So setzt man einen LAptop von der Steuer ab :)
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.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (nico am 17.11.2007, 18:44:52)
.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (Musicfreak am 17.11.2007, 19:15:16)
..  Re(2): Laptop von Steuer abschreiben  (Rainer am 18.11.2007, 10:12:26)
...  Re(3): Laptop von Steuer abschreiben  (\\ H // am 18.11.2007, 10:26:40)
....  Re(4): Laptop von Steuer abschreiben  (i-design am 18.11.2007, 11:31:45)
.....  Re(5): Laptop von Steuer abschreiben  (\\ H // am 18.11.2007, 11:35:24)
......  Re(6): Laptop von Steuer abschreiben  (i-design am 18.11.2007, 11:55:10)
....  Re(4): Laptop von Steuer abschreiben  (paschinger am 18.11.2007, 20:30:05)
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So setzt man einen LAptop von der Steuer ab :)
21.11.2007, 01:24:24
(Anmerkung: Ich komme aus Deutschland, Österreich sollte ähnlich sein, aber ohne Garantie!:)

Um einen Laptop steuerlich absetzen zu können, muss er beruflich genutzt werden.
1. Zum Chef begeben und eine Bescheinigung ausstellen lassen, in der steht "der Laptop wird für die Ausübung der beruflichen Tätigekeit benötigt." und unbedingt das Datum eintragen lassen, dazu Unterschrift und Anschrift des Arbeitgebers (wird niemand prüfen, aber wenns nicht da steht kommen Fragen, und wer will schon Fragen vom Finanzamt!??;)

2. DANACH erst den Laptop kaufen (sonst ist der Kauf VOR Ausstellung des Scheines nicht gültig .. Legenden berichten von einem Verkauf und Wiederankauf zur Lösung dieses Problems .. ebay sei Dank *sfg*)

3. Im Jahr der ersten Absetzung (in .de wird alles ueber 400€ über 4 Jahre abgesetzt) den Laptop zur Abschreibung angeben, Quitttung des Kaufes (des Kaufpreises) dazu und noch die Erklärung des Arbeitgebers in Kopie anfügen.

4. Sollte der Laptop beruflich UND privat genutzt werden, dies explizit auf einem formlosen Blatt beschreiben und dem Beamten das aussrechnen der Prozentzahlen zu sparen.
(Meine Erfahrung besagt KEINE private Nutzung angeben, entweder dadurch schwerer Steuersuender werden, ioder Zweitlaptop anschaffen, aber das Finanzamt mag dann gern mal nachverhandeln über die TATSÄCHLICHE private Nutzungsdauer :o)
Kann man allerdings bei einer 40h Woche und 2h täglicher Privatnutzung auch gut ausrechnen.

5. Nicht verwirren Lasssen wenn das Finanzamt nachfragt, bei so "hohen" Steuerrückzahlungen versucht es manchmal den Antragsteller zu verwirren.

6. Alle Quittungen und Erklärungen des Arbeitgebers aufheben, das Finanzamt fragt auch gern 3 Jahre später mal nach!

7. Humor bewahren: Sollte wie bei mir die Anfrage eintreffen, wozu ich 2 PCs und einen Laptop abschreibe (Obwohl da nur ein -kaputter- und ein benutzer !Laptop stehen;), bitte die Tatsachen ernsthaft ABER kindgerecht dem Finanzamt erklären.



- wenn erst meine freundin kommt .. kommt auch meine Signatur -
21.11.2007, 01:24 Uhr - Editiert von la.ktho, alte Version: hier
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.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (longjohnsilva am 21.11.2007, 07:42:08)
..  Re(2): Laptop von Steuer abschreiben  (Gabbo am 24.11.2007, 12:12:58)
...  Re(3): Laptop von Steuer abschreiben  (Dr. Ko am 26.11.2007, 01:26:15)
....  Re(4): Laptop von Steuer abschreiben  (Gabbo am 26.11.2007, 19:55:20)
.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (boogie am 24.11.2007, 11:09:14)
 

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