Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
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Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
13.03.2009, 23:27:41
Vielleicht haben ein paar meinen Thread gesehen:
http://forum.geizhals.at/t628820,-1.html#5360463
Ich habe am 9.3 besagten TFT online auf http://www.0815.at  bestellt und am 10.3 persönlich abgeholt. Entscheidend für meinen Kauf bei 0815 waren die positiven Bewertungen von den anderen Usern. Wie man meinen Beitrag entnehmen kann war ich mit dem TFT gänzlich unzufrieden. Kein Problem dachte ich mir - Fernabsatzgesetz - ich trete von dem Kaufvertrag zurück. Sollte laut den AGB von 0815 auch nicht die große Angelegenheit werden. http://www.0815.at/Default.aspx?tabid=71

Tjo, weit gefehlt, heute war ich dort und wollte den TFT zurückgeben. Dies wurde mir aber verwehrt. Angeblich kann ich nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, es könne ein Defekt vorliegen und dies müsste von Samsung überprüft werden. Nachdem sich der Verkäufer auch nach einer längeren Diskussion nicht bereit erklärte mir das Geld zurück zu erstatten wollte ich das Gerät einschicken lassen. Aber dann ging es mit dem tollen 0815 Service (Name scheint Programm) so richtig los. Nicht genug, dass man nicht dem Fernabsatzgesetz entsprechen wollte, hat der Verkäufer dann auch noch versucht mich mit dem Gerät nach Hause zu schicken und mir das tolle PickUp Service von Samsung empfohlen. Das wäre ja wesentlich vorteilhafter für mich.
Klar, ich fahre 50 km, investiere in Summe 2 Stunden um dann die ganze Sache selbst direkt mit Samsung auszukämpfen. Verstehe, so nimmt 0815 seine Verantwortung als Händler wahr. Man versucht alles auf den Kunden abzuwälzen. Ich komme mir jedenfalls als Kunde ziemlich verarscht vor, vor allem wenn auf allen TFT's im Geschäft mit dem ach so tollen 0815 Kundenservice geprahlt wird. Persönlich gemerkt habe ich davon aber nichts.

Wie dem auch sei, ich habe heute nochmals per Mail meinen Rücktritt deutlich gemacht und das ich kein Interesse mehr an dem Gerät habe, inkl der Aufforderung den ausständigen Betrag zu überweisen. 0815 kann sich das reparierte oder ausgetauschte Gerät von Samsung behalten. Entspricht ja dann auch der Definition von 0815 betreffend dem Fernabsatzgesetz. Sie haben dann ein einwandfreies Gerät.

UPDATE 23. März 2009

So, das vermutlich letzte Update zu diesem Fall.
Am Freitag wurde ich von 0815 angerufen und man zeigte sich plötzlich sehr kooperativ. Es dürfte Probleme gegeben haben mein Beschwerdemail zu bearbeiten. ;-) Wie dem auch sei, bei diesem Telefonat war man sehr bemüht, sicherte mir zu das Geld sofort zu überweisen und man wollte mich darüber hinaus auch für meinen Aufwand entschädigen. Das habe ich abgelehnt, ich wollte nur den Betrag für den Monitor. Das Geld war heute wie versprochen auf meinem Konto, deswegen lege ich den Fall ad acta. Den Anwalt konnte ich heute stoppen, das Schreiben wurde noch nicht verschickt, somit entstehen 0815 keine Zusatzkosten.

Zu den Details von meinem Anwaltsbesuch. Den Link zum OGH Urteil unten habe ich ja bereits gelegt, auf das hat sich auch meine Anwältin gestützt. In der rechtlichen Beurteilung sind sehr interessante Punkte drin. Zum Beispiel der oft diskutierte Punkt der Abschlagszahlung. Per Se kann der Händler für das Auspacken und das kurzfristige Testen eines Gerätes keine Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Dieser Punkt wird relativ ausführlich behandelt. (NoNa)

Ein, mittels AGB, verändern des Vertragsabschlusses auf den Zeitpunkt der Abholung im Shop ist auch nicht zulässig, da von der Art und Weise der Abwicklung ein Vertrag nach dem FAG zu Stande kam und da kann in den AGB stehen was will. Der Konsument darf durch die AGB nicht schlechter gestellt werden als im KschG verankert.

