www.elitepartner.at AGB Kündigungsfristen
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www.elitepartner.at AGB Kündigungsfristen
25.02.2010, 23:20:00
Hallo zusammen,

Ich hab' vor rund 5 Monaten ein 6monatiges Abo auf dem Portal ausgefüllt und will jetzt kündigen....

Laut AGB's muss 6 Wochen vor Ablauf die KÜndigung per Postweg rausgehen (kein Email möglich) sonst verlängert sich das Abo automatisch um 12 monate (wo spätestens 8 Wochen vor Ablauf gekündigt werden muss) um 480, euro
Es sind jetzt noch ca. 3 Wochen bevor die 6 Monate verstrichen sind.....

Mir kommen die AGB's sehr weit ausgeholt vor. Hat jemand Ahnung ob die AGB's dicht halten vor Gericht oder muss ich dir Krot fressen um fast 500,- für ein weiteres Jahr....

Ich kopier mal die AGB's da rein......hat jemand ahnung ob die sattelfest sind oder ob es sich auszahlt zu riskieren dagegen bisl Stunk zu machen und die 500 ,- nicht löhnen zu müssen für nix....

Bitte keine ironischen Kommentare, da reagier ich grad heikel drauf 8)

lg Alex

Kopie der AGB's

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Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.

lg ApALex


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Re(2): www.elitepartner.at AGB Kündigungsfristen
22.03.2010, 18:50:48
Haha, meine Kündigung ist durch...hihi geil, falls jemand Tipps brauch bei mir melden.....zuerst mir ein mail schicken wos noch drohen.....



Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre Email.

Nach nochmaliger Prüfung Ihres Anliegens, haben wir soeben Ihre
Premium-Mitgliedschaft zu sofort beendet und auf weitere Forderungen unsererseits
verzichtet.

Ihr Profil haben Sie bereist gelöscht. Ihre Emailadresse haben wir auf unsere
interne Blacklist gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel *******
Kundenservice

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ElitePartner ist die Premium-Partnervermittlung mit exklusivem
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geprüft. Als erste Online-Partnervermittlung wurde ElitePartner mit dem Tüv-Siegel
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Geschäftsführer: Arne Kahlke, Sören Kress, Dr. Georg Pagenstedt

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12.03.2010 **** - Alexander ***** schrieb:

> Hallo Daniel
>
> Antworten auf Kündigungen werden nur per Post angenommen......Mails werden
> ignoriert. Ich freu mich aber trotzdem über jedes Mail und Mahnschreiben,
> aber bitte per Post....
>
> Und liebe Grüße an die Rechtsabteilung......
>
> Liebe Grüße & schönes Wochenende
>
> Alex *****

lg ApALex


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Re(5): www.elitepartner.at AGB Kündigungsfristen
19.03.2010, 00:13:15
Auf der Homepage sind keine Preise ersichtlich,


Die von mir genannten preise habe ich allesamt von der Webseite abgetippt. Wie weit das zulässig ist, das die Preise erst in den AGB genannt werden (dem berühmten Kleingedruckten, von dem allgemein bekannt ist, dass es im Schnitt eher flüchtig (über)lesen wird). Eine überraschende bestimmung ist eindeutig, dass der Fortsetzungspreis für 1 Jahr deutlich höher ist als der fürs Grundabo ausgewiesene Monatstarif (der zusätzlich reduziert wird).

Das wäre IMO ein Ansatzpunkt für eine Reklamation. Aber möglicherwiese nur hinischtlich des Zuschlags, nicht wegen des Vertrags an sich. Andererseits: Du warst ja nicht über die preise an sich überrascht, und hattest auch genügend Zeit, dir deine Kündigung vorzubereiten.

Wenn ich mir die AGB durchlese, finde ich diese schon an der Grenze zur
Abzocke.


Ehrlich gesagt: Sowas "spürt" man auch ohne Lesen der AGB bereits in dem Moment, wenn man derartige Seiten in solcher Aufmachung aufruft...

Kündigung nur schriftlich, nicht per fax oder email möglich, laut agb.


Dass nicht per einfachem E-Mail rechtsgültig gekündigt werden kann (außer es wäre vertraglich so vereinbart), ist überall Usus - da die eigenhändige Unterschrift fehlt. Fax ist selbstverständlich zulässig, da können die noch so oft ein brieferl wünschen. Auch das gescannte und per Mail verschickte PDF müsste rechtsgültig sein.

Übrigens: Es sind seit 12.03.2010 neue(?) AGB veröffentlicht, in denen auch das fax erwähnt ist.

WB.

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Re(3): www.elitepartner.at AGB Kündigungsfristen
01.04.2010, 18:03:26
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteTelekommunikation/Flirtportale.aspx


Kündigung jetzt mit Einschreiben......verweisen auf die 2 §§ die da erwähnt sind, einzugsermächtigung widerrufen....Profil löschen

Darauf hab ich ein Mail bekommen, dass meiner Kündigung nicht entsprochen werden kann.

Darauf hab ich geantwortet, ich akzeptiere keine Mails nur Postweg 8) und freue mich auf jedes Mahnschreiben und Inkassobüro...


