gh-fotochallenge * 06/2008 * Thema: Street-Photography
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gh-fotochallenge * 06/2008 * Thema: Street-Photography
31.05.2008, 09:28:08
Hi Leute !
  
Die gh-Fotochallenge geht in die Sommerpause, aber natürlich nicht ohne eine spannende Aufgabe zu hinterlassen. Das aktuelle Thema lautet daher: "Street-Photography" !

Fotos, die eine Situation mit einem oder mehreren Menschen im öffentlichen Raum zeigen. Das kann, muss aber nicht, in den Straßen einer Großstadt sein! Bis September haben wir Zeit, andere Menschen im öffentlichen Raum zu erleben - egal ob hier oder in der Ferne. Der Sommer ist die ideale  Saison: reges Leben im Freien, auf Straßen und Plätzen, bei Strassenfesten, im Umfeld der Euro 2008, bei Paraden und öffentlichen Veranstaltungen – und damit exzellente Gelegenheiten für gute Street-Fotos!

Nicht gefragt sind dagegen „unkreative Paparazzi & Voyeur“-Fotos oder „08/15 Urlaubs-Schnappschüsse von der Mizzi Tante vor der nächsten Sehenswürdigkeit“.

Achtung: Jeder der bei dieser Challenge teilnimmt bestätigt mit seiner Teilnahme, daß er die Veröffentlichungsrechte (abgebildete Personen etc.) des Bildes hat und haftet für alle Ansprüche die aus dieser Veröffentlichung entstehen können.
  
Einsendeschluss: Montag 15.9.2008

Die gh-Fotochallenge bietet allen fotografierenden Forums-Teilnehmern die Herausforderung und Gelegenheit, ihr bestes Foto zum aktuellen gh-Fotochallenge-Thema zu präsentieren. Die Bilder werden gemeinsam veröffentlicht und mittels Abstimmung durch die gh-Forumsuser wird jeden Monat ein gh-Fotochallenge Gewinnerbild ermittelt. Zu gewinnen gibt es jede Menge Ruhm & Ehre und ausserdem darf der Sieger das Thema der nächsten Challenge bestimmen!

Wir freuen uns wieder auf kreative und spannende Bilder zum Thema!  

Sers
Alpenländer & das gh-fotochallenge-Team



A B L A U F und R E G E L N der gh-Fotochallenge:
  
1.) Jeden Monatsersten wird das Thema der gh-Fotochallenge und der Einsendeschluss gepostet.  
  
2.) Jeder Teilnehmer kann zum jeweiligen Monatsthema der gh-Fotochallenge EIN Bild einreichen, das mit einer beliebigen Kamera aufgenommen wurde. Nur das ERSTE übermittelte Bild nimmt teil, alle anderen werden für den Bewerb NICHT berücksichtigt.

3.) Das Bild muß ein vom Einsender selbst aufgenommenes Foto sein, ausschliesslich als JPG mit max. 800 Pixel auf der langen Seite und max. 500 KB Dateigrösse.
Nachbearbeitung ist natürlich erlaubt.  
  
4.) Das Bild kann ab dem Start der Fotochallenge bis einschliesslich dem letzen Tag [15.9.2008] per Mail an phj inkl. Bildtitel übermittelt werden (E-Mail Adresse: phj@phj.at)
  
5.) Die eingereichten Bilder werden nach Einsendeschluss gemeinsam und ohne Nennung des Einsenders anonym auf einer Webseite präsentiert. Wer sein Bild vorher in den Thread verlinkt, scheidet aus. Mit der Einsendung wird einer Veröffentlichung des Bildes zugestimmt. Das gh-fotochallenge Team behält sich vor, regelwidrige oder inhaltlich bzw. fotorechtlich nicht entsprechende Bilder nicht zu veröffentlichen und aus dem Bewerb auszuscheiden.
  
6.) Voting: Gleichzeitig mit der Präsentation wird ein gh-Fotochallenge Abstimmungsthread eröffnet, in dem alle gh-Forumsuser eine Stimme für ihr persönliches Lieblingsfoto abgeben können.

7.) Nach Ende des Votings wird das Siegerbild und der Gewinner sowie die Fotografen der Bilder auf Platz 2. und 3. (jeweils nur der Geizhals Nick) der gh-Fotochallenge in einem Ergebnis-Thread bekannt gegeben.
  
Der/die Gewinner/in darf das Thema für die nächste gh-Fotochallenge festlegen. Das Thema kann - in Abstimmung mit dem Fotochallenge-Team - ein  eigenes Thema oder eines von einer vorhandenen gh-fotochallenge Themenliste wählen.
Das Thema darf keine übermäßigen Anforderungen ans Material stellen (z.B. kein Studioumfeld etc.) und soll ziemlich allgemein gehalten sein, um möglichst vielen die Teilnahme zu ermöglichen und um eine gute Bildervielfalt zu bekommen.
  
8) Das organisierende gh-fotochallenge-Team setzt sich derzeit aus phj, iraki, r'n'r und mir zusammen. Allfällige Veränderungen in der personellen Zusammensetzung werden bei Foto-UTs bzw. Stammtischen diskutiert und abgestimmt.

