Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
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Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
06.02.2010, 23:04:20
Liebe Community!


Da mir exakt das selbe passiert ist, wie der Dame in diesem Fall:
http://help.orf.at/?story=9553

wollte ich mal von meinen Erfahrungen zum Thema Handytuner.at berichten:

Vorweg: Es gibt hier im Forum und per Google-Suche Berichte jeder Menge "be*PIEP*er" Kunden. Da auf menschlichem Weg keine Einigung mit den Herrschaften zu erzielen ist werde ich in Kürze gegen diesen Handyshop rechtlich vorgehen.


Folgender Sachverhalt:


Gestern kaufte ich ein Plantronics Voyager Bluetooth Headset. Zuhause
angekommen merke ich, dass dieses aufgrund von Störgeräuschen kaum
verwendbar ist. Laut Herstellerangabe soll es etwa 10 Meter weit reichen -
die Störgeräusche treten bereits nach 1-2 Meter auf. Heute also zurück in den
Shop mit der Bitte um Umtausch auf ein anderes Modell.

Dies wurde mir allerdings mit der Begründung verwehrt, dass Bluetooth
Headsets angeblich "hygienisch bedenkliche Produkte" sind und sie
deshalb grundsätzlich keine solchen zurücknehmen. Ich könne mich ja an
den Hersteller wenden, meinte der Herr. Zwischenzeitlich sind noch
zwei weitere Kunden ins Geschäft gekommen. Auf meine Bitte hin, das
Headset (natürlich samt Verpackung und Rechnung) auf Kulanz
zurückzunehmen lachte mich der Verkäufer nur aus und meinte provokant
zu den anderen Kunden neben mir "würden Sie ein gebrauchtes Headset
kaufen?" Das Headset ist 1x getragen und weist keine Gebrauchsspuren
auf. Es folgte eine Diskussion mit allen anwesenden.


Die Rechtslage ist eindeutig, dass der Verkäufer die Ware gegen
ein Produkt austauschen muss, dass der Beschreibung ("10 Meter reich-
weite") entspricht. Oder eben den Betrag rückerstattet, wie auf der Help-Seite (Link oben) von einem Rechtsanwalt bestätigt.


In den AGBs (Punkt 8) des Shops verweigern sie nur die Rücknahme von
Software- und Hygieneartikeln. Bluetooth Headsets sind jedoch keine
Hygieneartikel.


Das Headset hat zwar "nur" einen Wert von etwa 40 Euro. Da ich im Nachhinein
in Internetforen auf eine beachtliche Anzahl an Leuten gestoßen bin denen es ebenso ergangen ist, möchte ich die Sache nicht auf mir beruhen lassen.


Ich frage mich, weshalb Geizhals auf deren Plattform einen Händler,
welcher so offensichtlich mit rechtlich fragwürdigen Praktiken umgeht listet?
Mit entsprechender Google-Suche finden sich jede Menge "be*PIEP*er"
Kunden dieses Händlers.

Die vielen positiven Bewertungen sind mir ein Rätsel. Wenn man diese genauer
hinsieht, sind diese jedoch hauptsächlich User die nur 1-2 Bewertungen
abegegeben haben. Hier möchte ich aber dem Händler natürlich nichts
unterstellen.

Werde jedenfalls kommende Woche nochmals im Shop vorbeischauen und mit aller höflichkeit versuchen, eine Einigung zu erzielen.

Vorsicht also - ich halte euch auf dem Laufenden :´(

Damit nichts durcheinander kommt: Es geht mir hier nur um die Auslegung der Gewährleistung. Das Gerät wurde defekt gekauft und der Händler tauscht es nicht wie üblich nach einem Tag aus, sondern schickt es ein. Nur darum geht es. Die Diskussion hier soll ganz klar andere User informieren, dass bei Handytuner eben diese Vorgehensweise herrscht. Das Thema ist bei Handytuner ja kein Einzefall, es sind ja bereits etliche Leute mit diesem Problem konfrontiert, es wird sogar schon redaktionell vor dem Shop gewarnt (siehe ORF Help).