Das damit Tür und Tor für Schindluder geöffnet ist steht außer Zweifel, aus heutiger Sicht aber geltendes Recht.




23.03.2009, 10:02 Uhr - Editiert von Endorphin, alte Version: hier
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Re: Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
14.03.2009, 01:33:26
Fernabsatzgesetz


sobald du den verkäufer gegenübestehst und er dir etwas vekauf hat das nicht mehr mit dem Fernabsatzgesetz zu tun!

"Wenn ein Unternehmer zum Geschäftsabschluss Fernkommunikationsmittel einsetzte" (aber du hast den tft ja abgeholt daher keien Fernkommunikationsmittel genutzt)

es könne ein Defekt vorliegen und dies müsste von Samsung überprüft werden


Versetz dich in die Lage der Händler!
Von wo sollen die auf einen Blick sehen ob du nicht einen Defekt hinterlassen hast.

selbst direkt mit Samsung auszukämpfen. Verstehe, so nimmt 0815 seine
Verantwortung als Händler wahr


0815 hat dir ja klar angeboten das Gerät unter der Voraussetzung der prüfung zurück zu nehmen?

  
Ich komme mir jedenfalls als Kunde ziemlich verarscht vor


Vielleicht die von 0815 auch >:-)
inkl der Aufforderung den ausständigen Betrag zu überweisen


wie wäre das bei dem Fernabsatzgesetz dieses bei deinem Fall nicht wirkt?

denke mal : der gezahlte Betrag - 20% oder so.
Weil alleine das Öffnen der Originalvepackung minimiert den Wert des Gerätes! (bessert mich BITTE aus wenn ich das jetzt falsch sehe)Thx

Dann wolltest du ja den TFT haben und da versteh ich nicht warum du nicht die Garantie in anspruch nimmst?

Diese Garntie gibt dir nicht 0815 sondern der Hersteller oder du gehst hin und nimmst einfach die Gewährleistung her!

Also in eineigen Punkten versteh ich 0815 schon !

Natürlich schde für dich aber kann mal passieren.



Edit: natürlich ist es sehr blöd für dich wegen dem Bild aber Ruf mal beim Hersteller an unt erkundige dich ob das normal ist,vielleicht ist es nur ein Fehler und du bekommst eh einen neuen?

14.03.2009, 01:36 Uhr - Editiert von netmann, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(3): Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
14.03.2009, 07:52:12
Tjo, so ist das mit den Meinungen es gibt meist sehr viele und meine ist gänzlich anders. Ich schreibe hier aber nicht meine Meinung sondern wie es im KschG nach §5 geregelt ist. Das Fernabsatzgesetz gilt in diesem Fall bzw. wenn wir päpstlich sein wollen ist es ein nicht klar definierter Bereich aber im Regelfall wird für den Konusmenten entschieden.

Der Vertrag wurde auf der Onlineplattform http://www.0815.at  geschlossen, damit ist es ein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz. Meine persönliche Abholung im Shop ist der von mir genannte Graubereich. Ändert aber nichts an der Tatsache das der Vertragsschluss nach dem Fernabsatzgesetz zu Stande kam.

Ich habe direkt im Outlet um eine Prüfung der Verhältnisse gebeten, auch dies wurde nicht durchgeführt. Es wurde lediglich das Gerät und die OVP auf Inhalt und Zustand überprüft. (Übrigens vollständig und pfleglich behandelt)Das Gerät selbst wollte man auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht prüfen.

Zweitens, es geht hier nicht um Garantie oder Gewährleistung, sondern um einen Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz. Somit sind die ersten beiden Punkte gänzlich irrelevant.

