Re(3): zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte
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.  Re: zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte  (MG am 29.10.2008, 21:19:17)
.  Re: zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte  (AVS am 29.10.2008, 23:01:25)
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Re(3): zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte
30.10.2008, 13:27:35
nein, wenn du zwei geringfügige beschäftigungen nachgehst, dann geht das wahrscheinlich über die zuverdienstgrenze dann gilt folgendes

http://www.stgkk.at/portal/index.html;?ctrl:cmd=render&ctrl:window=stgkkportal.channel_content.cmsWindow&p_menuid=5101&p_tabid=5&p_pubid=6264

da steht folgendes:

uswirkungen für den Dienstnehmer
Erzielt ein Dienstnehmer (freier Dienstnehmer) Entgelte aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen, werden diese im jeweiligen Kalendermonat zusammengerechnet. Ergibt sich dabei, dass der Betrag der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, so gilt diese Person für sich nicht mehr als geringfügig beschäftigt und unterliegt der Vollversicherung (Schutz auch in der Kranken- und Pensionsversicherung). Die Dienstnehmerbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung (inklusive allfälliger Kammerumlage) werden dem Dienstnehmer (freien Dienstnehmer) vom Krankenversicherungsträger einmal jährlich im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben.

Entgelte des Dienstnehmers (freien Dienstnehmers) aus einer geringfügigen Beschäftigung bei gleichzeitigem Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, Karenzgeldbezug, Pensionsbezug sowie Bezügen nach dem B-KUVG werden nicht  zusammengerechnet.

d.h. wenn du mit zwei geringfügigen beschäftigungsverhältnissen die geringfügigkeitsgrenze übersteigst, bist du vollversichert und zahlst einmal jährlich allfällige sozialversicherungsbeiträge nach.
die 45 euro, die du zahlst ist eine freiwillige selbstversicherung bei geringfügig beschäftigten!
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Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.(Wilhelm Busch)
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.  Re: zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte  (j. am 30.10.2008, 11:21:50)
 

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