07.02.2010, 20:28 Uhr - Editiert von indigosoul, alte Version: hier
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Re(10): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
07.02.2010, 21:00:20
Der "Reservierungsschmäh" geht sicher durch - gerne kannst du auf einen Kaffee kommen und meine Korrespondenzen im Detail lesen. Warum auch nicht - schließlich ist es keine Schlechterstellung. Wenn jemand eine "Gesetzeslücke" dazu ausnützt um sich einen Vorteil zu verschaffen, ist das IMHO das wahre Problem. Daher meine Forderung - Nachbesserung beim §5 KschG.

Wir können aber noch weiter gehen. Dem Grunde nach könnte nämlich ein privater Verbraucher auch Ware tel. reservieren, abholen und dann zurücktreten, da ja der Vertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wurde und sich der Händer - eines für der Vertrieb über das Internet - vorhandenen Distributionssystems bedient.

Würde daher deine Sichtweise auch per OHG bestätigt, dürfte niemand mehr jammern, wenn Händler auch auf Erfüllung bestehen; also Kunde reserviert, überlegt es sich anders und holt das Teil nie ab. Ich gehe davon aus, daß hier noch nie ein Kunde zur Kasse gebeten wurde. Meinen Beitrag im Händlerforum können wir da übrigens auch gerne weiterdiskutieren ^^

Weiters - wie oft habe ich schon gelesen, daß irgendwo eine CPU nicht getauscht wurde weil eine Ecke gebrochen ist und das Gejammere, daß eben das natürlich schon in der Verpackung geschehen sein muß weil man ja Experte ist. Genau das und vieles Andere passiert sicherlich regelmäßig bei den werten Kollegen und niemand aus der Händlerschaft jammert (natürlich um nicht ein schlechtes Image zu bekommen).

Ich persönlich ärgere mich allerdins fast täglich auf meinem Heimweg über die Experten der AK im Radio. Noch nie habe ich gehört, was Angestellte eigentlich für PFLICHTEN haben - man hört immer nur "Sie haben dieses und jenes Recht und wenn nicht dann...".

Es wäre daher wirklich schön, wenn sich jeder ein wenig zusammenreißt und darüber nachdenkt, daß auf der anderen Seite auch Konsumenten arbeiten, die ihren Job machen. Unabhängig von den bestehenden Rechten und Pflichten werden das die meisten Händler sicher gerne und - vor Allem schnell - tun wenn das Gesprächsklima entsprechend ist.



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Re(16): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
08.02.2010, 16:18:12
Nein, du hast gesagt: solange es kein Urteil, oder keinen Vergleich gibt, ist
alles Kulanz. Ich hingegen sage, dass auch bevor es ein Urteil gibt, wenn die
Handlung lediglich erzwungen werden könnte, hat das schon nichts mehr mit
Kulanz zu tun. "Kulanz" bezeichnet nämlich im Gegenteil ein Verhalten, das
nicht erzwungen werden könnte.


da muss ich dir einfach widersprechen, ich glaub wir sind uns einig wenn ich sage Kulanz ist eine freiwillige Leistung das Händlers an seinem Kunden...
was bewegt ihn nun dazu:
zum einen gibt es schlicht edle Motive: der Händler möchte schlicht dass sein Kunde zufrieden ist....

oder es gibt das Motiv dass er ein größeres Übel abwenden möchte: dass kann sein: ein Kunde der für den Händler so wichtig ist, dass er ihn nicht verlieren darf, möglicher nicht wiedergutzumachender Imageschaden, oder eben auch die Aussicht auf einen Rechtstreit mit geringer Erfolgsaussicht.

Alle diese Gründe sind zu diesem Zeitpunkt noch gleichwertig, zu diesen Zeitpunkt ist weder der Händler noch der Kunde an die Gesetze gebunden und man kann eine Lösung abseits der gesetzlich festgelegten Regeln finden, klassischen Beispiel dafür wäre der Umtausch auf ein anderes Produkt, ein Vergang der gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Das Gesetz und der Rechtstreit sind sozusagen die letzte Verteidigungslinie...und jetzt kommt der Offizier in mir durch :-), niemand, weder Kunde noch Händler, sollte bei der letzten Verteidgungslinie beginnen...
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re: Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
06.02.2010, 23:34:23
Performance dependent on battery and may vary by device. Audio quality degrades as you move out of range and is dependent upon the device with which the headset is paired.

