Re: tagesgeld /finanzamt/reisekostenrechnung 2007
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Re: tagesgeld /finanzamt/reisekostenrechnung 2007
19.01.2009, 15:11:21
Wie werden Tagesgelder bei Dienstreisen außerhalb des Nahbereichs steuerlich behandelt?
Ist eine tägliche Heimkehr zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zumutbar (idR ab 120 km), können Tagesgelder für eine Tätigkeit am selben Ort sechs Monate lang steuerfrei bis zur Höhe von 26,40 € täglich ausgezahlt werden.

Nächtigungskosten
Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der Nächtigung inkl. Frühstück lt. Belegen steuerfrei von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Erfolgt kein belegmäßiger Nachweis, können ab einer Entfernung von 120 km zwischen Wohnort und Einsatzort pauschal 15 € pro Nacht steuerfrei belassen werden.

Entsteht aber für die Nächtigung kein Aufwand (z. B. eine Nächtigungsmöglichkeit wird zur Verfügung gestellt), darf kein steuerfreies Pauschale ausbezahlt werden. Zusätzliche Aufwendungen (z. B. für das Frühstück) können als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ohne Beleg sind diese im Schätzungswege bei Inlandsreisen mit 4,40 € und bei Auslandsreisen mit 5,85 € pro Nächtigung anzusetzen.

Auslandsreisen
Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland können von der Arbeitgeberin und vom Arbeitgeber mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten steuerfrei ausgezahlt werden. Nächtigungskosten inkl. Frühstück können auch laut Belegen im tatsächlich entstandenen Ausmaß steuerfrei abgegolten werden. Nachstehend die aktuellen Tages- und Nächtigungsgelder für die österreichischen Anrainerstaaten und die Vereinigten Staaten:

Land*
Tagesgeld
Nächtigungsgeld

Deutschland
35,30 €
27,90 €

Italien
35,80 €
27,90 €

Liechtenstein
30,70 €
18,10 €

Schweiz
36,80 €
32,70 €

Slowakei
27,90 €
15,90 €

Slowenien
31,00 €
23,30 €

Tschechien
31,00 €
24,40 €

Ungarn
26,60 €
26,60 €

USA
52,30 €
42,90 €



* Für bestimmte Großstädte (z. B. Rom, Mailand, New York, Washington) und Grenzgebiete (z. B. Freilassing) bestehen eigene Sätze. Die kompletten Auslandsreisesätze finden Sie im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 in der Findok (Richtlinien, Lohnsteuerrichtlinien, Anhang).


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