Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand  (DoggHound am 26.05.2010, 18:05:54)
..  Re(2): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (Benschman am 26.05.2010, 18:15:19)
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.  Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
 (Weissbier am 26.05.2010, 20:14:56)
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Re: Mietvertrag: Erdungswiderstand
26.05.2010, 20:39:09
Hi

Die technischen Seiten:
.) Erdung über Wasserleitung ist seit langem Verboten. (hat  schon jemand gesagt).
.) es ist mit hoher Warscheinlichkeit der Gesamtverbrauch gemeint. Vermutlich hat die ganze Wohnung eine gemeinsame 6A-Sicherung - das entspricht ca. 230V mal 6 A = 1320 Watt. leicht übertrieben aber es geht etwa in die Richtung: Heizlüfter? - naja, solange der TV nicht gleichzeitig läuft, wird er wohl heizen. Fön? Bitte vergewissere Dich, dass er nicht mehr als 1320 Watt benötigt und schalte das Licht ab, damit die Sicherung nicht fällt...
.) Was das ganze mit der Erdung zu tun hat: Wenn eines der Geäte einen Erdschluss hat, soll die Sicherung schmelzen. Dazu muss die Erdleitung einen so "guten" Kurzschluss zur Erde herstellen, dass ein Strom fließen kann, der deutlich größer ist, als der Nennstrom der Sicherung. Vermutlich ist die Erdung, unabhängig davon wie sie ausgeführt ist, nicht in der Lage größere Ströme als 6A zu verkraften und die Schutzeinrichtung wäre daher wirkungslos. Möglicherweise ist in dem Haus oder in der Wohnung schon mal etwas passiert und der Vermieter will sich absichern oder er will auf Deine Kosten eine Verbesserung erreichen.

Meine Zusammenfassung: Aufgrund der Formulierung würde ich den Mietvertrag nicht abschließen - auch, wenn der Passus selbst ungültig ist. (In einem der Vorpostings ist das erklärt).

Und dann noch am Rande: Widerstand ohne ie!

Gruß und *zirp*
GriLLe
--
SEAT steht für Sicherheit. Auf jedem Flugzeugsitz steht "LIFE VEST UNDER YOUR SEAT"



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.......  Re(7): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (dpg0815 am 29.05.2010, 01:28:17)
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.........  Re(9): Mietvertrag: Erdungswiderstand  (dpg0815 am 30.05.2010, 01:32:49)
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