Darf eine Rettung im Einsatz Fahrerflucht begehen?
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Re: Darf eine Rettung im Einsatz Fahrerflucht begehen?
14.01.2011, 18:17:23
Es sollte eigentlich so laufen (ich spreche hier immer von Einsatzfahrten, also dringenden Fahrten mit dem Sondersignal und natürlich nicht von regulären Krankentransporten):

- Sofortiges Stehenbleiben
- Abklären, ob eine Verletzung vorliegt oder nicht
- Wenn alle unverletzt sind (reiner Sachschaden) und das Rettungsfahrzeug
1. noch Einsatzbereit ist und
2. definitiv immer noch das schnellste Rettungsmittel am Notfallort ist (die Leitstelle sieht das per Knopfdruck, Wenn das nicht mehr der Fall ist, wird ein anderes Fahrzeug zum eigentlichen Notfall alarmiert und das Unfallfahrzeug vorrübergehend ausser Dienst gestellt und verbleibt natürlich vor Ort) dann wird der Fahrer des anderen PKW darauf hingewiesen, dass man zu einem dringlichen Notfall unterwegs ist, und er sich bitte direkt bei der Rettung melden möge, wo dann weiteres mit ihm geklärt wird.
Gleichzeitig wird der Vorfall seitens des Fahrers natürlich direkt an die Leitstelle gemeldet, die dann folgendes Veranlasst:
1) Meldung bei der Polizei über den Unfall UND über die Weiterfahrt des Fahrzeuges wegen eines dringlichen Einsatzes (da kommt dann halt definitiv der gerechtfertigte Notstand zur Geltung)
2) Alarmierung bzw. Information eines Dienstführenden, Einsatzleiters, Offizier vom Dienst (wird leider überall anders bezeichnet) der dann mit dem Lenker des KFZ Kontakt aufnimmt und die weitere Vorgehensweise abspricht
3) Nach Abarbeitung des Einsatzes erfolgt die sofortige Meldung durch den Fahrer bei der Polizei und beim Dienstführenden, der dann den Kontakt mit dem anderen Lenker herstellt.

Bei Personenschaden gibt es keinerlei Diskussion:
Das Fahrzeug wird vom Einsatz abgezogen, leistet nach eigener Möglichkeit vor Ort die benötigte Hilfe, ein anderes Fahrzeug übernimmt den ursprünglichen Einsatz und es werden natürlich eventuell auch noch weitere benötigte Kräfte für den verursachten Verkehrsunfall alarmiert (heisst ja nicht, dass die Sanitäter im verunfallten Fahrzeug noch jemanden Versorgen können).


Wie gesagt: so SOLLTE es eigentlich laufen.

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Re(4): Darf eine Rettung im Einsatz Fahrerflucht begehen?
16.01.2011, 12:52:42
   Hallo, hier gehts nicht darum dass ein sich in voller Fahrt befindender
Wagen gerammt wurde. Er ist gestanden und seine Stosstange wurde lediglich
"unfachgerecht entfernt". Das passiert hier am Ring Fahrzeugen die blöd parken
und mit dem Hinterteil weit in die 1. Spur hineinragen regelmäßig.

Ja und? Weil es bei dir daheim täglich passiert, ist es in Ordnung? Flüchten dort auch alle? Da sitzen wenigstens keine Leut drin. Denn wenn, wie im Startposting beschrieben, Leute drin sitzen, können schon mal Köpfe unsanft an Seitenscheiben knallen (Platzwunde, Gehirnerschütterung). Du weißt genausowenig wie ich, mit welcher Geschwindigkeit seitlich gerammt wurde - auch lese ich "Front runtergerissen", was bei mir nicht "Stoßstange entfernt" bedeutet bzw. bedeuten muss, auch mal bis zum Kühler gehen kann.

Und alle Eventualitäten sind KEIN GRUND dafür, Fahrerflucht zu begehen und danach auch noch zurückzukommen, um die Beweise wegzuräumen! Da kannst heruma rgumentieren, was du willst. Ich werde dir nämlich als nächste noch die Großmutter auf dem Beifahrersitz entgegen halten, deren Wirbelsäule bereits von Osteoporose geschwächt (ein tagtägliches Schicksal) war... usw.

Schaden an Sachen gehören auch geregelt (zumindest nachträgliche Selbstanzeige), bei möglichen Verletzungen gibt es gar kein Pardon.
  
Euer CWsoft
persönlich erreichbar unter +43 676 587 8890
Galerien auf http://weinzettl.info
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