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Re: gh-fotochallenge * 06/2008 * Street-Photography - dürfens denn des???
31.05.2008, 12:29:48
Im Gegsnatz zur öffentlichen meinung in Österreich, wonach in  der Öffentlichkeit von Menschen allenfalls Handy/Schick/Schnack-Fotos gemacht werden dürften und dauernd von einem ominösen "Recht am eigenen Bild" gefaselt wird und auch zur nicht-kommerziellen "Veröffentlichung" von Fotos, die Person/en zeigen, große Unsicherheiten herrschen, verlinke ich dazu von österreischischen Rechtsanwälten verfassten Artikel, der die österreichische Rechtslage kompetent und in allgemein verständlicher Sprache erläutert. ;-)

http://www.fotografen.at/rsv/downloads/eigenes_bild.rtf  

Zusätzlich auch noch den Wortlaut des Gesetzestexts zum Thema "Bildnisschutz" also §78 im Österreichischen Urheberrechtsgesetz: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm#§_78.

Bei Fotos im nicht-kommerziellen Umfeld - also nicht für Medien, Werbung etc. - und solange der Inhalt nicht "berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt" (also nichts was "eindeutig unter aller Sau ist" - sprich beleidigend, herabwürdigend, rassistisch, etc.), passiert einem Fotografierenden in Ö genau gar nichts, auch wenn man das Foto im web veröffentlicht. Dem Webseiten-Betreiber übrigens auch nicht. Aus diesem grund gibt es in Österreich auch kein einziges Urteil in diesem Kontext - alle Urteil ergingen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung in "den Medien" oder in anderem, direkt kommerziellenm Kontext (Produktfotos, etc. etc.).

Wenn sich nachträglich ein Abgebildeter melden sollte, der etwas gegen die Veröffentlichung des Fotos hat, empfiehlt es sich natürlich aus Gründen der Höflichkeit dennoch, das Foto von der webseite zu entfernen und sich allenfalls auch nett zu entschuldigen - das wars dann aber auch schon!

Für eine Schadenersatzklage muss man in Österreich als Geschädigter vor Gericht einen konkreten Schaden nachweisen! Und das schau ich mir an, ob das einer macht, der beim öffentlichen "Schmusen mit seiner Freundin" oder beim "krankfeiern" oder ähnlichen Aktivitäten - um jetzt einmal konkrete, schwierige Fälle anzudenken - fotografiert wurde ... und wennn er es macht, bin ich gespannt, wie er den konkreten Schaden vor Gericht nachweist. :-)

Der Bildnisschutz zielt in Österreich richtigerweise in Richtung "Schutz von Straftatverdächtigen oder -opfern" etc. - damit die nicht in der Krone auf Seite 1 pickn - was sie aber genau trotzdem tun. ;-)

Die deutsche Rechtslage ist in dieser Thematik übrigens sehr unterschiedlich zur österreichischen - auch wenn das im Internet dauernd vermischt, verpanscht und verwechselt wird! ;-)

In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Spaß und Freude bei der Street Photography.
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.....
Re(5): gh-fotochallenge * 06/2008 * Street-Photography - dürfens denn des???
01.06.2008, 12:20:54
Lieber fragen, die Visitenkarte dalassen und dem ein Foto für den
Eigengebrauch schicken wenn er will...das hat immer noch am Besten
funktioniert...


Ja, im allgemeinen schon. :-)

Hängt aber von der Situation ab. Je nach Lage erscheint es mir oft vernünftiger, nicht meine Visitenkarte mit meinen Kontaktdaten und Adresse (!) herzugeben. Ich sammle im Normalfall e-mail Adressen der Fotografierten und schicke ihnen dann ein (paar) pic/s. :-)

Und ja, natürlich muß man damit rechnen, dass jemand sein (vermeintliches) Recht am eigenen Bild ggf. auch mit einem Faustschlag durchsetzt - und dass sich ein derart angegriffener Fotograf dagegen eher nicht mit dem Zitieren des §78 UrhG wehren kann. ;-) !:-)

Normalen Hausverstand und "Bauchgefühl" schaltet man gerade beim Fotografieren sowieso nicht aus - und die melden einem im Normalfall doch recht zuverlässig, was man in einer bestimmten Situation allenfalls "tun" kann oder eher "lassen" sollte. Und wenn es doch einmal "brenzlig" werden sollte, gibt es eh nru 3 Möglichkeiten: a) Situation de-eskalieren oder  wenn das nicht gelingt bzw. aussichtsreich erscheint, b) schnell genug das Weite zu suchen oder c) zu kämpfen. In genau der Reihenfolge. Was mich anbelangt bin ich bisher immer mit Variante a) gut ausgekommen.:-)

Mit dem verlinkten Text ging es mir einfach einmal darum, die rein rechtliche Seite einmal mit Fakten zur konkreten österreichischen (im Gegensatz zur deutschen) Rechtslage aufzufüllen und eine praxisnahe Einschätzung der für Hobby-Fotografen echt minimalen rechtlichen Risken zu geben.

Weil es unerträglich ist, wieviel Unwissen, Viertelwissen und ausgemachter Blödsinn dazu in den verschiedensten Foren oft abgesondert wird. :-)
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