Laptop von Steuer abschreiben
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So setzt man einen LAptop von der Steuer ab :)
21.11.2007, 01:24:24
(Anmerkung: Ich komme aus Deutschland, Österreich sollte ähnlich sein, aber ohne Garantie!:)

Um einen Laptop steuerlich absetzen zu können, muss er beruflich genutzt werden.
1. Zum Chef begeben und eine Bescheinigung ausstellen lassen, in der steht "der Laptop wird für die Ausübung der beruflichen Tätigekeit benötigt." und unbedingt das Datum eintragen lassen, dazu Unterschrift und Anschrift des Arbeitgebers (wird niemand prüfen, aber wenns nicht da steht kommen Fragen, und wer will schon Fragen vom Finanzamt!??;)

2. DANACH erst den Laptop kaufen (sonst ist der Kauf VOR Ausstellung des Scheines nicht gültig .. Legenden berichten von einem Verkauf und Wiederankauf zur Lösung dieses Problems .. ebay sei Dank *sfg*)

3. Im Jahr der ersten Absetzung (in .de wird alles ueber 400€ über 4 Jahre abgesetzt) den Laptop zur Abschreibung angeben, Quitttung des Kaufes (des Kaufpreises) dazu und noch die Erklärung des Arbeitgebers in Kopie anfügen.

4. Sollte der Laptop beruflich UND privat genutzt werden, dies explizit auf einem formlosen Blatt beschreiben und dem Beamten das aussrechnen der Prozentzahlen zu sparen.
(Meine Erfahrung besagt KEINE private Nutzung angeben, entweder dadurch schwerer Steuersuender werden, ioder Zweitlaptop anschaffen, aber das Finanzamt mag dann gern mal nachverhandeln über die TATSÄCHLICHE private Nutzungsdauer :o)
Kann man allerdings bei einer 40h Woche und 2h täglicher Privatnutzung auch gut ausrechnen.

5. Nicht verwirren Lasssen wenn das Finanzamt nachfragt, bei so "hohen" Steuerrückzahlungen versucht es manchmal den Antragsteller zu verwirren.

6. Alle Quittungen und Erklärungen des Arbeitgebers aufheben, das Finanzamt fragt auch gern 3 Jahre später mal nach!

7. Humor bewahren: Sollte wie bei mir die Anfrage eintreffen, wozu ich 2 PCs und einen Laptop abschreibe (Obwohl da nur ein -kaputter- und ein benutzer !Laptop stehen;), bitte die Tatsachen ernsthaft ABER kindgerecht dem Finanzamt erklären.



- wenn erst meine freundin kommt .. kommt auch meine Signatur -
21.11.2007, 01:24 Uhr - Editiert von la.ktho, alte Version: hier
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Re: Laptop von Steuer abschreiben
21.11.2007, 07:42:08
Vielleicht kann dir dieser Text helfen (gilt für Österreich):

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (Disketten, Drucker) sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz des Dienstnehmers ortsfest eingesetzt wird. Bei Computern, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, ist das Ausmaß der beruflichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob das Gerät von in Ausbildung stehenden Familienangehörigen des Steuerpflichtigen für Ausbildungszwecke verwendet wird oder inwieweit Internetanschlüsse verwendet werden, für die keine berufliche Notwendigkeit besteht. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls im Schätzungsweg vorzunehmen (nach BMF idR mindestens 40% Privatanteil).  

Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers sind gegebenenfalls über die AfA abzuschreiben, wobei grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren auszugehen ist. Für Anschaffungen ab 2003 gilt grundsätzlich eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Eine einmal gewählte Nutzungsdauer kann nicht geändert werden.  

PC, Bildschirm und Tastatur stellen eine Einheit dar, nicht jedoch Maus, Drucker oder Scanner, die als eigenständige Wirtschaftsgüter anzusetzen sind und - soweit sie die Anschaffungskosten 400 € nicht übersteigen - als geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 sofort abgeschrieben werden können.


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