Redcoon - Service gleich null...
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Re: Redcoon - Service gleich null...
19.11.2008, 11:33:51
Zur Rücktritts-Frist von sieben Werktagen gem § 5e KSchG bei Fernabsatzgeschäften ist folgendes anzumerken:

Es handelt sich hiebei um eine gesetzliche Mindestfrist. Diese kann natürlich zu Gunsten des Verbrauchers verlängert werden, etwa in AGB.

Daneben bestehen bei Mängeln gegen den Hersteller der Ware (vertragliche)Garantieansprüche
und im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, die verschuldensunabhängig ist, (gesetzliche) Ansprüche gegen den Händler.

Kann dem Händler ein Verschulden nachgewiesen werden, und entsteht dem Konsumenten durch die mangelhafte Ware auch noch ein Schaden, bestehen daneben auch noch zusätzlich Schadenersatzansprüche.

Es ist daher  für die gesetzliche Gewährleistung völlig egal, ob der Händler Schuld daran ist, das die Ware nicht oder nicht ordentlich funktioniert. Er ist zur Verbesserung (Reparatur) verpflichtet. Scheitert diese, kann der Konsument vom Vertrag zurücktreten. Dann ist der Vertrag rückabzuwickeln. Das bedeutet, der Händler hat das Geld zurückzugeben, der Konsument die Ware.

Strittig kann nur sein, ob ein Mangel vorliegt.
Im Zweifel bzw. Streitfall stellt dies ein  vom Gericht bestellter Sachverständiger fest.

Da es die meisten Firmen heutzutage "darauf ankommen lassen" ist eine rechtzeitige Klage oft nur der einzige Weg, um zu seinem Recht zu kommen.

Glücklich ist, wer eine RS-Versicherung hat, die hoffentlich nicht auch zu spinnen beginnt.

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