Re(5): Rückgabe verweigert bei Arlt Siemens Fujitsu Esprimo U9200 Notebook
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Umfrage: Rückgabe verweigert bei Arlt Siemens Fujitsu Esprimo U9200 Notebook
24.02.2009, 20:10:12
Siemens Fujitsu Esprimo U9200 Notebook bei Arlt

Hatte mir am Samstag bei Arlt in Karlsruhe ein
Siemens Fujitsu Esprimo U9200 Notebook zugelegt .
In der Werbung war von 6 Stunden Akku Laufzeit die rede.
Am Wochenend hatte ich also das edle Teil mal getestet.
Der Akku ist nach 2,5 Stunden Office Platt die Notebook Webcam liefert ein
sehr bescheidenes Bild. Die Lautsprecher des Notebooks sind indiskutabel
schlecht und das Microfon extrem leise. Als Betriebssystem hatte ich Windows XP Professional .

Als ich das Gerät aus diesen Gründen am Montag zurückgeben wollte wurde dies verweigert und man sagte mir auch als ich den Filialleiter sprach man nehme Grundsätzlich kein Notebook zurück .
Obwohl das Gerät extrem pfleglich behandelt wurde und keinerlei
Gebrauchspuren vorhanden waren und auch die gesammte Orginalverpackung dabei war. Das Gerät hatte ich ohne Software erworben.
Ich sollte ein Formular ausfüllen und dann das Gerät abgeben. Aber Geld gebe es vorerst keins zurück .
Erst nach einigen Tagen oder Wochen könnte ich auf eine Antwort hofen man wollte sich da aber nicht festlegen ob das Gerät zurückgenommen werde oder nicht und wie lange ich auf eine Antwort zu warten habe.
Ob ich den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekomen würde wäre fraglich.
Es sei eher sogar wahrscheinlich das ich eine Bearbeitungs Wertminderung zu erwarten hätte.

Da ich nächste Woche ab Mittwoch für 3 Wochen im Ausland bin wie soll ich mich verhalten.

Diese Geschäftsgebaren finde ich absolut unseriös. Ich war bis jetzt zufriedener Arlt
Kunde aber das hat sich jetzt geändert und ich kann jedem nur abraten höher wertige Artikel bei Arlt zu erwerben . Und ja keine Rechner unter diesen Bedingungen. Auch in meinem Freundeskreis ist man sprachlos.

8-O

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Re(5): Rückgabe verweigert bei Arlt Siemens Fujitsu Esprimo U9200 Notebook
24.02.2009, 22:18:38
Na, viel Spaß am Rechtsweg in dieser Sache. Vorausgesetzt, deine Rechtschutzvers. spielt da mit, denn sowas kann - IMO zu Recht - wegen nicht vorhandener Erfolgschancen abgelehnt werden:
1.) Es gibt nicht und gab noch nie ein Rückgaberecht bei Ladenkäufen, außer es wurde explizit anders vereinbart. Und wenn du dich samt Rechtsanwalt auf den Kopf stellst, das ist die Rechtslage.
2.) steht schonmal nicht der Händler für konstruktive Gerätemängel des Herstellers gerade, ergo siehe 1.). Auch sind deine Beanstandungen am Gerät schwer bis unmöglich als Geräte-/Serien-/Herstellung-/Whatever-mängel zu beweisen.
Genauer Blick aufs Notebookdatenblatt - der Hersteller verspricht mitnichten 6 Stunden Akkulaufzeit, sondern "bis zu ...", gefolgt von den üblichen Abstrichen bzgl. Modellausführung, Stromspareinstellungen, etc. etc. etc.
OK, es ist hässlich, dass Notebookhersteller die Akkulaufzeit ihrer Geräte schönlügen, aber das ist auch absolut nicht neu oder ein Einzelschicksal.
Und bitte:
... Webcam liefert ein sehr bescheidenes Bild. Die Lautsprecher des Notebooks sind indiskutabel schlecht ...
... als Gerätemängel darstellen zu wollen, na entschuldige mal - wen willst du verar***en? Besser nicht den Richter beim Prozess, der könnte sich dafür an dir rächen.

Dein Ärger ist verständlich, du hast eine teuere Zitrone gekauft. Nur, hättest du eben a.) vor dem Kauf Testberichte studiert (Internet hast du ja wohl) und b.) es eben im Laden vor dem Kauf ausprobiert (Webcam, Lautsprecher). War dir wohl zu mühsam und zeitraubend - jaja, du musst 3 Wochen ins Ausland und bist im Stress, das haben wir jetzt langsam begriffen - na schön, wenn du es dir leisten kannst, kauf eben ins Blaue ein 1.000,- Notebook und lass dich überraschen, obs was taugt. FALLS du allerdings feststellst, dass nein, kannst du es dir nicht hintennach noch anders überlegen, du willst es dir doch nicht leisten, ein Notebook ins Blaue zu kaufen.
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