3 Tage später bekam ich wieder ein Mail, Kündigung durch 8), da hab ich es dann gelassen zu antworten, dass ich nur Postweg akzeptiere

|-D


Der wichtige Text von der oben gelinkten seite

    *  Falle verweigerte Kündigung

Ob Verträge mit Partnerbörsen oder Vermittlungen im Internet als Vertrag im Sinne des § 656 BGB (Heiratsvermittlung) zu bewerten sind, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Sind die Vorschriften anwendbar, so ist die Forderung seitens des Portalbetreibers nicht einklagbar. Allerdings können bereits gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werden.

Finden die Vorschriften über Heiratsvermittlung keine Anwendung, handelt es sich bei der Partnervermittlung via Internet nach unserer Auffassung jedenfalls um „Dienste höherer Art (§ 627 BGB), verbunden mit dem Recht zur jederzeitigen Kündigung. Dann wäre man nicht an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Bezahlen muss man dann lediglich die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden.



Das sollten Sie tun:

1.      Lassen Sie sich nicht von kostenlosen oder sehr günstigen Angeboten blenden. Im Kleingedruckten gibt es oft Haken.  Kündigungen und widerrufen  Sie immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein.

2.       Solange Sie die Dienste des Anbieters nicht in Anspruch nehmen, steht Ihnen vom Zeitpunkt der Registrierungsbestätigung an ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.

3.       Sofern Sie wirksam widerrufen, gekündigt oder angefochten haben und die Dienste des Anbieters nicht mehr nutzen, sollten Sie auch keine Beiträge mehr zahlen. Widerrufen Sie auch die Lastschriftermächtigung und holen Sie gegebenenfalls abgebuchte Beträge über Ihr Geldinstitut zurück.

4.       Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern.
lg ApALex


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01.04.2010, 18:06 Uhr - Editiert von ApALex, alte Version: hier
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Re: www.elitepartner.at AGB Kündigungsfristen
20.11.2018, 14:29:51
Der Thread is zwar schon recht alt aber dennoch schreib ich euch mal meine Geschichte in der Hoffung dass es jemandem Hilft bzw  dass ich noch gute Tipps bekomme, weil ausgestanden is es noch nicht.

Ich bin auch in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung getappt.
Nun  habe ich mit folgendem Schreiben nach dem Vorbild von ApAlex unter Berufung auf § 627 BGB und §656 BGB fristlos gekündigt:

--------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich kündige hiermit fristlos nach § 627 BGB bzw. § 656 BGB, meine Mitgliedschaft bei ElitePartner mit der Chiffre: *********, verbunden mit dem Recht zur jederzeitigen fristlosen Kündigung, da es sich bei ihrem Dienst um eine Partnervermittlung via Internet handelt. Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht bietet der Paragraph 627 BGB. Bei so genannten Dienstverträgen, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, kann so jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen die Kündigung ausgesprochen werden. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt das auch für Verträge mit Partnervermittlungsinstituten.

Das schriftliche Kündigungsschreiben erhalten Sie außerdem auf dem Postweg.

Mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.
-------------------------------------------------

Etwa 1 Woche später bekomme ich eine längliche E-Mail mit in etwa diesem Inhalt:


-------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Bei der Dienstleistung, die wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erbringen, handelt es sich nicht um solche, die das Entgegenbringen eines besonderen persönlichen Vertrauens im Sinne des § 627 BGB begründen.

Eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB ist nicht möglich. Bei Online-Partnervermittlungen handelt es sich nicht um "Dienste höherer Art", so dass kein Kündigungsrecht gem. § 627 BGB besteht.

Weder bei der Vertragsanbahnung noch beim Vertragsschluss oder der Vertragsdurchführung besteht ein persönlicher Kontakt zu einem Mitarbeiter von uns. Auch die Erbringung der Leistung selbst (Erteilung von Partnervorschlägen) beruht nicht auf einem individuellen Tätigwerden eines unserer Mitarbeiter, sondern ist das Ergebnis eines computergesteuerten Abgleichs verschiedener Nutzerprofile.

*Verweis auf diverse Gerichtsurteile*

Der von Ihnen genannte § 656 BGB ist auf Online-Partnervermittlungen ebenfalls nicht anwendbar ..

*Verweis auf diverse Gerichtsurteile*

*Dann noch ein Kulanzangebot mit der halbierung des Betrags. gültig für weitere 6 Tage*

-------------------------------------------------

Darauf habe ich jetzt lapidar geatwortet:

-------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren!

Antworten auf Kündigungen werden nur per Post angenommen......Mails werden
ignoriert. Ich freu mich aber trotzdem über jedes Mail und Mahnschreiben,
aber bitte per Post....

Liebe Grüße
-------------------------------------------------

Soweit der Stand heute.
Ich habe jedenfalls nicht vor das zu akzeptieren und werde mal warten ob was per Post kommt.
Solang nichts eingeschriebenes vom Anwalt reinflattert werde ich mal alles ignorieren - scheint bisher funktioniert zu haben ... Paypal Abbucher ist jedenfalls storniert.
.. ich halte euch auf dem Laufenden.

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