Digitrend -Riesenfrechheit
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Re: Digitrend -Riesenfrechheit
19.09.2007, 11:11:47
Wow....Du scheinst Deinen Magister am Mexikoplatz gekauft zu haben.

Ich hatte zwar noch nie Kontakt mit Digitrend, möchte aber trotzdem ein paar Kommentare abgeben:

Habe mir bei der Firma Digitrend eine Kühl-Gefrier-Kombi von Samsung bestellt, die in Österreich nie auf den Markt gebracht wurde.

Grundsätzlich schon mal keine gute Idee - was machst bei Problemen? Kann Dir passieren, dass sich Samsung dann abputzt, da das Gerät ja gar nicht für AT gedacht war und Garantie/Gewährleistung/Service/etc. nur im Land, wo das Gerät verkauft wird, gewährt wird.

Nachdem der Sommer nun vorbei ist und die Kombi nach 2 Monaten und unzähligen Anrufen noch immer nicht bei mir war, hat mich die Firma Digitrend wissen
lassen, dass sie den Kühlschrank bei Samsung nicht mehr bestellen können!!!!!

Da solltest dann aber eher auf Samsung sauer sein als auf Digitrend, meinst nicht auch?

BTW: "Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind!" T. Pratchett

Das Witzige an der Sache ist, dass ich vor 3 Wochen einen Anruf erhielt und mir mitgeteilt wurde, dass der Kühlschrank bereits in Deutschland auf Lager
ist und nächste Woche zu mir geliefert wird.

Digitrend wird hier wahrscheinlich nichts anderes gemacht haben, als die Info des Distributors an Dich weitergegeben zu haben. Dass dann nicht ausgeliefert wird, dürfte wohl nicht an Digitrend liegen.

Also hier muss ich ganz klar sagen, dass eine derartige Firmenorganisation jeder Vorstellung eines ordentlichen Geschäftsmannes entbehrt. Auftragseingang -> Bestellung vom Produzenten ->Bestellung nicht mehr möglich ->Mitteilung an den Kunden = 2 Monate!!!!!!!!!!!!!!!!!!  Angegebene Lieferzeit: 3-4 Wochen!!!!

Langsam hab ich das Gefühl, Du hast eine sehr intime Beziehung zu Deiner "!"-Taste aufgebaut.

Zum ordentlichen Geschäftsmann: ---> *ROTFL* Ymmd |-D

Nochmal: Du bestellst was, das es auf dem österreichischen markt offiziell nicht gibt und bist nun auf den Zwischenhändler sauer, weil er es nicht schafft, den Hersteller davon zu überzeugen, dass Du die Kombi aber unbedingt haben willst. So what? Beschwer Dich bei Samsung, würd ich sagen.

Offensichtlich schafft es die österreichsiche Gesetzgebung nicht, zu
verhindern, dass sich jeder *TRÖT* am Geschäftsverkehr beteiligen kann.

Naja, sie schafft es ja auch nicht, offensichtlich konsumunmündige Bürger vom Geschäftsverkehr fernzuhalten ;-)

Mein Rat: Finger weg!

Dem schliesse ich mich vollinhaltlich an - Also Finger weg von der "!"-Taste zum Wohle der Allgemeinheit.

Disclaimer
Dieses Posting wurde mit einer franzoesischen Tastatur verfasst.
Erbitte Nachsicht fuer fehlende Umlaute und etwaige Tippfehler.

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Re(2): Digitrend -Riesenfrechheit
19.09.2007, 13:23:15
sorry, normalerweise bin ich auch eher kein freund der konsumentenschutzschreier o.ä.,
aber du schreibst schwachsinn.
Grundsätzlich schon mal keine gute Idee - was machst bei Problemen? Kann Dir
passieren, dass sich Samsung dann abputzt, da das Gerät ja gar nicht für AT
gedacht war und Garantie/Gewährleistung/Service/etc. nur im Land, wo das Gerät
verkauft wird, gewährt wird.

das ist mir ganz wurscht, gewährleistung gibt wer? na? genau, und die sind ja in österreich. und ein Kühlschrankservice kriegst von jedem techniker der dazu befugt ist ( bleibt die frage was das sein soll)
Da solltest dann aber eher auf Samsung sauer sein als auf Digitrend, meinst
nicht auch?


weil? hat er mit samsung was zu tun ? dort was bestellt oder gekauft? .... na also
Digitrend wird hier wahrscheinlich nichts anderes gemacht haben, als die Info
des Distributors an Dich weitergegeben zu haben. Dass dann nicht ausgeliefert
wird, dürfte wohl nicht an Digitrend liegen.


