Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
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Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
25.04.2011, 16:10:40
will ich den kaufvertrag vor unterzeichnung prüfen lassen - eh kloa

Das heißt, du machst ein Geschäft "Privat an Privat" und lässt dir vom Verkäufer dessen Version eines Kaufvertrags zur Unterschrift vorlegen...

wo wende ich mich da am besten hin?

An einen Notar eures gemeinsamen Vertrauens und der soll den KV errichten aufgrund eurer Angaben. Zuvor macht man sich eine Pauschale aus. Bei einem bekannten und einer ETW um 170.000 Euro waren das Ende 2009 pauschal 500 Euro+USt zuzüglich Drittkosten (Eintragungsgebühren usw).

Um den Notar kommst du ohnehin nicht herum, da auch die Eintragun und Abwicklung beim Grundbuchsgericht erforderlich ist.

da der verkäufer 1) erst in ein paar monaten ausziehen kann und 2) er bereits
einen teilbetrag vorab bar

War im Fall meines Bekannten auch so.

.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin

Ohne dass ich es verkomplizieren will: Ein Wohnrecht wird üblicherweise im Grundbuch eingetragen. Wenn du ihm die Wohnung überlässt, nachdem sie bereits im Grundbuch auf dich eingetragen ist, dann handelt es sich um einen (unbefristeten) Mietvertrag mit allen negativen Nebenwirkungen für dich als Vermieter. Braucht bloß etwas in die Quere kommen beim Verkäufer und er plötzlich dringenden Wohnbedarf haben, weil zB er seine Nachfolgewohnung nicht bekommt oder diese nicht bewohnbar ist. Dann kann es dir passieren, dass du selber keine Wohnung mehr hast und den anderen erst hinausklagen musst aus deiner neu gekauften Wohnung.

ist das so legitim/sicher für mich?

Nein. Siehe oben (nur als Denkansatz, es gibt noch andere Gefahren).

weiters bin ich für generelle hinweise dankbar, die dieses thema betreffen

Unbedingt professionell abwickeln lassen und keine privaten Konstruktionen auf Treu und Glauben. Beim Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf, umso mehr bei einem Fremden, der dir um sehr viel Geld eien Wohnung verkauft.

WB.

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Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
25.04.2011, 16:22:44
danke für die schnelle antwort.

Das heißt, du machst ein Geschäft "Privat an Privat" und lässt dir vom Verkäufer dessen Version eines Kaufvertrags zur Unterschrift vorlegen...




An einen Notar eures gemeinsamen Vertrauens und der soll den KV errichten
aufgrund eurer Angaben. Zuvor macht man sich eine Pauschale aus. Bei einem
bekannten und einer ETW um 170.000 Euro waren das Ende 2009 pauschal 500
Euro+USt zuzüglich Drittkosten (Eintragungsgebühren usw).

Um den Notar kommst du ohnehin nicht herum, da auch die Eintragun und
Abwicklung beim Grundbuchsgericht erforderlich ist.


im moment habe ich keinen notar "meines vertrauens".
deshalb die frage, wo ich den KV prüfen lassen kann.


Ohne dass ich es verkomplizieren will: Ein Wohnrecht wird üblicherweise im
Grundbuch eingetragen. Wenn du ihm die Wohnung überlässt, nachdem sie bereits
im Grundbuch auf dich eingetragen ist, dann handelt es sich um einen
(unbefristeten) Mietvertrag mit allen negativen Nebenwirkungen für dich als
Vermieter. Braucht bloß etwas in die Quere kommen beim Verkäufer und er
plötzlich dringenden Wohnbedarf haben, weil zB er seine Nachfolgewohnung nicht
bekommt oder diese nicht bewohnbar ist. Dann kann es dir passieren, dass du
selber keine Wohnung mehr hast und den anderen erst hinausklagen musst aus
deiner neu gekauften Wohnung.


ich verstehe die problematik.
ist das ganze aber nich durch den passus abgedeckt, dass er das wohnrecht bis "ausgemachten termin" hat?
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Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
26.04.2011, 06:29:12
„ich möchte von privat eine eigentumswohnung kaufen - das ganze läuft ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde.“
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Falsch: Wenn du der Käufer bist, muss der Treuhänder nicht vom Verkäufer sondern von dir vorgeschlagen werden. Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mafia als Treuhänderin vorschlägt. Was machst du?


Teilbetrag im Voraus:
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Wenn der im Voraus verlangte Teilbetrag nicht zu hoch ist, sehe ich kein Problem. Wichtig ist, dass der Verkäufer keinen Cent vor der Übergabe der Wohnung erhält. Er kann dir das Objekt rein formal übergeben und du kannst mit ihm ein Prekarium abschließen. Das hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun und auch wenn der Kaufvertrag, aus welchem Grund immer, nicht schnell einverleibt wird, kannst du das Objekt räumen lassen.

Jede andere Variante (es gibt einigen davon) ist gefährlich und für dich unsicher.


.) überweisung des gesamten betrages auf das treuhandkonto
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Richtig und üblich, wenn der Treuhänder nicht die Frau des Verkäufers ist.


.) eintragung meines namens ins grundbuch
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Richtig, der Verkäufer wird wohl nicht dagegen einwenden können, weil der Treuhänder ist verpflichtet, nach Erfüllung der Kaufbedingungen, die Eintragung ins Grundbuch zu veranlassen.


.) verkäufer bekommt den teilbetrag vom treuhandkonto ausbezahlt
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Auch ok


.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin
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Falsch. Das ist nicht notwendig. Du brauchst ihm kein solches Recht geben. Wenn es nur darum geht, dass er noch ein paar Monate in der Wohnung bleibt, reicht es für ihn ein Prekarium völlig aus, oder gar eine Räumungsvereinbarung beim Amtstag beim Gericht. Es kostet nur eine kleine Gebühr und dafür braucht ihr keinen Anwalt.


.) schlüsselübergabe bei ausgemachten termin
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Falsch. Der Schlüssel muss er dir vorher geben. Er kann als eine Art Untermieter die Wohnung verwenden. Du hast einen Schlüssel, er hat den anderen. Er ist dein Untermieter.


„.) restzahlung an verkäufer vom treuhandkonto bei eben diesem termin“
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Falsch: Die Restzahlung muss nicht beim Ausziehen, sondern nach erfolgter Einverleibung ins Grundbuch. Sonst zieht er nie mehr aus und verzicht auf die Restzahlung, was hast du davon? Wenn du einmal als Eigentümer eingetragen bist, wird wohl in deinem Interesse liegen, dass der Preis auch vollständig bezahlt wird. Ohne Zahlung wird eine Tür offen bleiben und wenn er dir die Wohnung nicht zurückgibt, wird er das Eigentumsverhältnis in Frage stellen können (ob er dadurch Erfolg haben kann, hängt vom Kaufvertrag ab, ab Mist kann er viel mehr bauen, wenn der Preis nicht bezahlt wurde).

Jedenfalls empfehle ich dir einen Rechtsanwalt mit dem Kaufvertrag (auch als Treuhänder) zu befassen. Natürlich, Notare sind auch dafür bestens geeignet. Du hast den Vorteil, dass der Anwalt dich zugleich vertritt, weil der Auftrag von dir erteilt wird. Nebenkosten ist Verhandlungssache, die du vorher abklären kannst. Nicht zu vermeiden und nicht zu verhandeln sind 1,1 % vom Kaufpreis für die Einverleibung und 3,5 % beim Finanzamt, sowie ein paar Brösel für Beglaubigungen. Alles andere ist beweglich.



  
26.04.2011, 15:23 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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