Fernabsatz oder Ladenverkauf?
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Re(6): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
11.04.2010, 22:34:36
Den überheblichen Kärnten-Seitenhieb kannst du dir sparen

Ich würde dich bitten, deine Vorurteile ein wenig hintan zu halten, wenn du mit mir kommunizierst. Ich liebe Kärnten und auch die Kärntner, bin auch mit einer Kärntnerin verheiratet und oft "bei Euch unten". Ich habe gar nichts gegen Kärnten.

Ich nehme aber an, dass die von dir erwähnten Erfahrungen aus deinem geografischen Umfeld kommen - aus Kärnten. Und dazu kann ich nur sagen, das war und ist in Wien anders. Ganz ohne Überheblichkeit. Einfach logischen Konzentrationen der Kaufkraft folgend.
da ich ganz genau weiss dass deine genannten Beispiels-Händler mitnichten mehr als einige wenige Geräte ausgestellt haben/hatten.

Auch hier irrst du gewaltig. Du sprichst von "ist" und "war".

Ich kann jetzt nur für CWsoft reden, aber dort waren alle Mainboards, die wir im Programm und lagernd (85% aller Mainboards, die wir führten, hetten wir lagernd) ausgestellt. Jeder Kunde konnte bei CWsoft alle Lüfter ebenso begrapschen wie alle im Programm befindlichen Netzteile (auch große redundante Server-Netzteile. Es waren dort ebenso bis unmittelbar vor Schließung immer mindestens 60, meist über 80 verschiedene Gehäuse im Verkaufsraum ausgestellt. Und was nicht ausgestellt werden konnte (auch größere Verkaufsflächen haben nur begrenzt Platz), hat ein Kunde ansehen können; da ging dann sein Berater eben ins Lager und holte ein Teil.

Ehemalige Kunden würden dir das bestätigen, ich hab dir jetzt aber schnell ein paar Fotos rausgesucht - klein, aber ausreichend erkennbar:
http://weinzettl.info/images/cw/gehause_150.jpg
http://weinzettl.info/images/cw/netzteile_150.jpg
http://weinzettl.info/images/cw/pult_lufter_150.jpg
http://weinzettl.info/images/cw/regale_m.jpg
http://weinzettl.info/images/cw/verkauf_m.jpg
http://weinzettl.info/images/cw/verkaufspult_m.jpg

Und sowas ähnliches gibt es heute auch noch. Nur ist die Spezialisierung heute nicht mehr in dem Ausmaß vorhanden, also findest du nirgends mehr über 200 verschiedene Lüfter ausgestellt, auch nicht 80 verschiedene Kühlkörper oder alle Mainboards von Siemens oder Abit und so. Aber du findest auch heute noch die Möglichkeit, die wichtigsten Produkte anzusehen, bevor du sie kaufst. Zumindest in meinem geografischen Umfeld.

Und jetzt sind wir schon ein wenig weit weg vom eigentlichen Thema, denke ich. Schönen Abend nach Kärnten, das ich in vier Wochen hoffentlich wieder betreten darf. ;)
  
Euer CWsoft
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Re(2): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
10.04.2010, 16:39:04
Jedoch anscheindend nur mit Abzug einer "Benutzungspauschale" von "günstigen" 10€, was beim betreffenden Produkt etwas über 20% Wertminderung entspricht. ;)

Aber was solls. Mein Bekannter, dem das heute passiert ist, ist "eh günstig davon gekommen", da "in der Regel ja 20 bis 30€ verlangt werden".  %-)

Mal ganz abgesehen von der netten Art, dass "die Firma sich bei ihm meldet, wenn im Nachhinein Probleme mit dem Gerät auftreten sollten" um sich dann finanziell schadlos zu halten. Wie wäre es mit einer Funktionskontrolle bei der Rücknahme?

Zur Klärung: Das Gerät wurde einem einmaligen Funktionstest unterzogen (ca 30min Laufzeit). Verpackung usw wurden nicht beschädigt und alles wieder feinsäuberlich verpackt, einzig die Einschweißfolie über dem Außenkarton wurde zwangsweise entfernt.