Der Distributor von Digitrend interessiert mich wie das berühmte chinesische fahhrad.

wenn ich mir was bei dir kauf, dann will ich es auch haben, und wenn du es anbietest, sollte man davon ausgehen, daß du es auch besorgen kannst.
Nochmal: Du bestellst was, das es auf dem österreichischen markt offiziell
nicht gibt und bist nun auf den Zwischenhändler sauer, weil er es nicht
schafft, den Hersteller davon zu überzeugen, dass Du die Kombi aber unbedingt
haben willst. So what? Beschwer Dich bei Samsung, würd ich sagen.


nochmal: ich bestell einen kühlschrank bei einem händler der sagt er braucht 3-4 wochen.... so what?
Naja, sie schafft es ja auch nicht, offensichtlich konsumunmündige Bürger vom
Geschäftsverkehr fernzuhalten


geh bitte schalt dein hirn ein, er wollte sich einen kühlschrank kaufen, digitrend sagte: ok verkauf ich dir, und nun soll er der dumme sein?
Dem schliesse ich mich vollinhaltlich an - Also Finger weg von der "!"-Taste
zum Wohle der Allgemeinheit.


da hast recht!!!!!!
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Was kümmert's die Eiche, wenn sich die Schweine daran reiben
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Re(2): Digitrend -Riesenfrechheit
19.09.2007, 21:42:31
Also, ich denke ich muss hier einiges klarstellen!!!!!!!!! (da wären sie wieder die Rufzeichen!)

Grundsätzlich schon mal keine gute Idee - was machst bei Problemen? Kann Dir
passieren, dass sich Samsung dann abputzt, da das Gerät ja gar nicht für AT
gedacht war und Garantie/Gewährleistung/Service/etc. nur im Land, wo das Gerät
verkauft wird, gewährt wird.


Als Importeur treffen Digitrend diese Pflichten. Vielleicht nicht optimal aber dennoch zu verkraften.
Da solltest dann aber eher auf Samsung sauer sein als auf Digitrend, meinst
nicht auch?

BTW: "Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind!" T.
Pratchett



Digitrend wird hier wahrscheinlich nichts anderes gemacht haben, als die Info
des Distributors an Dich weitergegeben zu haben. Dass dann nicht ausgeliefert
wird, dürfte wohl nicht an Digitrend liegen.



Gott sei dank hab ich nicht die Zeit, das Verhalten anderer in Bezug auf deren Rufzeichenverwendung zu analysieren (=diseased mind?)

Also, hab mir zwar gedacht, dass das klar hervorgeht, scheinbar wars dann doch nicht so..... die Dame von Digitrend hat ausdrücklich davon gesprochen, dass sie die Kombi bereits von Samsung erhalten und in Deutschland auf Lager genommen haben (=Digitrend-Lager!!!!!!)

Nochmal: Du bestellst was, das es auf dem österreichischen markt offiziell
nicht gibt und bist nun auf den Zwischenhändler sauer, weil er es nicht
schafft, den Hersteller davon zu überzeugen, dass Du die Kombi aber unbedingt
haben willst. So what? Beschwer Dich bei Samsung, würd ich sagen.


Seh ich anders, wenn Digitrend das Ding nicht bekommt und 2 Monate braucht, um das festzustellen, dann ist das traurig......

Naja, sie schafft es ja auch nicht, offensichtlich konsumunmündige Bürger vom
Geschäftsverkehr fernzuhalten ;-)


oder überforderte Besserwisser vom Abgeben nicht so schlauer Kommentare abzuhalten

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Re(15): Digitrend -Riesenfrechheit
24.09.2007, 18:43:23
Auch auf die Gefahr hin das jemand mich schimpft aber so ungefähr das wollte ich sagen...
es ist nämlich egal ob der Händler die Ware besitzt oder nicht, der Kaufvertrag steht. Es gibt hier nämlich noch eine viel besseren Fall letztens gelesen...

Ein Kunde ersteigert Ware über Ebay bei einem Online Shop der als Firma gelistet ist und hat somit zumindest in Österreich rechtsmäßig Eigentum erworben.
Bezahlt die Ware, bekommt sie geliefert und alles ist ok. Vorerst... 3 Monate später hebens den Händler aus weil er geklaute Ware verkauft hat. Unter anderem auch das Teil das der liebe Hr. K. aus W. gekauft hat. Und nun die 1er Frage: Wer ist der rechtmäßige Besitzer der Ware und ist der Kaufvertrag gültig?
Lt. Richterspruch ist sowohl der Kaufvertrag gültig als auch der Kunde rechtmäßiger Besitzer - und das obwohl es klar auf der Hand liegt das der Händler die Ware unrechtmäßig erworben hat. Und ich glaube an dem Punkt dürfte es den Vorbesitzer der Bestohlen wurde ausgeklinkt haben aber so sind nun mal unsere Gesetze...

und ohne das -IT- Böse auf mich ist
hier würde ich meinen, kommt es auf die Formulierung der AGBs an...

leider für die Händler und zum Glück für die Kunden nein... im Geschäft zwischen Händler uns Konsument ist alles was in den AGB's steht und dem ABGB wiederspricht ungültig... wie auch immer formuliert Vertrag = Vertrag auf Basis des ABGB mit ergänzenten Zusatzregelungen bei denen der Händler etwas Spielraum hat.... ... tjo... etwas

mfg EGW

PS: und Danke fürs suchen, ich habes nämlich im Kodex nicht so schnell gefunden :)

