Muss sich Polizist auf Verlangen ausweisen?
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Re(2): Muss sich Polizist auf Verlangen ausweisen?
03.11.2008, 09:39:24
Ich denke schon, dass er sich ausweisen können muss, wenn gewünscht.
Am 23. Dezember vergangenen Jahres hatte ich eine ziemlich unangenehme Kontrolle. Ich wurde von einer Zivilstreife angehalten, da die beiden Uniformierten um jeden Preis Alkoholkonsum oder sonst den Gebrauch eines Suchtmittels nachweisen wollten. Es war eine einzige Farce! 5 Mal musste ich den über Gebühr vehement auftretenden Ordnungshütern den Konsum jedweder verbotener Substanzen verneinen. Das ganze war knapp an der Eskalation als unter den beiden offenbar ein "Hobbymediziner" dabei gewesen ist, der mit seiner Mag mir in die Augen leuchtend sofort den Konsum von Suchtmittel nachweisen konnte. Meine Entgegnung jederzeit mit einem Alko Test bzw einer freiwilligen Blutabnahme einverstanden zu sein brachte auch nicht mehr Ruhe ins Geschehen. Irgendwann haben diese beiden Herren mich wieder fahren lassen.

Grund für deren Aktion: Auffälliger Fahrstil, im Sinne von, dass ich bei leichtem Schneefall und winterlichen Bedingungen mit meinem Wagen(permanenter Allrad) doch tatsächlich volle 50 km/h gefahren war.


Was ich damals verabsäumt habe, war nach deren Dienstnummer zu fragen.
Aber ich war so verduzt ob deren Verhalten, dass ich nicht mehr dazu kam.
Ich war ehrlich gestanden ziemlich überrumpelt worden und so hatte ich lediglich die Zeit und das Kennzeichen des zivilen Skoda Superb.
Die Dienstnummern der beiden hätten wohl mehr gebracht für eine ordentliche Beschwerde.

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Re(2): Muss sich Polizist auf Verlangen ausweisen?
04.11.2008, 13:20:41
Tja, falscher kann eine Feststellung kaum sein.

An dieser Stelle -von den einschlägigen Gesetzen, die dergleichen regeln- ganz interessant:

Die Polizei rät, sich von Personen einen Dienstausweis zeigen zu lassen, die behaupten von der Polizei zu sein. Vor allem, wenn der Unbekannte keine Polizeiuniform trägt. In der Regel weisen Kriminalpolizisten ihre Dienstkokarde und/oder ihren Dienstausweis vor.

Uniformierte Polizisten, die als Zivilstreife unterwegs sind, weisen sich mit ihrem Dienstausweis aus. In der Nacht tragen sie Uniformen oder eine reflektierende  Überwurf-Jacke mit der Aufschrift „Polizei“. Zivilstreifenfahrzeuge haben einen
Leuchbalken, auf dem „Polizei“ aufleuchtet.

Jeder, der aufgehalten wird, hat das Recht, den Dienstausweis zu sehen und die Dienstnummer des Beamten zu erfahren. Zivilstreifen halten in der Nacht nur auffällige Fahrzeuge an oder solche, die eine Verkehrsregel übertreten haben. Wer in der Nacht
aufgehalten wird und Angst bekommt, sowie jeder, der sich nicht sicher ist, ob
er echten Polizisten gegenübersteht, soll die Nummer 133 anrufen. Hier wird in den meisten Fällen schnell aufgeklärt, ob die Streife echt ist.