Mir kommt das so vor:
Besagte Firma will keine Fachverkäufer einstellen müssen, somit nimmt man Terminals, auf welche stets verwiesen wird und braucht nur noch Regalbetreuer einstellen. Dem Kunden wird dann vorgegaukelt, dass er ganz normal im Geschäft kauft und somit kein Rückgaberecht existiert, was imho aufgrund der Abwicklung mit den Terminals so nicht korrekt ist. Dann wird im Falle einer Rückgabe die obligate (nicht wirklich gerechtfertigte) Pauschale verlangt, welche bei Fernabsatz hier nicht gerechtfertigt wäre und hier so quasi nach dem Motto "Wir müssen die Produkte ja nicht zurücknehmen, aber wenn doch dann verlangen wir halt was dafür." gehandelt wird. Da ist sogar der MM entgegenkommender.

Und bitte kommt mir nicht mit dem Argument "Wertminderung, da bereits geöffnet". Ich kenne sehr, sehr viele Fälle, wo gebrauchte Produkte sehrwohl zum regulären Preis verkauft wurden (und vorher auch schon ein Körberlgeld kassiert wurde?).

Ich kenne sogar eine EDV-Firma, welche sämtliche Produkte nach Wareneingang öffnet und einem Funktionstest unterzieht, somit sind alle Siegel gebrochen und die Geräte "gebraucht".

(sigkilled v1.9 (Sat Apr 10 16:40:01 2010): http://sigs.gamona.de/sigs/aion/add/cf2/aa427e7be6928a44bc06039641.png  zu groß - 136407 bytes)

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Re(11): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
11.04.2010, 23:47:58
Gerade Hardware ist ein schönes beispiel dafür, dass ausprobieren keine
wertminderung verursacht, weil sich (vor allem unbewegliche) hardware kaum
abnützt durch kurzes ausprobieren.


Sobald du einmal Wärmeleitpaste auf eine CPU geschmiert hast, kriegst du die nie wieder 100% rückstandsfrei runter.

Auch würde ich kein Mainboard wollen, wo schon 10 Leute darauf rumgefingert haben ohne sich vorher statisch zu entladen.

Eine Tastatur, mit den Augenbrauen von 5 Leuten drin brauch ich auch nicht unbedingt.

Und auch bei hardware gibt es immer wieder den fall, dass inkompatibilitäten
erst auffallen wenn man das produkt bei sich installieren will. es kann immer
vorkommen dass man bei seinen recherchen zur kompatibilität was übersieht. in
so einem fall, sollte der händler eigentlich so kulant sein, und das produkt
zurück nehmen. im fernabsatz, ist er dazu jetzt eben verpflichtet. man sollte
also nicht das niedrigst mögliche service level zum standard machen, sondern
eher verlangen, dass auch im laden gekaufte ware ausprobiert werden darf.


Ja, ist mir auch recht. Aber so wie es jetzt ist, ist es einfach nur lächerlich. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass das die Leute ausnutzen. Es soll ja Leute geben, die sich 5 Monitore bestellen, sich den ihrer Meinung nach besten aussuchen und die 4 anderen wieder zurückschicken. Der Schaden, der dadurch entsteht, ist vermutlich nicht weniger hoch, als der eigentliche Preis des Monitors. Und wer darf den Spaß zahlen? Der ehrliche, dumme Kunde. Dreistheit siegt wieder mal.

11.04.2010, 23:48 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re(12): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 00:07:16
ber so wie es jetzt ist, ist es einfach nur lächerlich. Außerdem besteht immer
die Gefahr, dass das die Leute ausnutzen. Es soll ja Leute geben, die sich 5
Monitore bestellen, sich den ihrer Meinung nach besten aussuchen und die 4
anderen wieder zurückschicken. Der Schaden, der dadurch entsteht, ist
vermutlich nicht weniger hoch, als der eigentliche Preis des Monitors. Und wer
darf den Spaß zahlen? Der ehrliche, dumme Kunde. Dreistheit siegt wieder mal

Was für ein schaden entsteht denn da? sogar die versandkosten muss in Ö der kunde zahlen. ausserdem müssen die 4 monitore auch erst mal bezahlt werden. die zinsen die für die paar tage anfallen darf sich der händler auch behalten, bei mehreren 1000€ sind das schon mal ein paar euro.

und wieso zahlt der ehrliche kunde drauf? ich hab da sehr viel vertrauen in den wettbewerb. die händlder werden so niedrig kalkulieren wie es gerade noch möglich ist, und wenn das der preis für die kundenfreundlichkeit ist, dann bezahl ich das auch.