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Re(17): Digitrend -Riesenfrechheit
25.09.2007, 06:22:34
ok, dann sind wir uns ja über weite Punkte hinweg einig bis auf Eines..
auch ein Hoffnungskauf ergibt einen gültigen Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag entsteht wenn man etwas kauft ob sofort lieferbar oder nicht, man einigt sich über Ware und Preis und sagt "ich kaufe" bei einem Vorvertrag sage ich nur "ich möchte etwas kaufen"
und auch wenn in diesem Fall klar war das die Ware nicht lagernd war so entsteht wenn auch offen gesagt nicht auf den ersten Blick zu ersehen ein Kaufvertrag.. kann der Händler nicht liefern so kann er das nicht und der Vertrag muss wieder aufgelöst werden, das ist keine Frage, kostenfrei und mitteils Bestätigung auch Einseitig ( d.h. von beiden Seiten wenn eben die richtigen Gründe gegeben sind) und mehr wollte ich offen gesagt auch auch nicht mitteilen.
Das Problem ist das wir immer wieder Kunden haben die was bestellen das nicht lagernd ist und dann weil es nun mal 14 Tage dauert bis die Ware kommt, die Lieferung nicht mehr annehmen weil ..... warum auch immer und dann eben genau mit der Aussage kommen. Ausreden wie, jo war halt zu spät oder dadruch das die Ware nicht lagernd war haben wir keine Kaufvertrag usw usf. und so hart das klingt wenn es oft um direkt für den Kunden bestellte Ware geht die wir nicht retour geben können müssen wir hier leider an den Besteller eine dementsprechende Rechnung stellen. Unser Aufwand muss gedeckt sein - Gewinne erwartet hier ja eh keiner. Aber es sind einfach viele zu faul um einfach ein kurzes Mail zu schreiben... "hiermit bitte Storno der Bestellung bla bal" reicht wirklich aus um uns eine Menge Arbeit zu ersparen.
Und deshalb ging es mir darum klar zu sagen, "Leute wenn Ihr was bestellt habt Ihr einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, ob lagernd oder nicht. Und das gibt nicht nur dem Händler eine gewissen Sicherheit sondern auch euch als Kunden." und die Klausel mit "Vertrag erst gültig wenn 24 mal vom obersten Meister gegengezeichnet" ist einfach nicht haltbar.

mfg EGW

PS: Sorry wegen der Sig, habs leider falsch gelesen ist aber auch verwirrend ;)

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Re(5): eine Bestellung ist ein Angebot zu einem Kaufvertrag
24.09.2007, 13:48:10
Ok.... dann eben ein Notebook mit Speichererweiterung die eben erst bestellt werden muss.. Sorry wenn ich hier hart bleibe mit meiner meinung denn lt. ABGB: gilt das der Kaufvertrag bei Einigung über Preis und Ware zustande kommt. Sorry wenn ich das hier wirklich aus eigener Erfahrung so sagen kann weil ich hier schon mal vorm Richter saß und er mich draüber aufklärte. Was in den Agb's steht.

https://startpage.com/do/search?q=%C3%B6sterreich+gesetzt+kaufvertrag+kommt+zustande+wenn&hl=de&cr=countryAT&start=20&sa=N

der Passus in den AGB's ist lieb und nett aber leider wirklich irrelevant.
sobald die Bestellung im Shop gemacht wird gibt es einen gültigen Kaufvertrag der auch geklagt werden kann ob der Händler die Ware hat oder nicht ist egal!!!. Relevant ist ob der Vertrag für den Händler überhaupt erfüllbar ist. d.h. wenn er die Ware zu vergleichbarem Preis in vertretbarer Zeit ohne oder mit zumutbaren Mehrkosten und gleicher Qualität erstehen kann aus für Ihn vertretbaren Quellen muss er liefern und Punkt.
was muss er nicht: er kann nicht dazu gezwungen werden drauf zu zahlen und ein Produkt irgendwo über nicht gewähleistende Quellen zu beziehen. z.B: "kaufs das doch über Ebay, legens die Differenz drauf und schickens mir das Zeug" wird nicht gehen da es keine Quelle ist aus der der Händler sicherstellen kann das Garantie und Gewährleistung für den Kunden sowie die Produkthaftung gesichert ist. z.b. das Gerät wurde für den Russischen Markt gebaut eine Deutsche Anleitung liegt bei aber der Kunde hat in AT keine Chance im Falle eines Defektes was ersetzt zu bekommen...

Es gibt hier dann natürlich auch noch viele die drinnen haben "muss manuell geprüft werden ob Versandkosten stimmen und Alles ok ist..." wobei wir beim Punkt Wettbewerbsverzerrung sind da jeder Kunde bei der Bestellung ganz genau wissen muss was der entgülige Preis ist den er zu bezahlen hat.. das sagt der Gesetzgeber.. Also wie man es dreht und wendet. Und Sie können mir glauben das wir uns hier als Händler auf dieser Plattform glauben, der Händler kommt außer das Gerät ist ausgelaufen oder mit einer irwitzigen Lieferzeit net raus..

mfg EGW



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