratschlag dankbar, brauche aber keine zynischen Belehrungen von den Besserwissern, die sich hier teilweise tummeln - die solchen sich den nächsten thread aussuchen ;-)
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bleibt man immer das, was man ist!
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Re(3): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
08.08.2007, 15:42:41
Ich glaube das nicht nur, ich weiß es weil ich es in der Firma in der ich gearbeitet habe machen musste. Defekte Ware verkaufen. Natürlich muss man als Firma wissen was man schreibt und welche rechtliche Bedeutung es hat. Wie du dir vorstellen kannst sind hin und wieder Leute die Defekte Waren gekauft haben gekommen und wollten diese (so wie eben diese Frau) zurückgeben.

Die Beschreibung des Zustandes eines defekten Notebooks sah zB so aus: Display und Gehäuse gebrochen, Display ohne Funktion, Notebook Unterteil an externem Monitor getestet - Einwandfrei. Gerät wird als Defekt verkauft - Ohne Gewährleistung.

Sonst könnte ja die Sound oder Netzwerkkarte kaputt sein oder eine Taste auf der Tastatur, eine der zwei Boxen, etc etc - Die Leute haben Sich immer darauf bezogen das dort einwandfrei stand, aber wenn es wirklich zum Streit gekommen ist haben alle schnell festgestellt das der Wortlaut Ohne Gewährleistung sich nicht nur auf das Notebook bezieht sondern auch auf die Beschreibung.

Dies soll nicht den Eindruck erwecken wir hätten in der Firma Leute über Ebay abgezockt, das war ganz und gar nicht so. Wir reden hier von einem Notebook mit zerstörten Display und 1,- Euro Startpreis. Welche dann im Schnitt für 20-30 euro ausgelaufen sind. Aber man muss wenn man solchen Schrott verkauft (es war wirklich nur etwas für Bastler die Ersatzteile brauchten oder Spaß am basteln hatten) auch dementsprechend sich rechtlich in der Beschreibung absichern.

Nun zurück zum Thema, aufgrund der Erfahrungen die wir dort mit Anwälten und Kunden gesammelt haben kann ich nur sagen, ohne Gewährleistung bedeutet auch wirklich ohne Gewährleistung. Ohne wenn und aber, selbst wenn er geschrieben hätte das Handy ist 100% in Ordnung und es wäre wirklich total schrott könnte die Frau nichts ausrichten ausser einen gewollten Betrug zu unterstellen und anzuzeigen. Welchen Sie auch beweisen müßte. Den selbst in so einem Fall kann der Verkäufer (wenn es ein Privater ist) sagen er habe es einwandfrei abgeschickt und es müße auf dem Transport passiert sein oder man könnte behaupten die Frau habe es selbst kaputt gemacht weil sie gern das Geld wieder hätte.

Bei einem Geschäft Endkunde-Firma sieht das ganz anders aus, aber Endkunde-Endkunde also Privatverkauf ist nunmal rechtlich sehr ungeschützt. Daher Achtung wenn Ihr etwas von Privat kauft.

Mfg

Psylogic

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.  Re: Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay  (MG am 08.08.2007, 14:42:20)
 

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