Sobald du einmal Wärmeleitpaste auf eine CPU geschmiert hast, kriegst du die nie wieder 100% rückstandsfrei runter.

ich hab schon öfter prozessoren von wärmeleitpaste befreit, und ich habs mit lösungsmittel ziemlich gut runter bekommen.

Auch würde ich kein Mainboard wollen, wo schon 10 Leute darauf rumgefingert haben ohne sich vorher statisch zu entladen.

wenn du ein funktionieredes mainboard bekommst, und dann das mainboard kaputt zurück schickst, wirst du auch kein geld zurück bekommen, und der händler hat keinen nachteil.
wenn du schon ein kapputes mainboard zugeschickt bekommst, dann hast du sowieso gewährleistung. ich seh das problem nicht.

Eine Tastatur, mit den Augenbrauen von 5 Leuten drin brauch ich auch nicht unbedingt.

Und wenns die augenbrauen von den chinesen sind, die die tastatur hergestellt haben? :)
wenn die tastatur nicht übermäßig verschmutzt ist, wird man mMn nicht von einer wertminderung sprechen können. das muss man eben akzeptieren.

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Re(13): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 00:18:49
Was für ein schaden entsteht denn da? sogar die versandkosten muss in Ö der
kunde zahlen. ausserdem müssen die 4 monitore auch erst mal bezahlt werden.


Amazon übernimmt zB. die Versandkosten, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt.

die zinsen die für die paar tage anfallen darf sich der händler auch behalten,
bei mehreren 1000€ sind das schon mal ein paar euro.


Und was soll der Händler mit dem zurückgeschickten Artikel machen? Entweder billiger verkaufen (wie zB. Amazon das macht) oder unter die originalverpackten Waren schmuggeln und hoffen, dass sich keiner deswegen beschwert.

und wieso zahlt der ehrliche kunde drauf? ich hab da sehr viel vertrauen in
den wettbewerb. die händlder werden so niedrig kalkulieren wie es gerade noch
möglich ist, und wenn das der preis für die kundenfreundlichkeit ist, dann
bezahl ich das auch.


Aber warum soll ich für Leute mitzahlen, die sich unnötigerweise 5 Monitore bestellen?

ich hab schon öfter prozessoren von wärmeleitpaste befreit, und ich habs mit
lösungsmittel ziemlich gut runter bekommen.


Ziemlich gut ist aber nicht 100%ig.

wenn du ein funktionieredes mainboard bekommst, und dann das mainboard kaputt
zurück schickst, wirst du auch kein geld zurück bekommen, und der händler hat
keinen nachteil.


Dazu müsste aber der Händler jedes Mainboard auf 100%ige Funktionstüchtigkeit prüfen, was aber sehr langwierig ist und dementsprechend kostet. Außerdem kannst du einen Defekt nie ganz ausschließen. Wenns blöd kommt, hat der Vorbesitzer irgendwas kaputt gemacht, was sich erst kurz nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie bemerkbar macht.

wenn du schon ein kapputes mainboard zugeschickt bekommst, dann hast du
sowieso gewährleistung. ich seh das problem nicht.


Es kann sein, dass der Vorbesitzer die 4. Speicherbank ruiniert hat. Du brauchst die ersten zwei Jahre aber nur die 1. und 2. Speicherbank. Dann willst du den Speicher erweitern, geht aber ned. Was machst jetzt, außer ein neues Mainboard kaufen?

wenn die tastatur nicht übermäßig verschmutzt ist, wird man mMn nicht von
einer wertminderung sprechen können. das muss man eben akzeptieren.


Würdest das auch so sehen, wenn der Vorbesitzer eine hochansteckende Krankheit hat?

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Re(14): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 00:39:20
Amazon übernimmt zB. die Versandkosten, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt.

Deswegen liegt amazon auch in der regel über dem niedrigsten preis. wer service will, muss dafür eben auch bezahlen.

Und was soll der Händler mit dem zurückgeschickten Artikel machen? Entweder
billiger verkaufen (wie zB. Amazon das macht) oder unter die
originalverpackten Waren schmuggeln und hoffen, dass sich keiner deswegen
beschwert.