Aussage 0815: Gerät könnte defekt sein - Fernabsatzgesetz bzw. Rücktritt vom Vertrag kann nicht zum tragen kommen. Das sehe ich klar anders. Und das "anbieten", dass ich mich mit Samsung direkt auseinandersetzen soll, nachdem ich mir extra frei genommen habe, in Summe 2 Stunden und 50 km verfahren habe erscheint mir als kein klarer Vorteil für mich sondern als ein Versuch die Aufwände auf mich abzuwälzen.

Abschließend, ich sehe sehr wohl den Punkt der Händler. Ich bestelle schon aus Zeitgründen regelmäßig via Internet und bin bei Differenzen im ersten Schritt immer freundlich und konsensbereit. Es müssen beide Seiten leben können. Wenn ich aber das Gefühl habe, dass man mich für dumm verkaufen will dann schlägt meine Freundlichkeit rasch ins Gegenteil um.

Mein Konklusio daraus ist verstärkt auf Amazon einzukaufen. Ich bin zwar ein Gegner davon, dass Kaufkraft ins Ausland abfließt aber in diesem Fall hätte ich mir viel Zeit und Nerven gespart.

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Re(5): Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
15.03.2009, 00:06:19
Äh sorry aber wenn ich das so lese kommt mir die Galle hoch.
Ich kann zwar nichts zum Fernabsatzgesetz in AT sagen aber hier in DE wäre das jetzt ne ziemlich eindeutige Sache.

Der TE hat den TFT im Internet bestellt, eine Willenserklärung zum Kauf abgegeben.
Mit Annahme der Bestellung hat 0815 wiederum eine Willenserklärung zum Verkauf abgegeben.
Der Kaufvertrag ist geschlossen - übers Internet; was den Warenübergang angeht, ist völlig nebensächlich ob sie versendet oder abgeholt wird. Also ganz klar ein Fall fürs Fernabsatzgesetz.

Was 0815 da meint, der TFT könnte defekt sein und daher kommt das Fernabsatzgesetz nicht zum Tragen... Hier in DE würde ich einmal herzhaft darüber lachen und dem werten Verkäufer dann die weitere Abwicklung über meinen Anwalt anbieten, wenn er sich nicht nach dem Gesetz richten möchte.
So ein Schwachfug.

Für mich sieht das wie Methode aus: 0815 möchte den TFT als defekt deklarieren und ihn einschicken. Dort stellt sich dann heraus, der TFT ist nicht defekt, sondern produziert von Haus aus ein schlechtes Bild, was den Käufer aber natürlich nicht zur Rückgabe wegen Mangelhaftigkeit berechtigt, schließlich liegt kein Mangel vor. Bis das gelaufen ist ist aber die Frist für den Widerruf des Kaufvertrags hinüber - der TFT kann nicht "einfach so" zurückgegeben werden. Dann sagt 0815 "wir sind kulant und nehmen den TFT gegen Rückzahlung von 80% des Kaufpreises zurück". 20% von Betrag X bleibt 0815 dann als Umsatz/Gewinn übrig.

EDIT: Anders wäre der Fall wenn der TE den TFT übers Internet bestellt hat, aber erst im Laden bezahlt hat. Dann gilt das ganze als Warenreservierung und fällt natürlich nicht unter das Fernabsatzgesetz.
Ich geh jetzt davon aus, dass der TFT übers Internet bestellt und per Überweisung bezahlt wurde.
Lieber Endorphin, bitte berichtige mich wenn ich falsch liege.

