Re(7): Frage zu Urhebberrecht u. Copyright: Fotos von Kunstwerken
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Re(7): Frage zu Urhebberrecht u. Copyright: Fotos von Kunstwerken
22.04.2010, 16:42:41
wenn ich das richtig verstehe darf ein kunsthändler keine webseite machen auf
der er fotos aller seiner bilder die verkaufen möchte zeigt.

ich nehme an, dass der Kunsthandel das unter §54 Z2. ("Katalogfreiheit") http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm#§_54.  machen darf - bzw. sich sowieso von jedem Künstler (bzw. Urhebrrechtsinhaber) standardmässig eine entsprechende Werknutzungsbewilligung bzw. Werknutzungsrechte gem. §24 UrhG. http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm#§_24.  einräumen lassen.

oder eben ein privater der sein bild auf ebay versteigern will.

dazu finde ich im Gesetz (von 1936!) und auch in der aktuellen Fassung ( Novellierung 06/2006) keine explizite Regelung oder Erlaubnis.

Es also darauf an, was beim Kauf vereinbart wurde [idealerweise, was im schriftlichen Kaufvertrag steht] und zwar, ob bzw. welche Werknutzungsbewilligung / Werknutzungsrechte dabei eingeräumt wurden.

Ich muss das übrigens bei meinen eigenen Kunstkäufen in Zukunft auch mehr beachten. Bis dato habe ich selbst genug Kunstwerke entweder
a) "Geld bar auf die Kralle, und ja nix Schriftliches" vom Künstler gekauft ;-)
oder
b) Geld/Überweisung an Galerie/Kunsthändler - gegen Ausfolgung des Kunstwerks und einer bnichtssagenden Quittung/Kassenbeleg aus der bestenfalls (!) Titel des Kunstwerks, Künstler und allenfalls ein paar wenige weitere Angaben wie z.B. "Öl/Leinen, 90x70cm stehend. Von einer Werknutzungsbewilligung oder Werknutzungsrechten steht nirgends etwas.  
8-O

Fotografiert habe ich alle Kunstwerke in meinem Besitz ... aber bis dato noch nie eines "öffentlich feilgeboten". :-)

Wiederum, ich kann/will mir in meinem Fall nicht vorstellen, dass sich die betreffenden Künstler "aufregen", wenn ich eines ihrer Werke aus meinem rechtmässigen Besitz auf ebay mit Foto anbiete ... problematischer wird es vermutlich, wenn die Urheberrechte an Erben oder gar Verwertungsgesellschaften übergegangen sind ... aber genau weiß man es wohl nur "im Ernstfall". Andrerseits ... "zu Tod gefürchtet ist auch gestorben". :-)



I'm sorry to hear that the truth insults you! :-)
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