Re(8): Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag
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Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag
24.09.2008, 16:40:37
Ich bin gerade dabei mein altes Auto zu verkaufen und habe dabei ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Es handelt sich bei meinem Auto um einen Seat Cordoba (90PS TDI) den ich an einen Bekannten verkaufen möchte. Das Fahrzeug bekam vor einiger Zeit ein neues leistungsoptimiertes Steuergerät (von der Fa. Tuneline, also kein Billiggraffl) eingebaut. Der Einbau erfolgte im Rahmen eines Services bei einer VW Fachwerkstatt und ich habe von denen auch allerhand an Dokumente dazubekommen (Einbaubestätigung,...). Das Tuning ist, wie bei 99% aller getunten Diesler nicht eingetragen und der Käufer weiß das und ist damit einverstanden.

Zum eigentlichen Problem:
Das das Fahrzeug leistungsgesteigert wurde muss ich irgendwie schriftlich festhalten und unterschreiben lassen um nicht später zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ich verwende den Kaufvertrag vom Öamtc. Reicht es aus beim Punkt "Alle Änderungen am Fahrzeug sind zulässig bzw. genehmigt" keinen Haken davor zu setzen oder sollte ich das Tuning extra dazuschreiben bzw. im Vertrag erwähnen? Ich will natürlich auch nicht, das der Käufer dann bei der Anmeldung Probleme bekommt.

Ich will bitte KEINE Diskussion über Sinn und Unsinn von Chiptuning und ich will auch von niemanden hören, das ich das Auto zurückrüsten soll.


Edit zur allgemeinen Aufklärung:
Ich habe gerade mit der Rechtsabteilung vom Öamtc telefoniert. Laut Öamtc reicht es vollkommen aus, im Kaufvertrag einen entsprechenden Vermerk dazuzuschreiben, dass das Fahrzeug leistungsgesteigert wurde und es im aktuellen Zustand nicht zulassungsfähig ist. Mit diesem Vermerk gehen alle Rechte und Pflichten voll auf den Käufer über.


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25.09.2008, 15:07 Uhr - Editiert von Der Erziehungsberechtigte, alte Version: hier
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.  Re: Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag  (MG am 24.09.2008, 16:55:57)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (ManfredCC² am 07.10.2008, 20:28:47)
.  Re: Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag  (AVS am 24.09.2008, 17:09:39)
........
Re(8): Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag
07.10.2008, 20:09:24

Das Thema ist zwar schon bisschen älter, aber folgendes würd' mich ja doch noch interessieren...

Der Unfall ist in Deutschland auf der Autobahn passiert. Es wurde festgestellt, dass die Bremsen, Fahrwek usw. nicht für die mehr PS ausgelegt waren, das ging so gar bis zu Citroen Frankreich, die damls auch feststellten daß dieses KFZ nie so betrieben hätte werden dürfen und für die Mehrleistung nicht konstruktiert war.


So ein nicht-gechippter was-was-es-gleich Picasso (?), egal, hat mit 90PS eine Bauartgeschwindigkeit von vielleicht 165km/h?
Angenommen, ich nehm' so ein Auto, fahr' damit auf die freie Bahn in Deutschland und habe, dank günstiger Serienstreuung und Leichtlaufreifen bei starkem Heimweh bergab und bei Rückenwind einen Unfall mit 175km/h, was sagt dann der Createur d'Automobil (oder ist das Renault?) dazu? Für 175km/h nicht konstruiert, Du hättest nur 165 fahren dürfen, weil das die Bauartgeschwindigkeit ist? Die Versicherung sagt "Danke Citroen" und ich sitz' auf den Regressforderungen von 600k?

Umgekehrt, ich schnapp' mir so einen gechippten Picasso, der dank (nicht typisierter) Mehrleistung jetzt vielleicht echte 180km/h läuft und bau' damit bei 140 einen ordentlichen Unfall. Wieviel ist dann die Erkenntnis wert, dass Bremsen und Fahrwerk nicht für die Mehr-PS ausgelegt sind? Wenn ich konstant 140 fahre, ist es völlig egal, ob der Motor 60 oder 300PS hat, die Anforderungen an Fahrwerk und Bremsen sind immer identisch.
Und was jetzt, wenn der Chip typisiert ist? Dann hab' ich noch immer ein Fahrzeug, das angeblich nicht für die Mehrleistung ausgelegt ist, aber den Segen vom Vater-Staat, weil der ja mehr Steuern kassiert sowie der Versicherung, weil sie eine höhere Prämie einfordert und bin auf der sicheren Seite bei einem Unfall?

Klingt doch sehr vertrauenserweckend in die Justiz!

BMW 320d E90: Spritmonitor.de
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