nach deren AGB ist ein Kaufvertrag zustande gekommen
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Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
13.03.2009, 23:27:41
Vielleicht haben ein paar meinen Thread gesehen:
http://forum.geizhals.at/t628820,-1.html#5360463
Ich habe am 9.3 besagten TFT online auf http://www.0815.at  bestellt und am 10.3 persönlich abgeholt. Entscheidend für meinen Kauf bei 0815 waren die positiven Bewertungen von den anderen Usern. Wie man meinen Beitrag entnehmen kann war ich mit dem TFT gänzlich unzufrieden. Kein Problem dachte ich mir - Fernabsatzgesetz - ich trete von dem Kaufvertrag zurück. Sollte laut den AGB von 0815 auch nicht die große Angelegenheit werden. http://www.0815.at/Default.aspx?tabid=71

Tjo, weit gefehlt, heute war ich dort und wollte den TFT zurückgeben. Dies wurde mir aber verwehrt. Angeblich kann ich nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, es könne ein Defekt vorliegen und dies müsste von Samsung überprüft werden. Nachdem sich der Verkäufer auch nach einer längeren Diskussion nicht bereit erklärte mir das Geld zurück zu erstatten wollte ich das Gerät einschicken lassen. Aber dann ging es mit dem tollen 0815 Service (Name scheint Programm) so richtig los. Nicht genug, dass man nicht dem Fernabsatzgesetz entsprechen wollte, hat der Verkäufer dann auch noch versucht mich mit dem Gerät nach Hause zu schicken und mir das tolle PickUp Service von Samsung empfohlen. Das wäre ja wesentlich vorteilhafter für mich.
Klar, ich fahre 50 km, investiere in Summe 2 Stunden um dann die ganze Sache selbst direkt mit Samsung auszukämpfen. Verstehe, so nimmt 0815 seine Verantwortung als Händler wahr. Man versucht alles auf den Kunden abzuwälzen. Ich komme mir jedenfalls als Kunde ziemlich verarscht vor, vor allem wenn auf allen TFT's im Geschäft mit dem ach so tollen 0815 Kundenservice geprahlt wird. Persönlich gemerkt habe ich davon aber nichts.

Wie dem auch sei, ich habe heute nochmals per Mail meinen Rücktritt deutlich gemacht und das ich kein Interesse mehr an dem Gerät habe, inkl der Aufforderung den ausständigen Betrag zu überweisen. 0815 kann sich das reparierte oder ausgetauschte Gerät von Samsung behalten. Entspricht ja dann auch der Definition von 0815 betreffend dem Fernabsatzgesetz. Sie haben dann ein einwandfreies Gerät.

UPDATE 23. März 2009

So, das vermutlich letzte Update zu diesem Fall.
Am Freitag wurde ich von 0815 angerufen und man zeigte sich plötzlich sehr kooperativ. Es dürfte Probleme gegeben haben mein Beschwerdemail zu bearbeiten. ;-) Wie dem auch sei, bei diesem Telefonat war man sehr bemüht, sicherte mir zu das Geld sofort zu überweisen und man wollte mich darüber hinaus auch für meinen Aufwand entschädigen. Das habe ich abgelehnt, ich wollte nur den Betrag für den Monitor. Das Geld war heute wie versprochen auf meinem Konto, deswegen lege ich den Fall ad acta. Den Anwalt konnte ich heute stoppen, das Schreiben wurde noch nicht verschickt, somit entstehen 0815 keine Zusatzkosten.

Zu den Details von meinem Anwaltsbesuch. Den Link zum OGH Urteil unten habe ich ja bereits gelegt, auf das hat sich auch meine Anwältin gestützt. In der rechtlichen Beurteilung sind sehr interessante Punkte drin. Zum Beispiel der oft diskutierte Punkt der Abschlagszahlung. Per Se kann der Händler für das Auspacken und das kurzfristige Testen eines Gerätes keine Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Dieser Punkt wird relativ ausführlich behandelt. (NoNa)

Ein, mittels AGB, verändern des Vertragsabschlusses auf den Zeitpunkt der Abholung im Shop ist auch nicht zulässig, da von der Art und Weise der Abwicklung ein Vertrag nach dem FAG zu Stande kam und da kann in den AGB stehen was will. Der Konsument darf durch die AGB nicht schlechter gestellt werden als im KschG verankert.

Das damit Tür und Tor für Schindluder geöffnet ist steht außer Zweifel, aus heutiger Sicht aber geltendes Recht.




23.03.2009, 10:02 Uhr - Editiert von Endorphin, alte Version: hier
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...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (i-design am 15.03.2009, 13:51:09)
..
nach deren AGB ist ein Kaufvertrag zustande gekommen
15.03.2009, 14:34:35
2 Vertragsverhältnis

Vertragspartner sind der Kunde und 0815 Online Handel GmbH, Hirschengasse 10 / Ecke Liniengasse, 1060 Wien. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Angaben in unseren Preislisten, Anzeigen, Werbeunterlagen und Internet-Seiten sind stets freibleibend. Wir behalten uns die jederzeitigen Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor. Die Verrechnung erfolgt ausschliesslich in Euro.

Bestellungen des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß. Bestellungen, die über unsere Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet. 0815 kann ein Angebot binnen 7 Werktagen ab Zugang annehmen. Bestellbestätigungen werden per E-Mail verschickt.

Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort

der Webauftritt ist die ivitatio ad offerendum, die Kundenbestellung das Angebot, die Bestellbestätigung innerhalb von 7 Tagen die Annahme -> KV ist dadurch mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln zustandegekommen, daher gelten die Vorschriften für den Fernabsatz inkl. Rücktrittsrecht 14 Tage nach Abholung.

Besser für 0815 wäre hier gewesen, die "Bestellung" nur als "Reservierung" zu betrachten und den kompletten Vertrag erst vor Ort im Laden zustandekommen zu lassen. Das wäre auch für den Kunden im Sinne von unverbindlicher Bestellung meist gewünscht, man kann die Abholfrist ja kurz halten, bei DiTech sind das glaube ich 2 Tage oder so.

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