15.03.2009, 00:12 Uhr - Editiert von AndyMachine, alte Version: hier
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Re(6): Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
16.03.2009, 21:44:25
stimme dir da absolut bei.. solche sachen schlagen echt dem fass den boden durch...mal schauen was der konsumenten schutz dazu meint.. habe die vermutung, dass unter den vielen händlern die einen oder anderen zu sehr zu gunsten ihres vorteils handeln. da gibts forums meldungen dass kartons bei der abholung eingedrückt waren, trotzdem wird das gerät genommen. und der käufer wirkt da noch happy,, hallo?? alle blind vor lauter geiz? hab mir selbst mal einen laptop über einen geizhals händler besorgt,, akzeptierte das der "laden" ein 50m2 raum in einem hochhaus auf der donauplatte war,, wohl weil s eine dringende besorgung sein sollte. sobald ein problem auftrat, hiess es nur mehr .. "das macht der lenovo,, ich verkaufe nur und das steht auch auf meiner homepage" des weiteren folgten mühsame diskussionen mit dem lenovo support, warten auf ersatzteile und mit einer lahmen krücke herunärgern... (sic!) die erfahrungen mit einer weiteren firma die einerseits vor kaufabschluss 10 tage rückgaberecht einräumt und damit zmindest den verkaufsprozess positiv stimmt, wenns darum geht die unsicherheiten des kunden zu zerstreuen (kein problem wenns nicht passt habens eh 10 tage rückgaberecht) aber leider nicht dazu sagt, dass sobald die verpackung geöffnet wird 10% abgezogen werden bestätigt einmal mehr.. schau auf die marke und geiz macht blind.. mE sind auch die meldungen und bewertungen zu positiv, eine negative meldung wird mit 2 positiven beantwortet.. also letztendlich muss der kunde zwingende vorsicht an den tag legen,,blind vertrauen nur weil steht super laden und alle so nett verschont nicht davor, trotzdem die agb vor dem kauf zu lesen, konsumentenschutz und fernabsatzgesetz zu kennen, den laden mal vorab zu begutachten und wenns im letzten eck der stadt(günstige mieten) und mit nicht mehr als aus einem loch in der wand mit ikea regalen als lager besteht, mal darüber nachdenken, obs den laden auch noch nach einem jahr gibt.. und wie das eigentlich so ausschaut mit kostenloser rückgabe wie sbei einem saturn, mediamarkt nre oder sonst wen ohne problem klappt.. 10%, oder 20% einzubehalten ist einfach eine zumutung.. und wird damit teuerer als bei einem gestandenen elektromarkt die kundenservice kennen, zumindest telef. noch auskunft geben ohne 0900 und einen minimalen vertrauenserweckenden eindruck hinterlassen

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Re(6): Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
15.03.2009, 10:16:27
Also ganz ehrlich: du wirst hier im Forum von einigen Händlern objektive und erhliche aussagen erwarten können.. ich meine hier Leute wie 1ashop oder Ok4you.. die sind hier auch klar und deutlich wenns um Dinge geht und stehen genauso oft hinter dem Kunden wie hinter dem eigenen Interesse.
Eben Objektiv offen und ehrlich halt.

und wenn ich mir hier mal die AGB von 0815 anschaue..

Bestellungen des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß. Bestellungen, die über unsere Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet. 0815 kann ein Angebot binnen 7 Werktagen ab Zugang annehmen


so ist deine Bestellung im Shop auf keinen Fall bereits ein Vertragsabschluss.. Entscheident ist hier was du als Mail erhalten hast.
Da ich hier leider keine Einsicht auf die Daten habe könnte dort genauso der Vermerkt drinnen stehen das der Vertrag erst bei ERstellung der Rechnung bezw. Beim Versand der Ware zustande kommt. Das würde dann bedeutet das du bei einer Abholung keinen Fernabsatz hast und da kommt dann wirklich ein Punkt. Und da es hier bis dato noch kein Urteil gibt das jetzt nicht auf einem Verfahrensfehler zu Grunde liegt kannst hier wirklich mit keiner Sicherheit das eine oder andere sagen. Was aber zu 100% fix ist das zu bei der Bestellung im Shop noch keinen Kaufvertrag hast.