Ich hab auch von amazon schon einen offensichtlich gebrauchten artikel (batterien im gerät, einstellungen vorgenommen) zum neupreis bekommen. ich habs akzeptiert, weil alles funktioniert, und auch nichts übermäßig dreckig war.
Aber warum soll ich für Leute mitzahlen, die sich unnötigerweise 5 Monitore
bestellen?

Du kannst ja auch gerne in irgendeinem entwicklungsland bestellen, wo es keinen service, und keine schützenden gesetze gibt. das ist ungefähr so, wie wenn man sich darüber aufregt, warum man krankenkassenbeiträge zahlt, von denen dann andere profitieren, die öfter krank sind.
Ziemlich gut ist aber nicht 100%ig.

es war so, dass es nicht mehr aufgefallen ist, ausser man schaut mit dem mikroskop drauf. mit anderen worten: ausreichend.
Dazu müsste aber der Händler jedes Mainboard auf 100%ige Funktionstüchtigkeit
prüfen, was aber sehr langwierig ist und dementsprechend kostet. Außerdem
kannst du einen Defekt nie ganz ausschließen.

Und wenn der händler das prüft, schlägt er die kosten bestimmt auf alle produkte auf. und da das alle händler machen müssen, werden alle ungefähr die gleichen preise verlangen. dass dieser service den preis dadurch hochtreibt, hast du jetzt schon gefühlte 1000 mal gesagt, siehe dazu meine antwort weiter oben.
Es kann sein, dass der Vorbesitzer die 4. Speicherbank ruiniert hat. Du
brauchst die ersten zwei Jahre aber nur die 1. und 2. Speicherbank. Dann
willst du den Speicher erweitern, geht aber ned. Was machst jetzt, außer ein
neues Mainboard kaufen?

den vorbesitzer/händler auf schadenersatz klagen, weil der verjährt erst nach dreißig jahren.
Würdest das auch so sehen, wenn der Vorbesitzer eine hochansteckende Krankheit
hat?

siehe meine vorherige antwort. im übrigen sind hochansteckende krankheiten fast ausschließlich nur über körperflüssigkeiten übertragbar, und die sind in der regel schon getrocknet, wenn du das produkt bekommst. der vorbesitzer macht sich im übrigen strafbar (siehe dazu stgb: Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten).

im übrigen denke ich, dass ich diese jus-unterrichtsstunde langsam beenden, oder wenigstens geld dafür verlangen sollte  >:-D

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Re(10): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 18:56:39
es gibt ein Urteil zu dem Thema, dass noch dazu einen speziellen Hintergrund
hattte (eben dass es ein verschleißfreie Antenne in einer zerstörungsfreien
Verpackung war)...ich kann da noch keine Rechtssicherheit ekennen.

ich habs jetzt schon 2 mal erklärt, ein drittes mal mach ich es nicht. wenn du des sinnerfassenden lesens mächtig wärst, würdest du erkennen, dass der ogh eine "erprobung und begutachtung" nicht nur im konkreten fall für zulässig hält, sondern allgemein.
da liegst du falsch, die richtline wurde geschaffen um eine möglichst
Gleichbehandlung mit dem Ladenkäufer zu schaffen, und kaum ein Laden bietet
die Möglichkeit des Ausprobierens...geh bitte in den nächten Elektroladen und
reiß 3 Blisterverpackungen auf...

nocheinmal, sinnerfassendes lesen:
Dass allein das bloße Ausprobieren, ob die Sache funktioniert, noch keine Benützung im Sinne des §5 g Abs 1 Z 2 KSchG darstellt, wird nicht nur in dieser Entscheidung ausgeführt, sondern auch in der Lehre vertreten (vgl in diesem Sinne etwa Krejci in Rummel ABGB3 §§ 5a bis i KSchG Rz 38 iVm § 4 Rz 17; Apathy in Schwimann ABGB3 § 5g KSchG Rz 1 iVm § 4 Rz 10; Mayrhofer in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 4 KSchG Rz 19; Kathrein in KBB2 § 4 KSchG Rz 3)


die entscheidung auf die sich der ogh bezieht enthält folgenden satz:
Bei gebotener richtlinienkonformer Interpretation wäre die Auferlegung von Benützungsentgelt bzw Wertminderungsabgeltung in § 5g KSchG mit dem Zweck des Widerspruchsrechts nach Art 6 der Richtlinie nur dann nicht vereinbar, wenn dem Verbraucher die Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgelts sowie zum Ausgleich einer Wertminderung schon dann auferlegt würde, wenn er die Sache lediglich begutachtet oder zwecks Erprobung bestimmungsgemäß kurzfristig in Gebrauch genommen hat.

