Autoneukauf-Lieferzeiten-Vertrag-Garantie etc. Fragen.
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Autoneukauf-Lieferzeiten-Vertrag-Garantie etc. Fragen.
07.03.2011, 17:16:24
Hallo etwas verwirrende Überschrift aber zu meinem Anliegen:

Ich habe mir einen Neuwagen bestellt, mit dem Händler und auch Inhaber des Autohauses habe ich mir einen Abholtermin um die letzte Woche März ausgemacht, war damals auch von Ihm aus kein Problem wurde auch Vertraglich festgelegt (KW 12-13).

Heute erhalte ich einen Anruf das mein Auto bereits eingetroffen ist, und ob ich es mir schon diese Woche hollen könnte (!!!).

Auf meine Antwort das dies beruflich und auch so nicht machbar ist, da ich auch erst nächste Woche einen Versicherungstermin habe, entgegnete er mir nur mit ja er kann nicht 5 Autos dastehen haben blablabla, es kommen hier Zinsen für ihn auf blablabla, im weiteren Gespräch habe ich aber verstanden das es Ihm im Grunde nur um die Kohle geht Zitat: "Kannst mir ja das Geld überweisen, und das Auto in ein paar Wochen abhollen"! Worauf ich auch ziemlich verärgert reagiert habe und neuerlich auf den Kaufvertrag etc. gepocht habe.

Ok, es ist mir zwar möglich das Auto abzuholen, nach diversen Änderungen meines Urlaubsplanes usw. und werde es zwar machen auch wenn ich mit diesem "DRUCK" nicht ganz einverstanden bin!

Habe mir jetzt mit meinem SEHR GUTEN Versicherungsberater eine Möglichkeit ausgedacht wie ich auch ohne große Herumfahrerrei (Händler ca 50 km entfernt).


Sprich ich fahre dieses WE rauf, besichtige das Auto, Händler schickt Versicherung Typenschein, wenn ich mein OK gebe, meldet Versicherung Auto an, ich fahr nächste Woche mit altem Auto rauf, neuem Heim, Versicher bringt Händler am Fr im laufe eines Termines die Papiere des alten.


Habe mir aber schon gedacht ob ich RECHTLICHE Möglichkeiten habe aus dem Vertrag auszusteigen sollte sich hier der Händler wieder Quer stellen??
Da ein verfrühter Abholtermin als vereinbart doch als Vertragsbruch angesehen werden kann?!


Das nächste ich habe ehrlich gesagt auch jetzt keine Lust mehr auf diesen Händler, und möchte auch dann die Servicearbeiten etc. nicht bei Ihm durchführen lassen.

Kann mich aber erinnern das er mir gesagt hat das im Garantiefall, oder Unfallschäden ich sowieso zu IHM kommen muss!?
Wie weit stimmt das?

Habe eher etwas in erinnerung das ich sowas während der Garantiezeit in jeder Vertragswerkstatt durchführen lassen kann!

Hoffe ihr könnte mich hier etwas aufklären :)

07.03.2011, 17:22 Uhr - Editiert von psychoflyer, alte Version: hier
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