(http://plantronics.custhelp.com/cgi-bin/plantronics.cfg/php/enduser/std_adp.php?p_faqid=16354&p_created=1240525143&p_sid=e8SzKUTj&p_accessibility=0&p_redirect=&p_lva=&p_sp=cF9zcmNoPTEmcF9zb3J0X2J5PSZwX2dyaWRzb3J0PSZwX3Jvd19jbnQ9MjAsMjAmcF9wcm9kcz0mcF9jYXRzPSZwX3B2PSZwX2N2PSZwX3NlYXJjaF90eXBlPWFuc3dlcnMuc2VhcmNoX25sJnBfcGFnZT0xJnBfc2VhcmNoX3RleHQ9UGxhbnRyb25pY3MgVm95YWdlciBQUk8!&p_li=&p_topview=1 )

Die tatsächlich erzielbare Reichweite hängt neben der Sendeleistung von einer Vielzahl unterschiedlicher Parameter ab. Hierzu zählen beispielsweise die Empfindlichkeit eines Empfängers und die Bauformen der auf Funkkommunikationsstrecken eingesetzten Sende- und Empfangsantenne. Ebenso können Umgebungseigenschaften mehr oder minder schweren Einfluss auf die Reichweite ausüben, beispielsweise durch massive Hindernisse in Form von Mauern innerhalb der Funkkommunikationsstrecken. Auch die verschiedenen Datenpakettypen können durch deren unterschiedlichen Paketlängen und angewandten Sicherungsmechanismen Einfluss auf die erzielbare Reichweite ausüben.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Bluetooth#Klassen_.26_Reichweite )

Oder kurz gesagt: Vüü Spaß!

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Re: Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
07.02.2010, 19:44:02
Da mir exakt das selbe passiert ist, wie der Dame in diesem Fall:
http://help.orf.at/?story=9553


Also wenn Ihnen das Selbe wie dieser Dame passiert ist würde es wohl kaum einen Grund für einen Forumseintrag und Ihre Bewertung geben.

Ich habe gehört dass es (natürlich einige Bananenrepupliken ausgenommem) immer fair ist beide Seiten zu hören, und sich danach eine Meinung zu bilden.

Den ORF interessiert das herzlich wenig. Dort ist es viel wichtiger Quoten zu machen.

Hier einmal die Kurzfassung wie dieser Fall wirklich abgelaufen ist.

Das Handy wurde bei uns gekauft, und war anscheinend defekt. Bei der Reklamation boten wir dem Kunden an das Gerät an den Hersteller zwecks Nachbesserung einzuschicken.
Nachdem uns der Kunde schilderte wie wichtig dieses Handy für seine/ihre Großmutter ist, und wir anhand der Fehlerbeschreibung einen defekten Akku vermuteten machten wir ein Angebot.
Wir tauschten den Akku erst einmal auf unsere Kosten. Weiters wurde der Kunde aufmerksam gemacht dass, wenn dieser Tausch nichts bringt, wir das Handy einschicken müssten.

Der Akku schien nicht die Ursache gewesen zu sein.

Ausser dass wir danach vom ORF zumindest ein Schreiben erhielten, wurde uns keine Möglichkeit mehr gegeben den Mangel nachzubessern.

Sorry, aber auch wir haben aus diesem Fall gelernt. Beim nächsten ähnlich liegenden Fall werden wir das Gerät sofort zum Hersteller schicken. Und nicht erst auf unsere Kosten versuchen den Akku zu tauschen.

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Re(8): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
08.02.2010, 15:46:49
Dem Händler steht von gesetzwegen eine "angemessene frist" zur Prüfung der Ansprüche zu ... im gesetz nicht näher definert geht die rechtsprechung von 2 Wochen + einer Woche Nachfrist aus...

Daran sieht man, dass du nicht weißt wovon du redest. In der Judikatur wird die angemessene Frist bei der Gewährleistung im Einzelfall beurteilt. Es gibt keine Frist die in jedem Fall gilt! Wenn du dich schon profilieren willst, dann mach das doch bitte dort wo du dich auskennst.

es schreibt ihm natürlich niemand vor...der Händler ist aber auch nicht für eine unterbrechungsfrei Telekommunikationsversorgung des Kunden
verantwortlich...ist dies für den Kunden relvant hat er selbst dfür zu
sorgen
...entweder durch entsprechene BAckupsysteme oder die entsprechenden
Serviceverträge....