auch das ist eine allgemeine aussage, die nichts mit dem konkreten fall den der ogh beurteilt zu tun hat! in der entscheidung hat der ogh das benützungsentgelt nämlich letztendlich bejaht.

ich weiß schon, es ist anstrengend sich gerichtsentscheidungen durchzulesen, und sie auch noch zu verstehen, aber bitte verbreite doch keinen FUD (fear, uncertainty, doubt) wenn du keine ahnung hast.

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Re(3): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
11.04.2010, 16:54:41
Mir kommt das so vor:
Besagte Firma will keine Fachverkäufer einstellen müssen, somit nimmt man
Terminals, auf welche stets verwiesen wird und braucht nur noch Regalbetreuer
einstellen.

Nein, dieser Händler hat nur den Wunsch, der hier extrem oft geäußert wurde ("Ich will keine Beratung, ich will nur bessere Preise, ich brauch kein Service.") konsequent umgesetzt. Es würde mich gar nicht wundern, würden Mitarbeiter bevorzugt eingestellt, wenn sie keine Computerkenntnisse haben; das verhindert nämlich Beratung und Wartezeiten für andere Kunden von vornherein.

Dem Kunden wird dann vorgegaukelt, dass er ganz normal im Geschäft kauft und somit kein Rückgaberecht existiert

DAS ist absoluter Unsinn. Du findest in den Abholshops überall überdeutlich Hinweise an gut sichtbaren Stellen, die kaum übversehen werden können, auf denen sehr klar gesagt wird, wie hier der Hase läuft. Transparenter könnte ich es mir nicht wünschen.

Dann wird im Falle einer Rückgabe die obligate (nicht wirklich gerechtfertigte) Pauschale verlangt, welche bei Fernabsatz hier nicht gerechtfertigt wäre

Das ist kein Pauschale. Lies bitte das Fernabsatzsesetz, in dem sehr deutlich auf das Nutzungsentgelt hingewiesen wird. Ich gebe dir hier auch gleich den Link dazu (http://weinzettl.info/images/Fernabsatzgesetz.pdf ) Beachte besonders §5g, Pkt.2:

2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes
Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit
verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

Also, bitte: Zuerst informieren, danach maulen!

Ich kenne sehr, sehr viele Fälle, wo gebrauchte Produkte sehrwohl zum regulären Preis verkauft wurden (und vorher auch schon ein Körberlgeld kassiert wurde?).

Weil du hier mit Vermutungen und Unterstellungen ("und vorher auch schon ein Körberlgeld kassiert wurde?") agierst, sind solche Aussagen nicht seriös. Schon gar nicht die über die "sehr, sehr viele Fälle", die du angeblich kennst.
  
Euer CWsoft
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Re(4): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 12:54:46
Nein, dieser Händler hat nur den Wunsch, der hier extrem oft geäußert wurde
("Ich will keine Beratung, ich will nur bessere Preise, ich brauch kein
Service.") konsequent umgesetzt. Es würde mich gar nicht wundern, würden
Mitarbeiter bevorzugt eingestellt, wenn sie keine Computerkenntnisse haben;
das verhindert nämlich Beratung und Wartezeiten für andere Kunden von
vornherein.


Extrem Kundenfreundlich und eines Fachgeschäftes würdig. Das nenne ich mal unternehmerisches Denken.

DAS ist absoluter Unsinn. Du findest in den Abholshops überall überdeutlich
Hinweise an gut sichtbaren Stellen, die kaum übversehen werden können, auf
denen sehr klar gesagt wird, wie hier der Hase läuft. Transparenter könnte ich
es mir nicht wünschen.


Lachhaft. Schonmal darüber nachgedacht wieviele ungültige Vertragsklauseln usw in diversen Verträgen, AGBs usw existieren? Der Händler kann alles möglich auf die Tafeln schreiben. Er kann auch in seine AGBs reinschreiben was er will. Der Dumme bleibt der unwissende Kunde, der sich rechtlich nicht auskennt.