Soweit das linksextreme Anarchistenkampfblatt "Öffentliche Sicherheit" in seiner Ausgabe 3-4/07

http://www.bmi.gv.at/oeffentlSicherheit/2007/03_04/Falsche_Polizisten.pdf

04.11.2008, 13:20 Uhr - Editiert von Oliver_nur echt mit 2 Kastratern und Daisy!, alte Version: hier
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Re: Muss sich Polizist auf Verlangen ausweisen?
04.11.2008, 07:47:15
zwar uralt, aber immer noch zum schmunzeln...

einfach folgende anweisungen befolgen, dann kannst die polizisten auch etwas aergern ;)

1. wenn ein polizist mit dir spricht, stell dich taub.
2. frag ob du seine waffe sehen oder anfassen darfst.
3. wenn er nein sagt, oder warum fragt, sag ihm, dass du nur sehen wolltest ob deine groesser ist.
4. gib ihm die hand und fasse ihn oft an.
5. frage ihn, wo er die coole verkleidung her hat.
6. frage ihn, ob du dir sein kostuem ausleihen kannst.
7. frage ihn nach seinem namen und sprich ihn nur mit dem vornamen an.
8. tu so als ob du schwul waerst und frage nach einem date.
9. fang an zu weinen, wenn er nein sagt,
10. wenn er ja sagt, melde es seinem vorgesetzten.
11. wenn er dich durchsuchen will und dir sagt, dass du die beine spreizen
sollst, erklaere ihm, dass du nicht an ihm interessiert bist.
12. sage ihm, dass du auf maenner in uniform stehst.
13. versuche ihn mit suessigkeiten zu bestechen.
14. versuche zeitgleich mit ihm fuehrerschein und fahrzeugpapiere zu sagen.
15. wenn du was unterzeichnen musst, popel vorher in der nase und lass dir von ihm einen stift geben.
16. kau dann auf dem stift herum.
17. steck dir den stift ins ohr.
18. falls er dir einen kugelschreiber gibt, bau ihn unauffaellig auseinander und klau die feder.
19. frage ihn ob er eine tochter hat. wenn er ja sagt erzaehle ihm dass du seinen nachnamen irgendwoher kanntest.
20. lass dir alles zweimal erklaeren.
21. sprich ihm alles leise nach was er sagt.
22. rede mit dir selbst.
23. versuche ihm dein auto zu verkaufen.
24. frage ob du sein auto kaufen kannst.
25. wenn er dich mit zur wache nimmt, frage ob du im auto vorne sitzen darfst.
26. wenn du darfst spiel mit der sirene.
27. falls du hinten sitzen musst, streichel seinen hinterkopf.
28. vergewissere dich, dass er angeschnallt ist.
29. hole dir eine bierdose aus dem handschuhfach und oeffne sie bevor er zur tuer kommt.
30. frage ihn ob er dein bier halten koenne, bis du deinen fuehrerschein gefunden hast.
31. sage ihm er solle nicht den kofferraum ueberprüfen.
32. entschuldige dich dafuer, dass du nicht gesehen hast das eine kamera in dem radarkasten war.
33. frage ihn ob er nicht einer von den village people ist und wo seine kollegen sind.
34. weise ihn darauf hin, dass du sein gehalt zahlst.
35. frag ihn, ob er schon mal einen menschen erschossen hat.
36. antwortet er mit ja, frage ihn, ob dies auch schon im dienst vorgekommen ist.
37. verabschiede dich immer mit einem laecheln und einem leicht sueffisanten unterton mit: "gruess deine frau und meine kinder"


so kannst eigentlich nur "gewinnen" >:-D








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Re: Muss sich Polizist auf Verlangen ausweisen?
05.11.2008, 11:55:24
Die Antwort auf diese Rechtsfrage gibt Die Verordnung des BM für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden (Richtlinien-Verordnung- RLV), kundgemacht mit BGBl 1993/266).

§ 9 dieser RLV lautet:
"Bekanntgabe der Dienstnummer



§ 9. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einer Amtshandlung Betroffenen auf deren Verlangen ihre Dienstnummer bekanntzugeben. Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Bekanntgabe der Dienstnummer aus anderen Anlässen ist dem Organ freigestellt.