Das ich bei einem Kaufrücktritt nichts dagegen machen kann wenn mir der
Händler 20% vom Warenwert aufs Auge drücken will, ist aber eine sehr mutige
These die ich in keinster Weise unterschreiben würde, ganz im Gegenteil. Was
legitimiert den Händler dazu? Seine AGB's wohl kaum, sobald das ganze
unverhältnismäßig wird bietet dieser Versuch eine Angriffsfläche wie ein
Dreimaster. Grundsätzlich habe ich für einen Abschlag durchaus Verständnis,
aber 20% wird in vielen Fällen überzogen sein.


dazu gibt es im Forum hier hunderte Seite hunderter Meinungen.. ich erspar mir hier weitere Kommentare weils jeder Händler anders handhabt und ich geht jetzt sicher hier net für 0815 und seine Art die Dinge handzuhaben sprechen.

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Re(6): Negative Einkaufserfahrung www.0815.at
15.03.2009, 10:59:22
Ja mag sein, aber für mich als Endverbraucher ohne genaue kenntnis dieses Gesetzes klingt das nicht logisch!

Denn das Fernabsatzgesetz ist doch dazu da um nicht mit Ware über den Tisch gezogen zu werden bei der man nicht die Möglichkeit hat diese Ware zu betrachten.

Sprich der User mit seinem TFT hat doch bei der Abholung die selben Möglichkeiten gehabt die er auch in einem Geschäftsladen ohne Onlinebestellung hätte und dort gilt aber keine Fernabsatzgesetz.

Beispiel:
Ich geh zu einem DI,ecotec,1ashop usw um mir im Laden eine verpackte Ware ohne diese richtig gesehen zu haben zu kaufen ,dann wär ich in der selben Situation wie der mit seinem TFT nur bei meinen Kauf gilt dann nicht das Fernabsatzgesetz!

Verrückte Welt oder ein Fehler im Gesetz |-D

Ist dann eine Onlinebestellung mit selbst Abholung eine Hintertür für Kunden die vielleicht die Ware zurück geben wollen nachdem sie diese getestet haben?

Da sollte man als Händler dieses Fernabsatzgesetz bein der SelbstAbholung in den AGB's ausschließen.

Für mich ist der Kauf dieses TFT's nichts anderes als eine Einkauf im Geschäftsladen und für mich vergleichbar mit eine 120.- Parfum das mir dann nicht zur Nase steht!
(bei dem Parfum wusste ich auch nicht wie es riecht weil einfach kein Tester da war)

Also soll ich in Zukunft nur mehr Parfums online bestellen um sie selbst abzuholen und das Fernabsatzgesetz in Anspruch zu nehmen fals es nicht so toll riecht?%-)

Hört sich ja schon alles sehr nach Missbrauch des Gesetzes an!

15.03.2009, 11:05 Uhr - Editiert von netmann, alte Version: hier
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nach deren AGB ist ein Kaufvertrag zustande gekommen
15.03.2009, 14:34:35
2 Vertragsverhältnis

Vertragspartner sind der Kunde und 0815 Online Handel GmbH, Hirschengasse 10 / Ecke Liniengasse, 1060 Wien. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Angaben in unseren Preislisten, Anzeigen, Werbeunterlagen und Internet-Seiten sind stets freibleibend. Wir behalten uns die jederzeitigen Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor. Die Verrechnung erfolgt ausschliesslich in Euro.

Bestellungen des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß. Bestellungen, die über unsere Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet. 0815 kann ein Angebot binnen 7 Werktagen ab Zugang annehmen. Bestellbestätigungen werden per E-Mail verschickt.

Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort

der Webauftritt ist die ivitatio ad offerendum, die Kundenbestellung das Angebot, die Bestellbestätigung innerhalb von 7 Tagen die Annahme -> KV ist dadurch mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln zustandegekommen, daher gelten die Vorschriften für den Fernabsatz inkl. Rücktrittsrecht 14 Tage nach Abholung.

Besser für 0815 wäre hier gewesen, die "Bestellung" nur als "Reservierung" zu betrachten und den kompletten Vertrag erst vor Ort im Laden zustandekommen zu lassen. Das wäre auch für den Kunden im Sinne von unverbindlicher Bestellung meist gewünscht, man kann die Abholfrist ja kurz halten, bei DiTech sind das glaube ich 2 Tage oder so.

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