Das ist kein Pauschale. Lies bitte das Fernabsatzsesetz, in dem sehr deutlich
auf das Nutzungsentgelt hingewiesen wird. Ich gebe dir hier auch gleich den
Link dazu (http://weinzettl.info/images/Fernabsatzgesetz.pdf ) Beachte
besonders §5g, Pkt.2:

    2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem
Unternehmer ein angemessenes
    Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine
damit
    verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die
Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich
allein nicht als Wertminderung anzusehen.


Also, bitte: Zuerst informieren, danach maulen!


http://forum.geizhals.at/t696113,5963180.html#5963180
Und bitte sei mir nicht böse, aber kein normaler Mensch bemängelt eine fehlende Blisterfolie und wenn doch, dann ist er einfach ein Querulant und dann verkauft man ihm halt nix. Wenn die Schachtel oä beschädigt ist, dann ist es verständlich, aber bei fehlender Blisterfolie? Andere Methode, welche auch durchaus in manchen Läden üblich ist, wäre das generelle Entfernen der Blisterverpackung. Könnte man zwar als Kundentäuschung verstehen, aber egal.

Weil du hier mit Vermutungen und Unterstellungen ("und vorher auch schon ein
Körberlgeld kassiert wurde?") agierst, sind solche Aussagen nicht seriös.
Schon gar nicht die über die "sehr, sehr viele Fälle", die du angeblich
kennst.


Achso und deine Aussagen sind seriös? Es ist natürlich einfach einen Gesprächspartner gernerell in Frage zu stellen. Ich kann dir, wie jeder andere Kunde, nur mit Tatsachenberichten dienen. Und ich kann dir sagen, dass ich bzw Leute in meinem privaten Umfeld, die ich mal als "normale" Kunden/Menschen bezeichnen würde, schon so einiges mit diversen Firmen mitgemacht haben was sicherlich nicht in Ordnung war. Und das als unglaubwürdig hinzustellen zeugt einfach nur von der Ignoranz, die manche Leute/Firmen mitbringen.

Bei den Firmen gibt es solche und solche ebenso bei den Kunden. Aber einem freundlichen, unkomplizierten, der mit Dingen, welche er eventuell umtauschen/zurückgeben möchte, vorsichtig umgeht, so abzuspeisen ist imho einfach nicht ok. Durch diese Erzählung meines Bekannten hat der Laden jedenfalls einen potentiellen Kunden weniger (-->me<--). Ist ja nicht so, dass es keine Alternative gäbe.

(sigkilled v1.9 (Mon Apr 12 12:55:01 2010): http://sigs.gamona.de/sigs/aion/add/cf2/aa427e7be6928a44bc06039641.png  zu groß - 136407 bytes)

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Re(5): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 14:05:03
Extrem Kundenfreundlich und eines Fachgeschäftes würdig.

Nochmals langsam, zum Mitschreiben:
Ein Abholshop  i s t  k e i n  F a c h g e s c h ä f t  und das  s t e h t  a u c h  g r o ß  d r a u f.

Das nenne ich mal unternehmerisches Denken.

Ich auch, denn es ist die perfekte Umsetzung der Wünsche einer immer größer werdenden Kundengruppe. Blättere einmal in diesem Forum, und du wirst diese Aussage zigmal bestätigt bekommen.

Der Dumme bleibt der unwissende Kunde, der sich rechtlich nicht auskennt.

Dumm bleibt in diesen Fall ausschließlich der, der nicht lesen kann. Punkt. Wenn du es nicht glaubst, gehst du nicht in ein Forum, um dich aufzuplustern, wenn die von dir gewünschte Unterstützung für deine etwas jenseitige Rechtsmeinung ausbleibt, sondern zum VKI, der sicherlich gerne deine Vertretung übernehmen wird, sich aber - tja, die Welt ist ungerecht - an bestehende Gesetze halten muss.

Achso und deine Aussagen sind seriös?

Ja, und die sind auch durch originale Gesetzestexte belegbar - und von mir auch belegt. Und jetzt ist Schluss mit lustig. Ich will dich nicht auch noch dabei unterstützen, dich weiter lächerlich zu machen, indem du auch noch Gesetze als Unsinn bezeichnest.

