Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (DoggHound am 26.05.2010, 18:05:54)
..  Re(2): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (Benschman am 26.05.2010, 18:15:19)
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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (AVS_reloaded am 26.05.2010, 19:09:26)
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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
 (Weissbier am 26.05.2010, 20:14:56)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 21:13:53)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 22:01:09)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 22:21:53)
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...  Re(3): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (GREIFVÖGEL am 26.05.2010, 22:34:30)
.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (GriLLe am 26.05.2010, 20:39:09)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 21:02:40)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 21:04:04)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 22:06:25)
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 (Weissbier am 26.05.2010, 21:01:37)
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.......  Re(7): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (dpg0815 am 29.05.2010, 01:28:17)
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.........  Re(9): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (dpg0815 am 30.05.2010, 01:32:49)
.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (nosmoker am 26.05.2010, 20:54:09)
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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (bigboss007 am 26.05.2010, 23:20:14)
.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (Thunder am 27.05.2010, 09:10:41)
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Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
27.05.2010, 09:17:24
Eine korrekte Erdungsanlage ist Sache des Vermieters!

Es wurde bereits erwähnt, die Wasserleitung als Erdung zu verwenden ist bereits seit mehreren Jahren verboten.

Ich weiß, es gibt noch genug Anlagen, die noch keine entsprechende Erdung / Nullung aufweisen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Vermieter schweigen geflissentlich, schreiben solche rein rechtlich betrachtet nicht haltbaren Einschränkungen. Ich nehme an es ist eine Hauptmiete kalt, wo Elektrizität und Heizung getrennt an die Lieferanten und nicht über den Vermieter abgewickelt werden.

Folgender Information kann hilfreich sein:







PRESSEINFORMATION

Leben mit Strom braucht Schutz:
Schutzleiter (Erdleiter) bringen Sicherheit
Sind Sie geerdet?

Strom kann ohne Schutzmaßnahmen zu schweren, oft tödlichen Unfällen füh-ren. Eine einwandfreie Erdung ist unbedingt nötig und auch gesetzlich zwin-gend vorgeschrieben. Die Anlage muss bei einem Gebrechen, unter Zuhilfe-nahme von Schutzeinrichtungen, zuverlässig abschalten, bevor etwas passiert.

Elektrischer Strom kann bei Gebrechen lebensgefährlich werden. Eine funktionsfähige Erdung und zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie ein entsprechender Fehlerstromschutzschalter (FI) sichern im Fall des Falles Leben und Gesundheit, Hab und Gut.

Die bisher als Erdung verwendeten Rohre der Wasserleitung wurden per 31.12.2000 für alle elektrischen Anlagen gekündigt. Damit besteht die Gefahr, dass unzählige Wohnungen und Häuser – unwissend und sorglos – dem auftretenden Fehlern in elektrischen Anlagen schutzlos ausgeliefert sind.

Die Erdung ist eine Schutzeinrichtung im Umgang mit Strom. Sie vermeidet Stromunfälle, indem sie „Fehlerströme“ (z.B. den Strom von defekten Elektrogeräten, deren Gehäuse unter Spannung stehen) direkt in die Erde ableitet. So verhindert sie Unfälle und Brände. Ist diese Schutz-Erdung nicht vorhanden, kann man sich jederzeit lebensgefährlich „elektrisieren“.

Für eine funktionstüchtige Erdung ist in erster Linie der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung zuständig. Für jede Wohnung in jedem Stockwerk muss ein ent-sprechender „Schutzleiter“ zur Verfügung stehen. An diese Schutzleiter muss der Betreiber - Mieter oder Eigentümer - einer Wohnung seine „Erdleitung“ (gelb/grüner Draht) anschließen.

Sind Sie im unklaren, wie es um Ihre Erdung steht, rufen Sie den Fachmann an und erkundigen Sie sich bei der Landesinnung Wien der Elektrotechniker. Dort können Sie eine Liste der Spezialisten und  der versierten TOP-ELEKTRIKER unter der Wiener Telefonnummer 514 50 dw 2334 anfordern – oder im Internet unter http://www.wkw.at/gewerbe/elektro  abfragen.


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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (dpg0815 am 29.05.2010, 01:35:54)
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