Abschreckende Strafen für Alkolenker ?
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Re(4): Abschreckende Strafen für Alkolenker ?
05.11.2009, 19:51:05
Alk vermindert das psychische Vermögen.


Richtig.
Drogen und andere Suchmittel ebenso.

Deswegen ist es auch am Steuer etc verboten.

Richtig.
Stand aber auch nie zur Debatte.

Laune vermindert nicht das psychische Vermögen.


Oh doch und ob das sein kann!

Was aber nicht heissen soll, dass man das rechtfertigen sollte.


Richtig.

Aber bei der Strafzumessung sollte es berücksichtigt werden.


Sollte es definitiv nicht.
Warum auch?
Vor dem Gesetz sollen doch alle gleich behandelt werden, also soll auch die angesoffenen Schnapsdrosseln die Härte des Gesetzes treffen gleich wie jene die nicht unter Einfluß von Alkohol gestanden sind. Warum sollten Alkis mildernde Umstände erhalten? Wenn es nach mir geht, dann ist Alkohol kein Grund für Strafmilderung.

Wie gesagt, solange es legal ist sich zu betrinken, ...


Sich mit Alkohol zu betrinken ist nur dann legal, wenn man unter Einfluß deselben niemanden anderen in Gefahr bringt. Ein Fahrzeug zu lenken unter Alkoholeinfluß fällt meinem Verständnis nach schon unter "jemanden anderen in Gefahr bringen". Es sei denn der Angetrunkene ist auf Privatwegen und Privatgründen unterwegs, was aber nicht wirklich zutrifft.

Man sollte also den Alk verbieten!


Man sollte den Alk nicht verbieten, sondern bei denjenigen die unter Alkohol einen Tatbestand erfüllen das größt mögliche Srafmaß ausschöpfen. Die Urteile oben sind gelinde gesagt ein Witz. Vor allem das der 24 jährigen Autolenkerin aus der Steiermark.

05.11.2009, 19:52 Uhr - Editiert von robotti, alte Version: hier
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