Man darf davon ausgehen dass der Händler ein mangelfreies Produkt verkauft. Tut er das nicht, hat der HÄNDLER die Konsequenzen zu tragen, denn ER hat einen Fehler gemacht (nicht der Kunde!). Der Händler muss dann den Fehler mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Kunden ausbessern! So und nicht anders ist es!
Wenn der Kunde dafür vorsorgt, dass ein Händler sich nicht vertragsgemäß verhält, dann kann es sein dass die Unannehmlichkeiten für ihn gering sind, und der Händler sich mehr Zeit lassen kann. Umgekehrt kann man daraus aber nicht ableiten, dass ein Kunde vorsorgen muss!!

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Re(9): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
08.02.2010, 16:39:59
Daran sieht man, dass du nicht weißt wovon du redest. In der Judikatur wird
die angemessene Frist bei der Gewährleistung im Einzelfall beurteilt. Es gibt
keine Frist die in jedem Fall gilt! Wenn du dich schon profilieren willst,
dann mach das doch bitte dort wo du dich auskennst.


mir ist durchaus bewusst dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, so ist unser Rechtssystem gestrickt, allerdings läßt sich aus den Entscheidung zu diesem Thema, eine gewisse Tendenz ableiten...

Man darf davon ausgehen dass der Händler ein mangelfreies Produkt verkauft.
Tut er das nicht, hat der HÄNDLER die Konsequenzen zu tragen, denn ER hat
einen Fehler gemacht (nicht der Kunde!).

mit der vermutung eines schuldhaften Mangels begibst du dich auf sehr dünnes Eis...

Der Händler muss dann den Fehler mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für
den Kunden ausbessern! So und nicht anders ist es!

wenn du schon zitierst dann vollständig und mit Quelle....
§932(2) ABGB:
Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

SO ist es und nicht anders....



Daran sieht man, dass du nicht weißt wovon du redest. (...) Wenn du dich schon profilieren willst, dann mach das doch bitte dort wo du dich auskennst.

und fahre deine Wortwahl ein bisschen zurück....ich diskutiere grundsätzlich gern über dieses Thema, besonders gern mit leuten die anderer Meinung sind, lasse mich aber ungern unbekannterweise
Daran sieht man, dass du nicht weißt wovon du redest. In der Judikatur wird
die angemessene Frist bei der Gewährleistung im Einzelfall beurteilt. Es gibt
keine Frist die in jedem Fall gilt! Wenn du dich schon profilieren willst,
dann mach das doch bitte dort wo du dich auskennst.

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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re(11): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
08.02.2010, 18:06:33
Es ist schwierig für mich sachlich zu bleiben, weil es offensichtlich ist,
dass du... dich nicht regelmäßig mit dem Thema beschäftigst. Damit wir
sachlich diskutieren können, müsste ich dir erst einmal die Grundlagen des
österreichischen Gewährleistungsrechts beibringen. Ich werde mich aber bemühen
höflich zu sein:

du irrst...ich hab täglich mit Gewährleistung zu tun, wenn auch zu 99,9% im b2b Bereich, wo zwar grundsätzlich die selben Regeln gelten, aber auch sehr drastische Einschränkungen möglich sind...was Konsumentschutz angeht, kann ich vielleicht nicht das Lied singen, aber zumindest die Melodie summen ;-)

Welche Tendenzen denn?

Unser Firmenanwalt hat mal die entsprechenden Entscheidungen zu dem Thema rausgesucht....das waren bestimmt an die 20...ich stimme völlig mit dir überein, dass man auf keinen Fall daraus irgendeine Rechtssicherheit ableiten, kann weil es jedem richter freisteht im 21. fall eine andere Frist als angemessen zu sehn, aber auch wenn Präzedenzfälle nicht bindend sind, so sind sie dennoch als "entscheidungshilfe" vorhanden....

Erkläre mir doch bitte, inwiefern Verschulden bei der Gewährleistung relevant
ist!

