Re: Dann hab ich wohl falsch gelegen ..
Geizhals » Forum » Haushalt » Kautionsrückzahlung nach Klage (46 Beiträge, 1520 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (*Weinberg am 20.04.2011, 19:02:29)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (AVS_reloaded am 20.04.2011, 19:48:08)
..  Rechtsanwalt ..  (x33o am 20.04.2011, 20:40:40)
...  Re: Rechtsanwalt ..  (newcomer am 20.04.2011, 20:56:22)
....  Rechtsschutzversicherung ..  (x33o am 20.04.2011, 21:32:12)
.....  Re: Rechtsschutzversicherung ..  (LZ am 21.04.2011, 09:20:17)
...  Re: Rechtsanwalt ..  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 18:44:52)
....  Was späche dagegen sofort zu klagen?  (x33o am 28.04.2011, 19:46:05)
.  Der RA M. aus wäre fast schon lustig ..  (x33o am 27.04.2011, 18:06:45)
...  Sehr gewählt ausgedrückt ...  (x33o am 27.04.2011, 20:55:54)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (MG am 27.04.2011, 20:22:46)
..  Geht er halt klagen ..  (x33o am 27.04.2011, 20:53:19)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (yumiyoshi am 27.04.2011, 21:10:22)
..  Achso ..  (x33o am 27.04.2011, 21:27:19)
...  Re: Achso ..  (yumiyoshi am 27.04.2011, 22:06:11)
....  Dann hab ich wohl falsch gelegen ..  (x33o am 27.04.2011, 22:21:40)
.....
Re: Dann hab ich wohl falsch gelegen ..
27.04.2011, 23:57:50
Ich hab den Vermieter zur Zahlung mündlich aufgefordert.
Ich hab den Vermieter zur Zahlung schriftlich aufgefordert.
Ich hab zweimal eine letzte Mahnung geschickt.
Ich hab dann den Rechtsanwalt beauftragt.


ganz falsch.

richtige vorgangsweise: nach mündlicher aufforderung schriftlich eine frist setzen, mit dem hinweis, dass die angelegenheit - so bis dahin kein geld am konto - die angelegenheit der mietervereinigung/dem mieterschutzverband/der mieterinteressensgemeinschaft/... übergeben wird. und das dann auch konsequent durchziehen. merken fürs nächste mietverhältnis!

normalerweise reicht der hinweis auf die mietervereinigung, um bewegung in die sache zu bringen, weil die meisten vermieter wissen, dass sie da juristisch keine chance haben, und der rechtsstreit sie selbst erheblich mehr geld kostet als dich. natürlich gibts auch unbelehrbare, so wie überall...

und natürlich gibts klare gesetzliche regeln in bezug auf die kautionsrückerstattung. deswegen kriegen ja auch die meisten mieter, die den weg über den mieterschutz/die schlichtungsstelle gehen, ihr geld auch wieder retour. was nix dran ändert, dass es extrem ärgerlich ist, wenn man seine rechte erst mühsam übers gericht erstreiten muss.

deine bank kannst du - wenn du es geschickt anstellst - natürlich genauso hinhalten, ist nur eine frage der zeit und des aufwandes. haben ja auch etliche erfolg damit. was uns zeigt, dass zwischen recht haben und recht bekommen mitunter eine erhebliche lücke klaffen kann...


don't shoot me! i'm just the piano player...!
[ Dieser Beitrag wurde inzwischen editiert. Die aktuelle Version befindet sich hier. ]
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....  Re: Dann hab ich wohl falsch gelegen ..  (yumiyoshi am 27.04.2011, 23:57:50)
...  Re(3): Kautionsrückzahlung nach Klage  (yumiyoshi am 28.04.2011, 19:39:52)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (DerSpanier am 28.04.2011, 00:11:33)
..  Rechtsanwalt  (x33o am 28.04.2011, 10:14:14)
.  die Auslagen lassen sich noch nachfordern  (kkgm am 28.04.2011, 16:04:28)
..  *lol*  (x33o am 28.04.2011, 18:08:48)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (amagg am 28.04.2011, 17:12:47)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 18:40:01)
..  Verwirrend ..  (x33o am 28.04.2011, 19:35:38)
...  auf den Aufwand kommt es kaum/nicht an  (kkgm am 28.04.2011, 22:31:28)
....  Nach 10 Monaten Wartezeit ..  (x33o am 28.04.2011, 22:43:16)
...  Re: Verwirrend ..  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 23:06:27)
..  kann, aber nicht muß  (kkgm am 28.04.2011, 22:20:35)
.  Kautionsrückzahlung nach Klage  (herzlicher am 28.04.2011, 19:59:01)
..  herzlicher  (x33o am 28.04.2011, 20:27:06)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung