Re: Laptop von Steuer abschreiben
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.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (nico am 17.11.2007, 18:44:52)
.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (Musicfreak am 17.11.2007, 19:15:16)
..  Re(2): Laptop von Steuer abschreiben  (Rainer am 18.11.2007, 10:12:26)
...  Re(3): Laptop von Steuer abschreiben  (\\ H // am 18.11.2007, 10:26:40)
....  Re(4): Laptop von Steuer abschreiben  (i-design am 18.11.2007, 11:31:45)
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......  Re(6): Laptop von Steuer abschreiben  (i-design am 18.11.2007, 11:55:10)
....  Re(4): Laptop von Steuer abschreiben  (paschinger am 18.11.2007, 20:30:05)
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Re: Laptop von Steuer abschreiben
21.11.2007, 07:42:08
Vielleicht kann dir dieser Text helfen (gilt für Österreich):

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (Disketten, Drucker) sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz des Dienstnehmers ortsfest eingesetzt wird. Bei Computern, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, ist das Ausmaß der beruflichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob das Gerät von in Ausbildung stehenden Familienangehörigen des Steuerpflichtigen für Ausbildungszwecke verwendet wird oder inwieweit Internetanschlüsse verwendet werden, für die keine berufliche Notwendigkeit besteht. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls im Schätzungsweg vorzunehmen (nach BMF idR mindestens 40% Privatanteil).  

Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers sind gegebenenfalls über die AfA abzuschreiben, wobei grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren auszugehen ist. Für Anschaffungen ab 2003 gilt grundsätzlich eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Eine einmal gewählte Nutzungsdauer kann nicht geändert werden.  

PC, Bildschirm und Tastatur stellen eine Einheit dar, nicht jedoch Maus, Drucker oder Scanner, die als eigenständige Wirtschaftsgüter anzusetzen sind und - soweit sie die Anschaffungskosten 400 € nicht übersteigen - als geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 sofort abgeschrieben werden können.


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..  Re(2): Laptop von Steuer abschreiben  (Gabbo am 24.11.2007, 12:12:58)
...  Re(3): Laptop von Steuer abschreiben  (Dr. Ko am 26.11.2007, 01:26:15)
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.  Re: Laptop von Steuer abschreiben  (boogie am 24.11.2007, 11:09:14)
 

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