Re(4): Darf eine Rettung im Einsatz Fahrerflucht begehen?
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Re(4): Darf eine Rettung im Einsatz Fahrerflucht begehen?
16.01.2011, 12:52:42
   Hallo, hier gehts nicht darum dass ein sich in voller Fahrt befindender
Wagen gerammt wurde. Er ist gestanden und seine Stosstange wurde lediglich
"unfachgerecht entfernt". Das passiert hier am Ring Fahrzeugen die blöd parken
und mit dem Hinterteil weit in die 1. Spur hineinragen regelmäßig.

Ja und? Weil es bei dir daheim täglich passiert, ist es in Ordnung? Flüchten dort auch alle? Da sitzen wenigstens keine Leut drin. Denn wenn, wie im Startposting beschrieben, Leute drin sitzen, können schon mal Köpfe unsanft an Seitenscheiben knallen (Platzwunde, Gehirnerschütterung). Du weißt genausowenig wie ich, mit welcher Geschwindigkeit seitlich gerammt wurde - auch lese ich "Front runtergerissen", was bei mir nicht "Stoßstange entfernt" bedeutet bzw. bedeuten muss, auch mal bis zum Kühler gehen kann.

Und alle Eventualitäten sind KEIN GRUND dafür, Fahrerflucht zu begehen und danach auch noch zurückzukommen, um die Beweise wegzuräumen! Da kannst heruma rgumentieren, was du willst. Ich werde dir nämlich als nächste noch die Großmutter auf dem Beifahrersitz entgegen halten, deren Wirbelsäule bereits von Osteoporose geschwächt (ein tagtägliches Schicksal) war... usw.

Schaden an Sachen gehören auch geregelt (zumindest nachträgliche Selbstanzeige), bei möglichen Verletzungen gibt es gar kein Pardon.
  
Euer CWsoft
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