Re(2): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
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Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
06.08.2007, 15:47:57
Bräuchte einen Tipp, ob ich mich hier absichern soll und vorallem wie…

Folgende Vorgeschichte: Anfang April Handy über ebay verkauft - vorher noch getestet, alles in Ordnung.
Nachdem ich schon mal so dumm war und geduldig gewartet habe, bis mir das Mädl endlich nach 7 Wochen das Geld überweist (nach diversesten Ausreden) hab ich ihr dann Mitte Mai das Handy geschickt.
Das hat sie auch erhalten, hat mich dann aber angerufen, dass es nicht funktioniert - u.a. kann man die Richtungstasten nicht mit Verknüpfungen belegen. Ich hab ihr noch telefonisch erkärt, wie sie das macht - abschließend meinte sie, sie wird es mal anschauen, ev. überprüfen lassen und sich dann wieder melden.
Nachdem ich prinzipiell niemanden über den Tisch ziehen will, hab ich ihr gesagt, dass wir eine Lösung finden,wenn es wirklich einen schweren Mangel hat, den ich übersehe habe - eine Rückabwicklung abzügl. meiner Spesen wäre in diesem Fall sicher eine Alternative gewesen…

Vorige Woche bekomm ich jetzt ohne vorheriger Kontaktaufnahme ihrerseits ein Paket mit dem Handy, wo sie die sofortige Rücküberweisung des Betrages fordert, da das Handy nicht funktioniert - das ganze mehr als 2 Monate nach unserem letzten Gespräch und fast 4 Monate nach dem Kaufdatum!!

Optisch war das Gerät in dem gleichen Zustand wie damals als ich es ihr verkauft habe…und jetzt kommts - es funktioniert auch alles - man kann telefonieren, Akku, Kamera, Radio, MP3-Player etc alles geht, auch die Verknüpfungen der Tasten sind möglich. Wenn man das Hany allerdings mehrfach ein und ausschaltet, gibt es plötzlich irgendwann keine Memory-Funktion mehr - d.h. die Tastenverknüpfungen müssen neu belegt werden.

Sie meint, das Gerät funktioniert nicht, sie hatte es 2 Monate zur Begutachtung und selbst nicht verwendet. Ein Fehlergutachten will sie mir aber anscheinend nicht schicken, zumindest reagiert sie auf die mehrfache Aufforderung nicht… >:-D

Ums auf den Punkt zu bringen  - ich nehm das Gerät sicher nicht zurück und will es ihr asap zurückschicken (auf ihre Kosten). Sie droht natürlich mit Gott und der Welt, ich denke, ich bin aber in jeder Beziehung auf der sicheren Seite (habe in der Auktion auch jegl. Garantie und Gewährleistungsansprüche gegen mich ausgeschlossen)

Meine Befürchtung ist jetzt, dass diese "kranke Person" jetzt ev. das Handy im Nachhinein irgendwie manipuliert (Wasser oder etc) und es dann mir anhängen will. Wie kann ich mich jetzt  - ohne (hohem) Kostenaufwand und schnell  - absichern, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Auktion und auch jetzt noch funktioniert. Für Schwächen in der Gerätesoftware kann ich doch wohl wirklich nichts!!

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, bevor ich das Gerät wieder zurückschicke oder muss ich mir - wie ich eigentlich glaube - sowieso keine Sorgen machen, weil 4 Monate nach der Auktion und 2 Monate nach der Übernahme des Gerätes keinerlei Ansprüche mehr möglich sind (abgesehen davon, dass sie vollkommen unberechtigt sind)??

Zum Glück ist es schon zu spät, dass sie mich auf ebay schlecht bewerten kann - wegen solchen Idioten habe ich meine ebay Verkäufe auf ein Minimum reduziert >-(

ich bin für jeden Ratschlag dankbar, brauche aber keine zynischen Belehrungen von den Besserwissern, die sich hier teilweise tummeln - die solchen sich den nächsten thread aussuchen ;-)
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.  Re: Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay  (MG am 08.08.2007, 14:42:20)
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Re(2): Tipp zu privatgeschäftl. Problem via ebay
08.08.2007, 17:33:00
Nun. Du bestätigst hier einen Mangel, den du beim Geschäftsabschluss
verschwiegen hast


WAS????  Ich bestätige hier in keinem Wort einen Mangel, den ich beim Verkauf verschwiegen habe. Etwas verschweigen zu können, setzt voraus, dass man davon weiß...

Wenn du meine Postings gelesen hättest, würdest du mir nicht so einen Schwachsinn unterstellen.

Also um es auch für dich klarzustellen: ich wusste davon nichts, weil ich zu dem Zeitpunkt als ich das Handy noch verwendet hatte, nie irgendwas davon bemerkt hatte, es dann ca 3/4 Monate nicht in Verwendung war und ich es dann wie geschrieben getestet hatte und es hat funktioniert...
Es stimmt, dass ich es beim damaligen Testen es "veräbsäumt habe" das Gerät 10 hintereinander ein- und auszuschalten, dann wäre mir diese kleine Einschränkung in der Funktionalität wahrscheinlich aufgefallen. Aber was wäre, wenn das erst bei 20x Auschalten oder bei 50x passiert??? !:-)

Und wer sagt mir, dass das nicht erst durch ihr Zutun aufgetreten ist. Ist eine Frage der Beweislast - 4 Monate nach dem Kauf wirds aber schwer für sie, mir zu beweisen, dass a) dieser Mangel schon beim Verkauf vorhanden war und b) ich noch dazu davon wusste.

BTW: ich bin rechtlich nicht gerade hochgebildet (außer ein bissl Uni), aber soweit ich mich erinnern kann, gibt es die Irrtumsanfechtung nur bei schweren Mängeln und bei leichten "nur" Nachbesserung (was mir schwerfallen wird) oder Wertminderung.
Und ein schwerer Mangel ist das definitiv nicht - das ist aber wahrscheinlich Interpretationssache... Wenn ich das Telefon nur deswegen habe, weil der Einschalt-Jingle so schön ist und ich diesen dauernd hören will, dann ists vielleicht ein schwerer Mangel...
|-D
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