Du wolltest eine Rechtsmeinung, du hast ausreichend viele bekommen. Besser wird's nimmer. Vielleicht eine gute Zeit, sich vom Acker zu machen, bevor die letzten Federn verloren gehen.
  
Euer CWsoft
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12.04.2010, 14:13 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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Re(6): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 15:34:09
Nochmals langsam, zum Mitschreiben:
Ein Abholshop  i s t  k e i n  F a c h g e s c h ä f t  und das  s t e h t  a
u c h  g r o ß  d r a u f.


Hmm......Auszug Homepage -> Firmenprofil:
"Gefragt ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen excellenter Fachberatung und vernünftigen Preisen bei voller Auswahl........finden sowohl Privat- als auch Business-Kunden genau jenes Angebotsspektrum, das uns zum Marktführer in diesem Bereich gemacht hat.

*Fachberatung und Unterstützung durch ausgebildetes Fachpersonal......"

Irgendwie lese ich da nichts von Abholshop odgl???


Dumm bleibt in diesen Fall ausschließlich der, der nicht lesen kann. Punkt.
Wenn du es nicht glaubst, gehst du nicht in ein Forum, um dich aufzuplustern,
wenn die von dir gewünschte Unterstützung für deine etwas jenseitige
Rechtsmeinung ausbleibt, sondern zum VKI, der sicherlich gerne deine
Vertretung übernehmen wird, sich aber - tja, die Welt ist ungerecht - an
bestehende Gesetze halten muss.


Ich habe diesen thread eröffnet um Meinungen einzuholen und natürlich habe ich auch meine eigene, welch Verbrechen. Um Meinungen auszutauschen und zu diskutieren ist ein Forum doch da, oder? Wenn du den Thread aufmerksam lesen würdest anstatt mich persönlich zu kritisieren und, wie auch immer du das auch anstellen willst, zu versuchen mich lächerlich zu machen, dann würdest du zweifellos festestellen, dass an der rechtlichen Situtation die Meinungen auseinander gehen. Und wegen jedem *PIEP* gleich zum VKI zu rennen...."Mama der böse Bub macht nich das was ich will!".


Ja, und die sind auch durch originale Gesetzestexte belegbar - und von mir
auch belegt. Und jetzt ist Schluss mit lustig. Ich will dich nicht auch noch
dabei unterstützen, dich weiter lächerlich zu machen, indem du auch noch
Gesetze als Unsinn bezeichnest.


Es mag sein, dass es genügend Gesetze gibt, die Unsinn sind, aber das steht hier nicht zur Debatte. Wie du zu dieser Annahme kommst, dass ich Gesetzestexte als unsinnig bezeichnen werde, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

Du wolltest eine Rechtsmeinung, du hast ausreichend viele bekommen. Besser
wird's nimmer.


Achso, du bist Anwalt und Richter, dann ist ja alles klar. Sorry, dass ich es mir angemaßt habe eine Frage zu stellen, denn unsere Gesetze sind ja absolut nie Auslegungssache und überhaupt nicht biegbar. Und wenn ich dann noch einen solchen Rechtsexperten vor mir habe, dessen Interpretation des Gesetzestextes die alleinige, allgemein gültige Rechtsansicht darstellt...


Vielleicht eine gute Zeit, sich vom Acker zu machen, bevor die letzten Federn
verloren gehen.


Könnte mich eigentlich nicht daran erinnern hier welche verloren zu haben??


Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber kann es sein, dass du altersmäßig so ab 55+ anzusiedeln bist? Mir kommt das durch deine Art so vor, denn du scheinst vor Altersweisheit (+ vielleicht ein kleines bisschen Selbstüberschätzung) nur so zu sprudeln. ;-)

(sigkilled v1.9 (Mon Apr 12 15:35:01 2010): http://sigs.gamona.de/sigs/aion/add/cf2/aa427e7be6928a44bc06039641.png  zu groß - 136407 bytes)

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Re(7): Fernabsatz oder Ladenverkauf?
12.04.2010, 18:13:10
Hmm......Auszug Homepage -> Firmenprofil:
"Gefragt ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen excellenter Fachberatung und
vernünftigen Preisen bei voller Auswahl........finden sowohl Privat- als auch
Business-Kunden genau jenes Angebotsspektrum, das uns zum Marktführer in
diesem Bereich gemacht hat.

