Re(10): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
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Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
06.02.2010, 23:04:20
Liebe Community!


Da mir exakt das selbe passiert ist, wie der Dame in diesem Fall:
http://help.orf.at/?story=9553

wollte ich mal von meinen Erfahrungen zum Thema Handytuner.at berichten:

Vorweg: Es gibt hier im Forum und per Google-Suche Berichte jeder Menge "be*PIEP*er" Kunden. Da auf menschlichem Weg keine Einigung mit den Herrschaften zu erzielen ist werde ich in Kürze gegen diesen Handyshop rechtlich vorgehen.


Folgender Sachverhalt:


Gestern kaufte ich ein Plantronics Voyager Bluetooth Headset. Zuhause
angekommen merke ich, dass dieses aufgrund von Störgeräuschen kaum
verwendbar ist. Laut Herstellerangabe soll es etwa 10 Meter weit reichen -
die Störgeräusche treten bereits nach 1-2 Meter auf. Heute also zurück in den
Shop mit der Bitte um Umtausch auf ein anderes Modell.

Dies wurde mir allerdings mit der Begründung verwehrt, dass Bluetooth
Headsets angeblich "hygienisch bedenkliche Produkte" sind und sie
deshalb grundsätzlich keine solchen zurücknehmen. Ich könne mich ja an
den Hersteller wenden, meinte der Herr. Zwischenzeitlich sind noch
zwei weitere Kunden ins Geschäft gekommen. Auf meine Bitte hin, das
Headset (natürlich samt Verpackung und Rechnung) auf Kulanz
zurückzunehmen lachte mich der Verkäufer nur aus und meinte provokant
zu den anderen Kunden neben mir "würden Sie ein gebrauchtes Headset
kaufen?" Das Headset ist 1x getragen und weist keine Gebrauchsspuren
auf. Es folgte eine Diskussion mit allen anwesenden.


Die Rechtslage ist eindeutig, dass der Verkäufer die Ware gegen
ein Produkt austauschen muss, dass der Beschreibung ("10 Meter reich-
weite") entspricht. Oder eben den Betrag rückerstattet, wie auf der Help-Seite (Link oben) von einem Rechtsanwalt bestätigt.


In den AGBs (Punkt 8) des Shops verweigern sie nur die Rücknahme von
Software- und Hygieneartikeln. Bluetooth Headsets sind jedoch keine
Hygieneartikel.


Das Headset hat zwar "nur" einen Wert von etwa 40 Euro. Da ich im Nachhinein
in Internetforen auf eine beachtliche Anzahl an Leuten gestoßen bin denen es ebenso ergangen ist, möchte ich die Sache nicht auf mir beruhen lassen.


Ich frage mich, weshalb Geizhals auf deren Plattform einen Händler,
welcher so offensichtlich mit rechtlich fragwürdigen Praktiken umgeht listet?
Mit entsprechender Google-Suche finden sich jede Menge "be*PIEP*er"
Kunden dieses Händlers.

Die vielen positiven Bewertungen sind mir ein Rätsel. Wenn man diese genauer
hinsieht, sind diese jedoch hauptsächlich User die nur 1-2 Bewertungen
abegegeben haben. Hier möchte ich aber dem Händler natürlich nichts
unterstellen.

Werde jedenfalls kommende Woche nochmals im Shop vorbeischauen und mit aller höflichkeit versuchen, eine Einigung zu erzielen.

Vorsicht also - ich halte euch auf dem Laufenden :´(

Damit nichts durcheinander kommt: Es geht mir hier nur um die Auslegung der Gewährleistung. Das Gerät wurde defekt gekauft und der Händler tauscht es nicht wie üblich nach einem Tag aus, sondern schickt es ein. Nur darum geht es. Die Diskussion hier soll ganz klar andere User informieren, dass bei Handytuner eben diese Vorgehensweise herrscht. Das Thema ist bei Handytuner ja kein Einzefall, es sind ja bereits etliche Leute mit diesem Problem konfrontiert, es wird sogar schon redaktionell vor dem Shop gewarnt (siehe ORF Help).

07.02.2010, 20:28 Uhr - Editiert von indigosoul, alte Version: hier
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Re(10): Vorsicht bei Firma Handytuner.at - von den günstigen Preisen nicht täuschen lassen
07.02.2010, 21:00:20
Der "Reservierungsschmäh" geht sicher durch - gerne kannst du auf einen Kaffee kommen und meine Korrespondenzen im Detail lesen. Warum auch nicht - schließlich ist es keine Schlechterstellung. Wenn jemand eine "Gesetzeslücke" dazu ausnützt um sich einen Vorteil zu verschaffen, ist das IMHO das wahre Problem. Daher meine Forderung - Nachbesserung beim §5 KschG.

Wir können aber noch weiter gehen. Dem Grunde nach könnte nämlich ein privater Verbraucher auch Ware tel. reservieren, abholen und dann zurücktreten, da ja der Vertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wurde und sich der Händer - eines für der Vertrieb über das Internet - vorhandenen Distributionssystems bedient.

Würde daher deine Sichtweise auch per OHG bestätigt, dürfte niemand mehr jammern, wenn Händler auch auf Erfüllung bestehen; also Kunde reserviert, überlegt es sich anders und holt das Teil nie ab. Ich gehe davon aus, daß hier noch nie ein Kunde zur Kasse gebeten wurde. Meinen Beitrag im Händlerforum können wir da übrigens auch gerne weiterdiskutieren ^^

Weiters - wie oft habe ich schon gelesen, daß irgendwo eine CPU nicht getauscht wurde weil eine Ecke gebrochen ist und das Gejammere, daß eben das natürlich schon in der Verpackung geschehen sein muß weil man ja Experte ist. Genau das und vieles Andere passiert sicherlich regelmäßig bei den werten Kollegen und niemand aus der Händlerschaft jammert (natürlich um nicht ein schlechtes Image zu bekommen).

Ich persönlich ärgere mich allerdins fast täglich auf meinem Heimweg über die Experten der AK im Radio. Noch nie habe ich gehört, was Angestellte eigentlich für PFLICHTEN haben - man hört immer nur "Sie haben dieses und jenes Recht und wenn nicht dann...".

Es wäre daher wirklich schön, wenn sich jeder ein wenig zusammenreißt und darüber nachdenkt, daß auf der anderen Seite auch Konsumenten arbeiten, die ihren Job machen. Unabhängig von den bestehenden Rechten und Pflichten werden das die meisten Händler sicher gerne und - vor Allem schnell - tun wenn das Gesprächsklima entsprechend ist.



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.  viel Spaß beim Klagen  (kkgm am 08.02.2010, 10:51:04)
..  Re: viel Spaß beim Klagen  (Michael am 08.02.2010, 21:00:29)
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