Re(3): Mein Handy hat scheinbar einen Wasserschaden
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Re(3): Mein Handy hat scheinbar einen Wasserschaden
29.09.2009, 13:44:23
Danke für die Antwort!Laut mobiletouch, die das handy ja beschädigt an den a1
shop zurückgeschickt haben, hätte der a1 shop assistent das handy auf neue
schäden überprüfen müssen. so steht es in der antwort.es gipfelte dann ja
zudem in der anschuldigung ich hätte das handy selbst beschädigt um nun einen
austausch herauszuholen. unfassbar.ist ja alles ein dreck! ich hab mich damit
abgefunden. hab lange hin und her gestritten. da die 6 monate gewährleistung
um sind, müsste ich scheinbar auch beweisen, dass das handy bei ihnen
beschädigt wurde. das interessiert mich nicht. hab nun eine nette software
tastatur gefunden. damit gehts auch. mein a1 vertrag läuft noch 10 moante,
dann gehe ich wieder zurück zu drei (da gab es solche probleme nicht) und
werde eine zusatzversicherung anschließen die deratiges abdeckt. das ewige
streiten mit diesen fragwürdigen unternehmen ermüdet mich. So-Ned, p4p_king
Bitte verklagt mich nicht. Im zweifel war es eines meiner minderjährigen
Kinder!


Kommst zu uns, Niedermeyer, kriegst an 3 Jahre "Geräteschutz" und hast keine Probleme mehr ;)

Kann dir auch gleich sagen was sie bringt
Du hast 3 Jahre Garantie auf das Gerät, alles was als "Garantie" aufgefasst wird wirkt 3 Jahre und du hast vollen Anspruch darauf.

Selbstverschulden:
Wenn dein Telefon in irgend einer Art und Weise durch Selbstverschulden defekt wird - bezahlst du von einer Reparatur nur 25 %, min. 30 €
Auch bei Irreparabilität (zB nach 2 1/2 Jahren) Hast du insofern Anspruch darauf, dass du dir ein neues Gerät aussuchst, und vom alten VOLLPREIS der bei deiner Rechnung steht, nur ein Drittel bezahlen musst, aber ein neues Telefon zum aktuell gleichen Preis bekommst


Natürlich läuft das alles über eine Versicherung, die REIN THEORETISCH auch sagen kann sie lehnt einen Fall ab - passiert aber eher selten

Da, wie oben beschrieben, ein Wasserschaden wirklich aufgrund von nicht feststellbarer Folgeschäden nicht reparabel ist, nützt dir der Geräteschutz hier insofern nur so, dass du halt bei Entgegennahme deines Telefons die Überprüfungspauschale nicht mehr bezahlen musst.

29.09.2009, 13:54 Uhr - Editiert von klingla, alte Version: hier
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