Re(2): Kündigungsfrist immer angegebene Dauer +1 Tag?
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..
Re(2): Kündigungsfrist immer angegebene Dauer +1 Tag?
14.12.2010, 17:04:37
Die Fristenberechnung ist in der österreichischen Rechtsordnung im Prinzip immer gleich, auch wenn die Regelungen prima vista recht unterschiedlich formuliert sind.
Vergleiche z.B. § 902 ABGB und § 32 AVG.

Der Zugang einer Willenserklärung, hier die Kündigung ist natürlich relevant. Zugegangen ist die Kündigung, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser die pure Möglichkeit hat davon Kenntnis zu erlangen. Falls ein Unternehmer auch samstags Betriebszeiten hat, dann geht die Kündigung auch am Samstag zu, ansonsten am nächsten Werktag.

Der Zugang der Willenserklärung (Kündigung) ist deswegen relevant, weil die Fristenberechnung mit dem nächstem Tag beginnt.  

Rechtlich ist es so, dass z.B. bei einer 2 Wochen Fristberechnung zwar der Tag an dem das Ereignis oder Zeitpunkt (hier Samstag 6.11 Zugang der Kündigung) fällt, nicht mitgezählt wird, sondern  man mit dem nächsten Tag zu zählen beginnt.

Faktisch und einfach wird bei Wochenfristen immer vom Ereigniswochentag (hier Samstag ) bis zum nächsten Samstag und wieder zum nächsten Samstag usw. solange bis eben die gesollte Wochenanzahl hier am Samstag !!! erreicht ist.

Deshalb kommen wir auch auf das gleiche Ergebnis, Weissbier.

14.12.2010, 17:12 Uhr - Editiert von Rheumon, alte Version: hier
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