*Fachberatung und Unterstützung durch ausgebildetes Fachpersonal......"

Irgendwie lese ich da nichts von Abholshop odgl???

Das finde ich schon zum Schießen! |-D Du kannst doch nicht wirklich so sein, wie du dich hier darstellst, oder? Solchen Menschen gibt es doch gar nicht.

Du zitierst ein Unternehmensprofil und siehst tatsächlich das Wichtigste nicht? Obwohl das wirklich einen Zentimeter hoch allen anderen Text überragt? Wer produziert deine Scheuklappen? Auf der von dir zitierten Seite steht bereits ganz oben rot, dick und fett "Data World". Im an dein zitat anschließenden Text steht nochmals rot hervorgehoben "Die Antwort lautet Data World."

Auf Seite 2 (http://www.e-tec.at/new/profil/#/2/ ) findest du unten nochmals die Aufgliederung der Ecotec Unternehmensgruppe in ihre Bestamdteile.

Um diese Antwort für dich zu übersetzen: Die richtige Adresse für deine Ansprüche wäre wohl
ECOTEC COMPUTER Data World GmbH
Atterseestrasse 121
4850 Timelkam

Und, das wird DIE Überraschung schlechthin für dich sein, dort bekommst du tatsächlich Fachberatung. Dort liegen auch genügend Ausstellungsstücke herum, dort wird dein Herz endlich Frieden finden.

Und daa ist die zweite Schiene im Unternehmen Ecotec, die dir im selben Unternehmensprofil angeboten wird:
http://www.e-tec.at/new/profil/#/10/

Dort kannst du nur per Terminal bestellen, bekommst keine Beratung und keine Streicheleinheiten. Originaltext:

Es gibt zwei Arten von Konsumenten. Solche, die auf Beratung Wert legen und kompetente Unterstützung schätzen (Anm.: welche sie bei Ecotec Data World in Timmelkam auch bekommen). Und solche, die genau wissen, was sie zu welchem Zweck benötigen, weil sie in ihrem Bereich selbst EDV-Experten sind. Solche Kunden sind stark auf Schnelligkeit, Auswahl und vor allem auch den Preis fokussiert.

Du gehörst, wie wir jetzt wissen, keinesfalls zur zweiten Kundengruppe, solltest also Geschäfte, in denen nur per Terminal oder online bestellt werden kann, meiden.

Mehr zu den e-tec Onlineshops findest du dann übrigens eine Seite weiter.

"Mama der böse Bub macht nich das was ich will!".

Ähm, was machst denn jetzt anders? Du gehst nur nicht mal zu Mami, die dir vielleicht helfen könnte.

Ich habe diesen thread eröffnet um Meinungen einzuholen ...., dann würdest du zweifellos festestellen, dass an der rechtlichen Situtation die Meinungen auseinander gehen.

Tja, du richtest deine Frage auch an eine Gruppe von gröstenteils rechtlich Gläubigen, es sind aber auch ein paar rechtlich Versierte dabei. Also wähle. Oder geh zum VKI, einem Anwalt, einem Richter. Das Wirkungsloseste ist, in einem Laienforum Recht und Gesetz diskutieren zu wollen. Die meisten Diskutanten haben das Gesetz noch nicht mal gesucht, geschweige denn gelesen oder verstanden. Wie gesagt, es gibt hier einige Ausnahmen; und deren Meinung ist "extrem ähnlich".

Meine "Meinung" dazu habe ich dir schon weit oben zur Verfügung gestellt - und sie sogar mit dem gültigen Gesetz belegt. Wenn dir nicht einmal der originale Gesetzestext passt - ja, was willst du denn dann noch?

Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber kann es sein, dass du altersmäßig so ab 55+ anzusiedeln bist? Mir kommt das durch deine Art so vor, denn du scheinst vor Altersweisheit (+ vielleicht ein kleines bisschen Selbstüberschätzung) nur so zu sprudeln.

Wie könntest du mir nahetreten, wo du dich doch nicht mal über deine Gesprächspartner informierst. |-D Sonst wüsstest du auch, wer hier die Gesetze halbwegs kennt, wer vielleicht sogar Anwalt von Beruf ist etc. - und hättest ganz ohne Streß schon vor Stunden gehabt, was du wolltest. B-)
  
Euer CWsoft
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