Mietvertrag: Erdungswiderstand
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Re(3): Mietvertrag: Erdungswiderstand
26.05.2010, 21:13:53
Rein interessehalber: Steht die Teilanwendung im Mietvertrag oder weißt du das?

- Baubewilligung (nicht Errichtung!) nach 30.06.1953?
- Keinerlei Zuhilfenahme öffentlicher Mittel? (da könnten ruhig 80% Privatmittel geflossen sein)
- Oder mietest du ein Wohnungseigentumsobjekt an?

Sollte tatsächlich keine Vollanwendung des MRG vorliegen, dann ist §3 MRG hinfällig und somit auch die in meinen anderen Beiträgen genannten Erhaltungsarbeiten nicht durch den Vermieter zu machen.

Auch bei Teil- oder Nichtanwendung des MRG gilt jedoch der §1096 ABGB:

Absatz 1: "Vermieter und Verpächter sind verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben und zu erhalten und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauche oder Genusse nicht zu stören. Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, daß es zu dem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden."

Allerdings kann ich dir jetzt nicht sagen, ob es bereits Entscheide dazu gibt, was bei einer E-Installation als "brauchbarer Zustand" zu verstehen ist. Gefühlsmäßig würde ich es verneinen, wenn die angebotene Wohnung lediglich 1 Phase hätte, welche mit nur 6A betrieben werden darf. Ein Anschlusswert von maximal 1,3 kW bei einer Hauptsitzwohnung ist nach heutigen Maßstäben wohl kein "brauchbarer Zustand" mehr, welcher dir den "bedungenen Gebrauch" gewährleistet.

WB.

26.05.2010, 21:14 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
26.05.2010, 20:39:09
Hi

Die technischen Seiten:
.) Erdung über Wasserleitung ist seit langem Verboten. (hat  schon jemand gesagt).
.) es ist mit hoher Warscheinlichkeit der Gesamtverbrauch gemeint. Vermutlich hat die ganze Wohnung eine gemeinsame 6A-Sicherung - das entspricht ca. 230V mal 6 A = 1320 Watt. leicht übertrieben aber es geht etwa in die Richtung: Heizlüfter? - naja, solange der TV nicht gleichzeitig läuft, wird er wohl heizen. Fön? Bitte vergewissere Dich, dass er nicht mehr als 1320 Watt benötigt und schalte das Licht ab, damit die Sicherung nicht fällt...
.) Was das ganze mit der Erdung zu tun hat: Wenn eines der Geäte einen Erdschluss hat, soll die Sicherung schmelzen. Dazu muss die Erdleitung einen so "guten" Kurzschluss zur Erde herstellen, dass ein Strom fließen kann, der deutlich größer ist, als der Nennstrom der Sicherung. Vermutlich ist die Erdung, unabhängig davon wie sie ausgeführt ist, nicht in der Lage größere Ströme als 6A zu verkraften und die Schutzeinrichtung wäre daher wirkungslos. Möglicherweise ist in dem Haus oder in der Wohnung schon mal etwas passiert und der Vermieter will sich absichern oder er will auf Deine Kosten eine Verbesserung erreichen.

Meine Zusammenfassung: Aufgrund der Formulierung würde ich den Mietvertrag nicht abschließen - auch, wenn der Passus selbst ungültig ist. (In einem der Vorpostings ist das erklärt).

Und dann noch am Rande: Widerstand ohne ie!

Gruß und *zirp*
GriLLe
--
SEAT steht für Sicherheit. Auf jedem Flugzeugsitz steht "LIFE VEST UNDER YOUR SEAT"



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Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
27.05.2010, 09:17:24
Eine korrekte Erdungsanlage ist Sache des Vermieters!

Es wurde bereits erwähnt, die Wasserleitung als Erdung zu verwenden ist bereits seit mehreren Jahren verboten.

Ich weiß, es gibt noch genug Anlagen, die noch keine entsprechende Erdung / Nullung aufweisen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Vermieter schweigen geflissentlich, schreiben solche rein rechtlich betrachtet nicht haltbaren Einschränkungen. Ich nehme an es ist eine Hauptmiete kalt, wo Elektrizität und Heizung getrennt an die Lieferanten und nicht über den Vermieter abgewickelt werden.

Folgender Information kann hilfreich sein:







PRESSEINFORMATION

Leben mit Strom braucht Schutz:
Schutzleiter (Erdleiter) bringen Sicherheit
Sind Sie geerdet?

Strom kann ohne Schutzmaßnahmen zu schweren, oft tödlichen Unfällen füh-ren. Eine einwandfreie Erdung ist unbedingt nötig und auch gesetzlich zwin-gend vorgeschrieben. Die Anlage muss bei einem Gebrechen, unter Zuhilfe-nahme von Schutzeinrichtungen, zuverlässig abschalten, bevor etwas passiert.

Elektrischer Strom kann bei Gebrechen lebensgefährlich werden. Eine funktionsfähige Erdung und zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie ein entsprechender Fehlerstromschutzschalter (FI) sichern im Fall des Falles Leben und Gesundheit, Hab und Gut.

Die bisher als Erdung verwendeten Rohre der Wasserleitung wurden per 31.12.2000 für alle elektrischen Anlagen gekündigt. Damit besteht die Gefahr, dass unzählige Wohnungen und Häuser – unwissend und sorglos – dem auftretenden Fehlern in elektrischen Anlagen schutzlos ausgeliefert sind.

Die Erdung ist eine Schutzeinrichtung im Umgang mit Strom. Sie vermeidet Stromunfälle, indem sie „Fehlerströme“ (z.B. den Strom von defekten Elektrogeräten, deren Gehäuse unter Spannung stehen) direkt in die Erde ableitet. So verhindert sie Unfälle und Brände. Ist diese Schutz-Erdung nicht vorhanden, kann man sich jederzeit lebensgefährlich „elektrisieren“.

Für eine funktionstüchtige Erdung ist in erster Linie der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung zuständig. Für jede Wohnung in jedem Stockwerk muss ein ent-sprechender „Schutzleiter“ zur Verfügung stehen. An diese Schutzleiter muss der Betreiber - Mieter oder Eigentümer - einer Wohnung seine „Erdleitung“ (gelb/grüner Draht) anschließen.

Sind Sie im unklaren, wie es um Ihre Erdung steht, rufen Sie den Fachmann an und erkundigen Sie sich bei der Landesinnung Wien der Elektrotechniker. Dort können Sie eine Liste der Spezialisten und  der versierten TOP-ELEKTRIKER unter der Wiener Telefonnummer 514 50 dw 2334 anfordern – oder im Internet unter http://www.wkw.at/gewerbe/elektro  abfragen.


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