Du hast doch gesagt der Händler hat einen "Fehler" gemacht, man wird doch auch mal spitzfindig sein dürfen ;-)...aber du hast natürlich völlig recht: mit Ausnahme von §932a (1) ABGB ist das Verschulden irrelevant.

Inwiefern hilft das deiner Argumentation? Kannst du etwa daraus ableiten dass
der Kunde vorsorgen muss?


Nein, ich habe auch nicht behauptet dass der Kunde vorsorgen MUSS, der Händler ist aber nur für die Prdoukteigenschaften als solches verantwortlich, nicht für den Einsatzzweck des Kunden...
und angemessene Frist != umgehend
und möglichst geringe Unannehmlichkeiten != keine Unannehmlickeiten....
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re: Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
07.02.2010, 19:49:46
Ich kann dich verstehen, man ärgert sich mit diesem Shop wirklich nur rum.

Ich hab vor ner Weile dort auch ein BT Headset gekauft. Der Verkäufer nahm eine Schachtel her, die offen war. Er hat mir gesagt sie wär neue, er hätte nur kurz wegen der Farbe nachgesehen. Das Headset selbst hat dann nicht so funktioniert wie ich wollte, war aber nicht offensichtlich kaputt, habs am nächsten Tag fein säuberlich zurückbringen wollen. Mir wurde gesagt sie würden nur original verschlossene Produkte vekaufen und deshalb könnten sie natürlich meine geöffnete Schachtel nicht annehmen. Mit dem selbstgerechten, lakonischen Beisatz:" sie wollen doch auch nur ungeöffnete Produkte kaufen"

Als ich meinte, dass ich erst gestern in seinem Geschäft die Schachtel schon geöffnet gekauft hatte wurde er schnippisch. Super. Mit respektvollem Reden war dort absolut nichts zu machen. Seit vielen Jahren kauf ich schon an allen Ecken Wiens und nicht mal der Goldadler zu seinen besten Zeiten hat mich so auflaufen lassen ;)

In meinen Augen hat dieser Shop sowohl Service- als auch menschliche Probleme. Ich hab das Teil dann weiterverkauft. Es gibt in Wien genügend alternativen zu diesem Shop, Geschäfte, die nicht nur als Packerlverteilstation dienen und wo man nicht als lästig angesehen wird, wenn das Geld mal in der Kassa ist. Ich werde diesen Shop in Zukunft einfach meiden und meine Meinung darüber Kundtun wie es sich gehört.

Dir wünsch ich genügend Motivation, und laß dich von solchen Leuten nicht ärgern. lg,
DG

07.02.2010, 19:59 Uhr - Editiert von Darkgoat, alte Version: hier
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viel Spaß beim Klagen
08.02.2010, 10:51:04
Das Gerät arbeitet völlig korrekt

The Voyager 520’s range is decent as far as Bluetooth headsets go. One thing is certain- it’s nowhere near the advertised range of 33 feet. We got an average of 10 feet of signal with the headset, which is more than adequate for most uses.

http://www.mobiletechreview.com/tips/plantronics-voyager-520.htm

33 feet = 10 meter
10 feet = 3 meter

die Tester haben im Durchschnitt 3 Meter geschafft, dh. da ist dann auch mal 1,5 meter und einmal 4 meter drin, hängt halt von der Umgebung ab, Stichwort Elektrosmog.

The 520's range, however, wasn't as impressive. Though Plantronics rates the 520 at the usual 33 feet, I found that after about 12 to 15 feet, both the other party and I could hear distinct static. Keep the handset nearby and there's no problem.

http://www.smartdevicecentral.com/article/Plantronics+Voyager+520/219458_1.aspx

Plantronics Voyager 520
    *  Poor sound quality in windy conditions
    * Stiff buttons
    * Bulky
    * Short range

http://www.consumersearch.com/bluetooth-headsets/plantronics-voyager-520

Wer der Werbung glaubt, der glaubt auch dem Weihnachtsmann. Es wird lustig, wenn einer einklagen will, daß Urial weißer als weiß wäschst und nicht minder lustig, wenn irgendein Funkzeug auch wirklich so schnell und weit übertragen soll wie beworben. Das sind immer Maximalangaben. Es geht auch nicht anders, dafür hat man in der Funktechnik mit zuvielen Störquellen zu kämpfen.

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