(2) Die Dienstnummer ist in der Regel durch Aushändigung einer mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer versehenen Karte bekanntzugeben. Sofern gewährleistet ist, daß dem Betroffenen die Dienstnummer auf andere Weise unverzüglich zur Kenntnis gelangt, kann diese auch auf andere zweckmäßige Weise bekanntgegeben werden. Die zusätzliche Nennung seines Namens ist dem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes freigestellt.

(3) Im Falle des gleichzeitigen Einschreitens mehrerer Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder einer geschlossenen Einheit kann die Auskunft (Abs. 1) auch der Kommandant erteilen. Er kann den Betroffenen, sofern er ihm seine eigene Karte aushändigt, hinsichtlich jener Organe, die gegen ihn eingeschritten sind, auf eine schriftliche Anfrage verweisen. Das einzelne Organ kommt seiner Verpflichtung (Abs. 1) auch dann nach, wenn es den Betroffenen an den Kommandanten verweist."


Man bekommt in der Praxis also aus persönlichen Schutzgründen regelmäßig nicht den Namen des Polizisten, sondern höchstens seine Dienstnummer.B-)

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Re: Muss sich Polizist auf Verlangen ausweisen?
07.11.2008, 09:25:00
Hi!

Habe mir zwar nicht den ganzen Thread durchgelesen, und falls es schon einen entsprechende Antwort gab, naja, soll vorkommen ;-)

Der Polizist muss dir nach Verlangen NUR seine Dienstnummer bekannt geben. Die Namensbekanntgabe steht ihm Frei.

Den Dienstausweis muss er dir nicht zeigen; es gibt nur beim Alkotest einen Passus, welcher besagt, dass er nach Aufforderung seine "Berechtigung" zeigt, welche ihn zur Durchführung von Alkotests und faktischen Amtshandlungen im angeführten Behördenbereich berechtigt.  Dies ist ein kleiner Ausweis.

Betreffend seiner von dir geschilderten Vorgehensweis:
Er wollte ein Organmandat kassieren, da du eine Verwaltungsübertretung begangen hast.

Du wärst zahlungswillig gewesen, und hast ihn um seinen Legitimierung gefragt.

Er "glaubte", dass du uneinsichtig bis, und reagierte mit einer Anzeige.
Diese Entscheidung kann so und so gesehen  werden....

Anzeige folgte.

Normalerweise ist es so, dass wenn du Zahlungswillig bis, aber kein Bargeld mitführst, er dir zB eine Frist einräumt, um die Organmandatsstrafe am Posten zu bezahlen, dich zum Bankomanten begleitet, ... oder er schreibt eine Anzeige.

In diese Anzeige hat er aber dann anzuführen, dass du zahlungswillig warst, aber eben kein/zu wenig Bargeld mitgeführt hast und deswegen der zu zahlende Betrag nicht höher als das unmittelbare Organmandat sein darf.

Bei "Uneinsichtigkeit" erhöht sich natürlich der Strafbetrag, und kannst du diesen entweder einzahlen, oder einen Einspruch machen, und eben die Abhandlung nochmals im Einspruch anführen, und vor allem die Zahlungswilligkeit beim der Amtshandlung hervorheben. Bei diesem Einspruch werden 10% Verfahrenskosten von der Strafsumme aufgeschlagen; um die kommst du nicht hinweg.
Soll heißen:
Organmandat EUR 50.—
Anzeige nach „Uneinsichtigkeit“: zB EUR 90,--
Behörde lenkt auf deinen Einspruch ein: 10% von EUR 90,-- = EUR 9 + EUR 50,-- = EUR 59,--.

Weiters kannst du auch eine schriftliche Beschwerde bei der Polizei über diese Amtshandlung und den handelnden Polizisten einbringen. Danach gibt’s wahrscheinlich eine Aussprache zwischen euch beiden mit einem „Moderator“ , und das wars dann

lange Antwort, ich weiß |-D
Habe aber nur das allerwichtigst kurz skizziert und besteht kein Anspruch auf Korrektheit ;-)

SunnyHill.

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