Re: Autoneukauf-Lieferzeiten-Vertrag-Garantie etc. Fragen.
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Autoneukauf-Lieferzeiten-Vertrag-Garantie etc. Fragen.
07.03.2011, 17:16:24
Hallo etwas verwirrende Überschrift aber zu meinem Anliegen:

Ich habe mir einen Neuwagen bestellt, mit dem Händler und auch Inhaber des Autohauses habe ich mir einen Abholtermin um die letzte Woche März ausgemacht, war damals auch von Ihm aus kein Problem wurde auch Vertraglich festgelegt (KW 12-13).

Heute erhalte ich einen Anruf das mein Auto bereits eingetroffen ist, und ob ich es mir schon diese Woche hollen könnte (!!!).

Auf meine Antwort das dies beruflich und auch so nicht machbar ist, da ich auch erst nächste Woche einen Versicherungstermin habe, entgegnete er mir nur mit ja er kann nicht 5 Autos dastehen haben blablabla, es kommen hier Zinsen für ihn auf blablabla, im weiteren Gespräch habe ich aber verstanden das es Ihm im Grunde nur um die Kohle geht Zitat: "Kannst mir ja das Geld überweisen, und das Auto in ein paar Wochen abhollen"! Worauf ich auch ziemlich verärgert reagiert habe und neuerlich auf den Kaufvertrag etc. gepocht habe.

Ok, es ist mir zwar möglich das Auto abzuholen, nach diversen Änderungen meines Urlaubsplanes usw. und werde es zwar machen auch wenn ich mit diesem "DRUCK" nicht ganz einverstanden bin!

Habe mir jetzt mit meinem SEHR GUTEN Versicherungsberater eine Möglichkeit ausgedacht wie ich auch ohne große Herumfahrerrei (Händler ca 50 km entfernt).


Sprich ich fahre dieses WE rauf, besichtige das Auto, Händler schickt Versicherung Typenschein, wenn ich mein OK gebe, meldet Versicherung Auto an, ich fahr nächste Woche mit altem Auto rauf, neuem Heim, Versicher bringt Händler am Fr im laufe eines Termines die Papiere des alten.


Habe mir aber schon gedacht ob ich RECHTLICHE Möglichkeiten habe aus dem Vertrag auszusteigen sollte sich hier der Händler wieder Quer stellen??
Da ein verfrühter Abholtermin als vereinbart doch als Vertragsbruch angesehen werden kann?!


Das nächste ich habe ehrlich gesagt auch jetzt keine Lust mehr auf diesen Händler, und möchte auch dann die Servicearbeiten etc. nicht bei Ihm durchführen lassen.

Kann mich aber erinnern das er mir gesagt hat das im Garantiefall, oder Unfallschäden ich sowieso zu IHM kommen muss!?
Wie weit stimmt das?

Habe eher etwas in erinnerung das ich sowas während der Garantiezeit in jeder Vertragswerkstatt durchführen lassen kann!

Hoffe ihr könnte mich hier etwas aufklären :)

07.03.2011, 17:22 Uhr - Editiert von psychoflyer, alte Version: hier
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Re: Autoneukauf-Lieferzeiten-Vertrag-Garantie etc. Fragen.
07.03.2011, 17:40:00
Wenn im Vertrag KW12-13 steht, dann ist das auch so.
Ist ja gut und schön, wenn du das Auto nun früher haben kannst -das heißt aber nicht, dass du es auch früher holen musst!

Wenn ich eine Küche bestelle und der Lieferant steht zwei Wochen vor dem ausgemachten Termin vor der Haustür, muss er schließlich auch damit rechnen, dass in der Küche weder die Wände verspachelt noch der Boden gelegt ist und ich ihn wieder heimschicke.

Prinzipiell würde ich bei einem Händler der sich so, wie von dir beschrieben, aufführt überhaupt nichts kaufen. Gab es da nichtmal einen Spruch wie "Der Kunde ist König"?

Garantieangelegenheiten und Service brauchst du nicht bei ihm machen -das kann jede Vertragswerkstatt erledigen. Einzig bei Gewährleistungsdingen musst du dich mit ihm rumschlagen -deshalb bei der Übernahme ganz genau schauen, dass alles einwandfrei und wie ausgemacht ist. Sollte irgendetwas zu reklamieren sein, dann mach das, bevor du bezahlst, denn wie es aussieht kannst du von dem Händler kein Entgegenkommen erwarten.
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (mike222 am 08.03.2011, 09:36:39)
 

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